Lexipedia

Munz Martina · Nationalrat · 2016-03-18

Munz Martina · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-03-18

Wortprotokoll

Die parlamentarische Initiative Neirynck verlangt, dass die Eizellenspende auch in der Schweiz zugelassen wird. Die Kommission beantragt Ihnen, die Initiative abzuschreiben. Weil die Frist für die Initiative im April 2016 ausläuft, muss sie jetzt behandelt werden.

Warum empfiehlt Ihnen die Kommission die Abschreibung? Es gibt im Wesentlichen zwei Gründe: Die WBK-NR hat am 16. Januar 2014, also vor rund zwei Jahren, der parlamentarischen Initiative Folge gegeben, ebenso auch die WBK-SR - dies allerdings nur knapp und mit Stichentscheid der Präsidentin. Die nationalrätliche Kommission hat daraufhin zur Ausarbeitung eines Erlassentwurfes Hearings mit Expertinnen und Experten aus Medizin, Recht und Ethik durchgeführt. Sie hat sich auch mit Fragen zum Kindeswohl auseinandergesetzt. Die Komplexität der Fragen, mit denen sich die Kommission konfrontiert sah, hat gezeigt, dass der Weg der parlamentarischen Initiative nicht adäquat ist, um auf diese Fragen Antworten zu finden. Dafür ist eine grosse Gesetzesarbeit nötig.

Für die Anliegen der Initiative müssten rund 30 Gesetzesartikel, also mehr als ein Drittel des Gesetzes, geändert werden; das käme einer Gesetzesrevision gleich. Es ist eben nicht so, wie in der Begründung der Initiative geschrieben, dass es zwischen Samenzellen und Eizellen keine biologischen und keine rechtlichen Unterschiede gibt. Nur schon der Schutz der Eizellenspenderin vor gesundheitlichen Risiken oder vor einer Ausbeutung ist sehr komplex. Die Eizellenspende wird uns in diesem Saal auch nach der Abschreibung der Initiative bald wieder beschäftigen. Ein gangbarer Weg wäre eine Kommissionsmotion.

Ein weiterer Grund, weshalb die parlamentarische Initiative im jetzigen Zeitpunkt nicht weiter vorangetrieben werden soll, ist die anstehende Abstimmung zum Fortpflanzungsmedizingesetz vom 5. Juni 2016. Die Mehrheit der Kommission war sich einig, dass es ein falsches Signal wäre, die Gesetzesarbeit bezüglich Eizellenspende zu beginnen, bevor über das Fortpflanzungsmedizingesetz abgestimmt worden ist.

Auch wenn die Kommission mit einer grossen Mehrheit von 19 zu 4 Stimmen dem Rat empfiehlt, die parlamentarische Initiative abzuschreiben, ist damit die Eizellenspende nicht vom Tisch. Das Abschreiben der parlamentarischen Initiative Neirynck ist nicht gleichzusetzen mit einem Nein zur Eizellenspende.