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Sommaruga Simonetta · Nationalrat · 2002-03-13

Sommaruga Simonetta · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-03-13

Wortprotokoll

Bei dieser Motion geht es um ein Anliegen, das die Konsumentinnen und Konsumenten ebenso betrifft wie die Bäuerinnen und Bauern. Sie sehen das auch an den Unterschriften, es ist ein gemeinsames Anliegen. Es geht hier darum, dass wir im Landwirtschaftsgesetz eine Vorschrift haben, gemäss der wir für Produkte, die importiert werden und aus Produktionsmethoden stammen, die in der Schweiz verboten sind, die Zölle erhöhen und/oder eine Deklarationspflicht einführen können.

[PAGE 236] Wir hören vonseiten des Bundesrates, dass Zollerhöhungen wegen der WTO nicht drin liegen; hingegen hat sich die WTO nie dagegen ausgesprochen, dass die Konsumentinnen und Konsumenten Informationen über die Produkte erhalten können. Es gibt also keinen Einwand vonseiten der WTO dagegen, hier die Deklarationspflicht einzuführen.

Immerhin hat die Schweiz Produktionsmethoden aus ethischen Gründen, aus ökologischen oder gesundheitlichen Überlegungen verboten. In der Schweiz müssen sich alle an diese Verbote halten, hingegen bleiben die Grenzen offen für Importe von Produkten, die mit solchen Produktionsmethoden hergestellt werden. Deshalb scheint es mir richtig, dass die Konsumenten und Konsumentinnen immerhin wissen dürfen, woher diese Produkte stammen, sofern sie mit diesen verbotenen Produktionsmethoden hergestellt wurden.

Es besteht heute folgende Situation: Wir haben zwar eine Deklarationspflicht, diese gilt allerdings nur für Eier und Fleisch, und sie ist noch weiter eingeschränkt, indem diese Produkte nur als Rohprodukte oder wenn sie bestimmte Formen von Verarbeitungen durchlaufen haben, deklariert werden müssen. Das Resultat der heutigen Bestimmungen ist, dass jährlich 350 Millionen Eier von Hühnern aus Käfighaltung in die Schweiz importiert werden. Diese Eier sind am Zoll noch deklariert, dann aber verschwinden sie in unseren Backwaren, in unseren Teigwaren, einfach überall dort, wo die Produkte nicht mehr deklariert werden müssen.

Das ist unbefriedigend aus Konsumentensicht, es ist aber auch gegenüber der Schweizer Landwirtschaft unbefriedigend und ungerecht. Immerhin handelt es sich um Produktionsmethoden, mit denen man in der Regel günstiger produzieren kann. Auf diese Produktionsmethoden müssen unsere Bäuerinnen und Bauern verzichten. Sie können aber trotzdem vom Konkurrenzvorteil nicht profitieren, wenn die Konsumenten und Konsumentinnen nicht einmal über diese Informationen verfügen.

Ich möchte noch darauf hinweisen, dass die Einschränkung der Deklarationspflicht auf Antibiotika- und Hormonfleisch und Eier aus Käfighaltung heute völlig ungenügend ist. Es gibt auch andere Produktionsmethoden im Ausland, die in der Schweiz verboten sind und nicht deklariert werden müssen. Ich denke hier an die Käfighaltung von Schweinen, an den Antibiotikaeinsatz im Obstbau, aber auch an chemische Behandlungen und Zusatzstoffe im Weinbau, die in der Schweiz verboten sind.

Wir importieren aber Produkte aus Ländern, in denen diese Produktionsmethoden erlaubt sind. Ich erinnere daran, dass z. B. der Antibiotika-Einsatz in der EU erlaubt ist. Indem der Bundesrat nun die Deklarationspflicht nur für Rohstoffe respektive für bestimmte Verarbeitungen vorschreibt, werden eben Produkte, die mit verbotenen Produktionsmethoden hergestellt werden, versteckt. Das ist nicht im Sinne einer Deklarationsvorschrift, die ja für Transparenz und Information sorgen soll.

Ich habe noch einen weiteren Einwand gegen die bestehenden Bestimmungen. Sie können heute die vorgeschriebenen Deklarationen mit einer Kann-Formulierung versehen. Eine Kann-Formulierung wie "Dieses Fleisch kann mit antimikrobiellen Leistungsförderern hergestellt worden sein" ist doch keine Information! Es kommt hinzu, dass diese umständlichen Formulierungen zwar von den Expertinnen und Experten in den Bundesämtern verstanden werden, nicht aber von den Konsumentinnen und Konsumenten. Schliesslich sind ja Deklarationen für die Konsumentinnen und Konsumenten gedacht und nicht für die Experten in den Bundesämtern.

Wir haben heute auch die Form der Deklarationsvorschriften beschränkt; es gibt Betriebe - in der Gastronomie vor allem -, in welchen diese Informationen mündlich gegeben werden können. Wenn Sie es nicht schon selber versucht haben, dann bitte ich Sie, das nächstens einmal auszuprobieren. Fragen Sie mal nach in einem Restaurant; Sie bekommen diese Informationen nicht. Ich möchte deshalb auf einer schriftlichen Form der Deklaration beharren. Selbstverständlich können dort, wo dies nicht möglich ist, Ausnahmefälle vorgesehen werden.

Sie alle haben einen Brief von der Gastrosuisse bekommen; sie hat Ihnen gezeigt, wie umständlich die Menükarte in Zukunft aussehen könnte. Ich muss Ihnen aber sagen: Diese Umständlichkeit rührt daher, dass erstens die heutigen Deklarationsvorschriften sehr umständlich formuliert sind und zweitens jedes Restaurant, jeder Betrieb die Herstellung dieser umständlichen Menükarten vermeiden kann, indem er diese Produkte gar nicht mehr anbietet.

Eine letzte Bemerkung zum Vollzug: Wir wissen, dass wir beim Vollzug nach wie vor Probleme haben. Wir haben die Bestimmungen im Landwirtschaftsgesetz; wir haben die Kantonschemiker, die für den Täuschungsschutz zuständig sind, wir haben das Bundesamt für Gesundheit. Wir brauchen einen einheitlichen Vollzug, der konzentriert wird. Ich weiss, dass man daran arbeitet; deshalb kann dies kein Grund sein, die Motion nicht zu überweisen.

Ich bitte Sie dringend, der Motion zuzustimmen, damit unsere Bauern und Bäuerinnen die gleichen Chancen haben wie die ausländischen Produzierenden, und damit die Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz eine Information haben, mit der sie etwas anfangen können.