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AB 198017

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2016-04-26

Wortprotokoll

Ich beginne mit Artikel 9 Massnahme 36. Hier geht es um die Förderung der Mehrsprachigkeit. Der Bundesrat bittet Sie, den Antrag der Minderheit Fehlmann Rielle abzulehnen. Der in Ziel 8 erwähnte Evaluationsbericht "Förderung der Mehrsprachigkeit" betrifft die Förderung der Landessprachen in der Bundesverwaltung, für die die Delegierte für Mehrsprachigkeit zuständig ist. Die Frage des Unterrichtens der Landessprachen in der Primarschule ist nicht Gegenstand dieses Berichtes.

Bei Artikel 9 Massnahme 37 bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit Knecht abzulehnen. Es geht um Creative Europe, um die Projekte Kultur und Media. Es besteht für beide Teilprogramme ein vom Bundesrat verabschiedetes Verhandlungsmandat. Der Bundesrat hat dazu die zuständigen Kommissionen, nämlich die APK und die WBK, konsultiert. Diese haben ihre Zustimmung gegeben. In der Kulturbotschaft 2016-2020 hat der Bundesrat die Notwendigkeit einer Teilnahme an Creative Europe bekräftigt. Das Parlament hat die Kulturbotschaft in der Sommersession 2015 verabschiedet.

Bei Artikel 10 Massnahme 39 bitte ich Sie, den Antrag der Mehrheit abzulehnen und den Minderheitsantrag I (Quadranti) anzunehmen. Am 18. November 2015 eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung zur Änderung des Gleichstellungsgesetzes. Danach sollen die Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet werden, regelmässig eine Lohnanalyse durchzuführen und diese kontrollieren zu lassen. Das Vernehmlassungsverfahren dauerte bis zum 3. März 2016. Derzeit werden die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens ausgewertet.

Bei Artikel 10 Massnahme 39bis bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit Heim abzulehnen. Ein wichtiger Aspekt der ersten Konferenz, die eben stattgefunden hat, war es, die Unternehmen und die Öffentlichkeit für die Thematik der älteren Arbeitnehmenden zu sensibilisieren. An der Folgekonferenz wurde eine erste Bilanz in Bezug auf die beschlossenen Massnahmen gezogen.

Zusätzlich werden weitere Massnahmen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit und der Unternehmen verabschiedet. Die getroffenen Massnahmen, die von Bund, Kantonen und Sozialpartnern vorangetrieben werden, können einen angemessenen Schutz älterer Arbeitnehmender gewährleisten. Ich habe letzte Woche eine Konferenz dazu durchgeführt. Ich bin der Meinung, wir haben zwischenzeitlich eine realistische Einschätzung gefunden. Es ist ein Fakt, dass die älteren Arbeitnehmenden relativ gut in den Arbeitsmarkt integriert sind - das sieht man auch, wenn man die Statistik bemüht. Es ist aber tatsächlich so: Wenn sie, etwas älter geworden, aus dem Arbeitsprozess verdrängt werden, etwas Neues suchen und neu hineinfinden müssen, dann wird es schwierig. Das haben wir letzte Woche intensivst diskutiert.

Wir sind also mit diesem Projekt für die älteren Arbeitnehmenden unterwegs. Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit abzulehnen.

Auch bei Massnahme 39ter bitte ich Sie, den Minderheitsantrag abzulehnen. Das Parlament ist derzeit im Rahmen der Behandlung verschiedener Vorstösse mit der Thematik beschäftigt, und es gilt, diese Diskussion abzuwarten. Oder anders gesagt: Wir sind an der Arbeit, und deshalb braucht es die Aufnahme der Thematik in die Legislaturplanung nicht.

Zu Artikel 11 Ziel 10: Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit Gmür Alois abzulehnen. Die Schweiz ist bestrebt, soweit möglich und sinnvoll ihr Engagement in der Entwicklungszusammenarbeit mit ihren migrationspolitischen Interessen zu verknüpfen, speziell im Rahmen der Migrationspartnerschaften. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat 2011 eine interdepartementale Struktur für die internationale Migrationszusammenarbeit geschaffen, welche konkrete Möglichkeiten zur migrationspolitischen Zusammenarbeit aufgreift und eine kohärente Schweizer Politik sicherstellt. Darüber hinaus hat der Bundesrat den Migrationsfragen in der am 17. Februar 2016 überwiesenen Botschaft über die internationale Zusammenarbeit der Schweiz 2017-2020 grossen Raum gegeben. Auch hier sind wir unterwegs. Der Minderheitsantrag soll abgelehnt werden.

Ich komme zu Artikel 11 Massnahme 40 und bitte Sie, dort sämtliche Minderheitsanträge abzulehnen. Es geht um die APD-Quoten. Sie wissen, dass wir eine Quote von 0,5 Prozent anstreben; alles andere wurde bereits gesagt. Wir können uns nicht auf 0,7 Prozent zu bewegen, das können wir schlicht nicht bezahlen. Ein Zurücknehmen auf 0,3 Prozent, wie es auch vorgeschlagen wird, will der Bundesrat nicht. Das Parlament hat 2011 beschlossen, die Rahmenkredite kontinuierlich so zu erhöhen, dass wir bis 2015 eine APD-Quote von 0,5 Prozent des Bruttonationaleinkommens erreicht haben. Daher verzeichneten die entsprechenden Budgets der letzten Jahre ein überdurchschnittliches Wachstum, und die Programme wurden gemäss dem Wunsch des Parlamentes kontinuierlich und sorgfältig aufgebaut. Ich bitte Sie also, die Minderheitsanträge abzulehnen.

Zu Massnahme 41 in Artikel 11 gibt es einen Minderheitsantrag Wermuth. Ich bitte Sie, diesen Antrag abzulehnen. Es geht um die Sportverbände, die ihren Sitz bei uns haben und die gewisse Kriterien des Gaststaatgesetzes nicht mehr erfüllen. Als NGO könnten sie in den Genuss von im Gaststaatgesetz vorgesehenen Finanzhilfen kommen; das ist eine Sorge.

Die Schweiz hat ein Interesse, dass hier ansässige Sportverbände über eine Gouvernanz verfügen. Deshalb wurde in der Vergangenheit eine Reihe von Massnahmen getroffen. Auf Beginn des Jahres 2016 sind nämlich im Rahmen des sogenannten Gafi-Gesetzes Bestimmungen in Kraft getreten, gemäss denen Personen, die in internationalen Sportverbänden mit einer führenden Funktion betraut sind, als politisch exponierte Personen im Sinne des Geldwäschereigesetzes gelten. Ab dem 1. Juli dieses Jahres wird eine Verschärfung des Strafrechts im Bereich Privatbestechung in Kraft treten. Mit dieser Definition wird die gesetzliche Grundlage geschaffen, mit der Korruptionshandlungen innerhalb von Sportverbänden besser bekämpft werden können.

Ich komme zu Artikel 12 Massnahme 43bis. Hier geht es um die Einführung eines Interventionsmechanismus für die AHV zur langfristigen Sicherung der Finanzen dieser Sozialversicherung. Ich bitte Sie, den Mehrheitsantrag abzulehnen und den Minderheitsantrag Gysi anzunehmen. Die Einführung eines Interventionsmechanismus für die AHV bildet einen Bestandteil der Massnahmen, welche der Bundesrat in seiner Botschaft vom 9. November 2014 zur Reform der Altersvorsorge 2020 vorgeschlagen hat. Diese Vorlage hat zum Ziel, das Leistungsniveau der Altersvorsorge zu erhalten und das finanzielle Gleichgewicht der ersten und der zweiten Säule zu sichern. [PAGE 618]

In Bezug auf den Interventionsmechanismus schlägt der Bundesrat zwei Stufen vor. Die erste Stufe umfasst das politische Mandat. Das heisst, sobald absehbar ist, dass der Stand des AHV-Ausgleichsfonds innerhalb von drei Jahren unter die gesetzlich geforderten Reserven von 70 Prozent fallen könnte, muss der Bundesrat dem Parlament innerhalb eines Jahres eine Gesetzesvorlage für die Stabilisierung des Ausgleichsfonds unterbreiten und damit ein Absinken des Fonds unter die 70-Prozent-Schwelle verhindern. Die Massnahmen der zweiten Stufe greifen erst dann, wenn diejenigen der ersten Stufe nicht oder nicht rechtzeitig verabschiedet werden können. Diese zweite Stufe löst automatische Massnahmen auf der Beitragsseite, nämlich Erhöhungen der Lohnbeiträge, aus. Auch auf der Leistungsseite wird dann korrigiert. Diese Massnahmen der zweiten Stufe greifen aber erst dann, wenn die Schwelle von 70 Prozent tatsächlich unterschritten wird und das Umlagedefizit während zwei Jahren 3 Prozent übersteigt.

Wie Sie wissen, hat der Ständerat im letzten Jahr als Erstrat beschlossen, dass der politische Prozess bereits bei einem Fondsstand von 80 Prozent einzuleiten ist; auf die Einführung einer zweiten Stufe hat der Ständerat verzichtet. Die Reform der Altersvorsorge befindet sich gegenwärtig im Zweitrat, also bei Ihnen. Um Doppelspurigkeiten zu verhindern, macht es Sinn, die Einführung eines Interventionsmechanismus auch weiterhin im Rahmen dieser Reform zu diskutieren.

Bei Artikel 14 bzw. Ziel 13 bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit Tuena abzulehnen. Die Änderung des Ziels ist nicht nötig. Sie wissen, dass die Diskussion über Artikel 121a der Bundesverfassung in den Räten jetzt beginnen kann. Ich bitte Sie deshalb, wie gesagt, den Antrag der Minderheit Tuena abzulehnen.

Bei Artikel 14 Massnahme 48bis bitte ich Sie im Namen des Bundesrates, den Antrag der Kommission abzulehnen. Ich weiss, wie deutlich sich die Kommission für diese Massnahme ausgesprochen hat, sie wird jedoch bereits umgesetzt. Vom Bundesrat wird dieser Antrag mit der folgenden Begründung abgelehnt: Die Schweiz verfügt als Nicht-EU-Mitglied nur über ein beschränktes Mitspracherecht auf EU-Ebene. Dennoch setzen wir uns für eine konsequente Anwendung von Schengen/Dublin ein. Wir tun dies mit aktiver Beteiligung an den Diskussionen und in den relevanten Arbeitsgruppen, Ausschüssen und Räten. Insbesondere das Dublin-System ist für uns von grosser Wichtigkeit. Die Schweiz konnte bislang bedeutend mehr Personen an andere Dublin-Staaten überstellen, als sie selbst übernehmen musste. Aus Sicht der Schweiz sind die Dublin- und die Eurodac-Verordnung geltendes Recht und somit anzuwenden. Gleichzeitig weist das Dublin-System Potenzial für Verbesserungen auf. Die Schweiz unterstützt daher die Bemühungen für eine Reform dieser Verordnungen, damit sie effizienter und ausgewogener werden und auch bei grosser Belastung einzelner Mitgliedstaaten Anwendung finden.

Die Europäische Kommission wird voraussichtlich noch im April 2016 einen Legislativvorschlag für die Reform der Dublin-III-Verordnung unterbreiten. Die Schweiz wird sich an diesen Diskussionen aktiv beteiligen. Ich bitte Sie also, den Antrag der Kommission abzulehnen.

Bei Massnahme 48quater soll der Minderheitsantrag Schneeberger abgelehnt werden. Der Bundesrat verabschiedete die Botschaft zur Änderung des Asylgesetzes am 3. September 2014. Die Vorlage wurde am 25. September 2015 vom Parlament gutgeheissen. Das Dispositiv des Grenzwachtkorps ist je nach Lage zu definieren, und die entsprechenden Mittel sind bereitzustellen. Bei den Aufgaben des Grenzwachtkorps handelt es sich daher um eine Daueraufgabe, die stets gewährleistet werden muss.

Bei Massnahme 48quinquies bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit Sollberger abzulehnen. Die Begründung ist die gleiche wie eben beim Antrag der Minderheit Schneeberger.

Dann bleibt noch Massnahme 49. Hier bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit Hess Erich abzulehnen. Das Ziel des Gesetzgebungsprojekts ist es, die Zusammenarbeit zwischen den schweizerischen und den ausländischen Strafverfolgungsbehörden im Bereich der Rechtshilfe auf Fälle der Steuerhinterziehung auszudehnen. Damit soll die internationale Rechtshilfe bei der Verfolgung von Steuerdelikten an die internationale Amtshilfe angeglichen werden. Ich bitte Sie also, den Antrag der Minderheit Hess Erich abzulehnen.

Auch bei Artikel 15 Massnahme 50 gibt es eine Minderheit Hess Erich, auch deren Antrag soll abgelehnt werden. Mit der Unterzeichnung der Istanbul-Konvention am 11. September 2013 hat der Bundesrat seinen Willen bekundet, die Konvention in absehbarer Zeit auch zu ratifizieren. Sowohl die Unterzeichnung wie die Ratifizierung der Konvention sind Gegenstand verschiedener parlamentarischer Vorstösse. In der Vernehmlassung wurde die Ratifizierung der Konvention durch die Schweiz ganz überwiegend befürwortet. Ich bitte Sie also, den Antrag der Minderheit Hess Erich abzulehnen.

Zu Artikel 16 Massnahme 54bis: Hier besteht noch einmal eine heikle Situation. Ich bitte Sie, den Kommissionsantrag abzulehnen. Der Bundesrat ist gemäss Artikel 4 der Finanzhaushaltverordnung verpflichtet, den Bundesbeschluss zum Zahlungsrahmen der Armee 2017-2020 in die Finanzplanung aufzunehmen. Die Umsetzung ist somit auf Verordnungsstufe geregelt und bedarf keines weiteren Beschlusses. Das Parlament hat den Beschluss zum Zahlungsrahmen der Armee mit der Armeebotschaft 2016, dem Stabilisierungsprogramm 2017-2019 und den jährlichen Budgets von 2017 bis 2020 zu bestätigen. Angesichts der angespannten Lage des Bundeshaushaltes sind entsprechende Einsparungen auch erforderlich.

Zu Ziel 16 in Artikel 17: Der Kommissionsantrag ist abzulehnen. Die Wahrung der Unabhängigkeit und Neutralität ist für die Schweiz ein wichtiger Pfeiler für das erfolgreiche Engagement für Frieden und Sicherheit, und der Bundesrat erachtet die beantragte Ergänzung als unnötig. Noch einmal: Bei Artikel 17 ist der Kommissionsantrag abzulehnen. Die aussenpolitische Strategie basiert massgeblich auf den verfassungsmässigen Zielen zur schweizerischen Aussenpolitik. Gemäss Artikel 54 Absatz 2 der Bundesverfassung setzt sich der Bund unter anderem für die Unabhängigkeit der Schweiz ein. Die Strategie diskutiert deshalb die Neutralität als Prinzip der Umsetzung der Aussenpolitik, an dem sich diese langfristig orientiert.

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