Knecht Hansjörg · Nationalrat · 2016-04-25
Knecht Hansjörg · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-04-25
Wortprotokoll
Erlauben Sie mir eine Vorbemerkung, die auch stellvertretend für ein paar folgende Minderheitsanträge gilt. Die Bundesverfassung gibt die Grundlagen und Leitplanken staatlichen Handelns vor. Bei der Formulierung von staatlichen Prioritäten und von politischen Leitlinien sollten wir uns einerseits die grundsätzlichen Zielbestimmungen und andererseits auch Konkretisierungen aus der Bundesverfassung zunutze machen und sie auch wiederholen, um uns möglichst daran zu orientieren. Hierfür macht es durchaus Sinn, entsprechende Artikel und Abschnitte als Erinnerung und zur Verinnerlichung zu zitieren. Warum etwas umschreiben und somit auch der weiteren Interpretation preisgeben, wenn klare Leitlinien oder konkrete Vorgaben bereits vorhanden sind?
Einige unserer Anträge verlangen, dass dort, wo aus unserer Sicht die Legislaturplanung in Bezug auf die von der Verfassung vorgegebene Stossrichtung zu unkonkret ist, sie gemäss Verfassung konkretisiert wird. Das soll uns auch daran erinnern, woher wir und auch einzelne staatliche Massnahmen die Legitimität beziehen.
Im Antrag meiner Minderheit zu Ziffer 0 geht es genau darum. Es geht nicht um irgendeine Vorgabe der Bundesverfassung, sondern um den allerersten Abschnitt des Zweckartikels, was auch inhaltlich Sinn macht. Die Freiheit des Volkes, die Volksrechte, unsere Unabhängigkeit und die Sicherheit der Schweiz sind nicht nur grundsätzliche Werte, sondern auch Themen und Herausforderungen, welche in den nächsten vier Jahren prägend und zentral sein werden. Daher sollte diese Zielvorgabe der Bundesverfassung auch als oberste politische Leitlinie der Legislaturplanung wiederholt und verankert werden.
Nun zu den Anträgen der Mehrheit bei Artikel 2 Massnahme 4bis und Artikel 3 Massnahme 10bis: Als neue Massnahme soll in Artikel 2 die Erarbeitung eines umfassenden Aufgabenüberprüfungsplans aufgenommen werden. Um [PAGE 593] das Ziel zu erreichen, den Haushalt mittelfristig im Gleichgewicht zu halten und effiziente staatliche Leistungen zu garantieren, braucht es aus unserer Sicht einen solchen Plan.
Anstatt beispielsweise einfach die Einnahmen zu erhöhen, soll sich der Bund wie ein Unternehmen in der Privatwirtschaft überlegen müssen, wie die Effizienz gesteigert werden kann, wo es Bereiche gibt, in denen optimiert werden kann, und wo Unnötiges und Unwesentliches Eingang in den Katalog der Bundesaufgaben gefunden hat. Es sollen auch Massnahmen zusammengetragen werden, welche eine Reduktion der Staatsaufgaben bedeuten und daher auch Gesetzesanpassungen nach sich ziehen. Im Sinne der Subsidiarität muss klarwerden, warum der Bund etwas tut, wenn es doch die Gemeinden oder die Kantone sowie die Wirtschaft oder Gesellschaft effizienter und bürgernäher tun könnten. Dieser Aufgabenüberprüfungsplan könnte sich an den grundlegenden Kriterien der Notwendigkeit, der Subsidiarität, der Adäquatheit, der Praktikabilität, der Kontinuität, des Vertrauens und der Kostengünstigkeit orientieren.
Als Unternehmer ist mir zudem die anhaltende Regulierungstätigkeit ein Dorn im Auge. Dazu verlange ich mit einer neuen Massnahme 10bis die Erarbeitung eines umfassenden Deregulierungspakets. Die Regulierungsflut und die daraus resultierenden Kostenfolgen für Bürger und Unternehmen müssen markant eingedämmt werden. Dazu liegen bereits verschiedene Ideen auf dem Tisch. Einzelmassnahmen in einzelnen Politikbereichen oder Vorlagen genügen nicht mehr.
Es könnte an die bereits bewährten Motionen zur Entrümpelung des Bundesrechtes und die daraus folgenden Bundesgesetze und Bundesbeschlüsse zur formellen Bereinigung des Bundesrechtes angeknüpft werden. In einer ersten Welle konnten dabei in den 2000er Jahren 53 Bundesgesetze und Bundesbeschlüsse sowie alle vor dem Jahr 1970 erlassenen Weisungen aufgehoben werden. In einer zweiten Welle wurden insgesamt 189 Erlasse aufgehoben und 235 revidiert.
Zudem gibt es weitere Möglichkeiten, wie etwa Sunset- und Opting-out-Klauseln sowie "One in, one out"-Regeln, die umsetzbar wären. Eine systematische Deregulierung soll sich am Grundsatz einer möglichst einfachen, flexiblen, sachgerechten und vollzugstauglichen Gesetzgebung orientieren. Die Normen könnten darauf hin überprüft werden, ob deren Dichte und Bestimmtheit oder die entsprechenden Organisations- und Verfahrensvorschriften auf das Notwendigste zu reduzieren sind. Gesetze sollen bürgernah und transparent sein. Die unternehmerische Freiheit und die Eigenverantwortung müssen erhalten bleiben. Bürokratiekosten müssen reduziert und staatliche Einflussnahmen grundsätzlich minimiert werden.