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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2016-04-26

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2016-04-26

Wortprotokoll

Die Vorlage, über die Sie heute als Erstrat beschliessen, war gemäss Botschaft des Bundesrates eine Vorlage zum Zivilgesetzbuch mit zwei Teilen. Darin hat der Bundesrat zum einen Änderungen im Bereich des Personenstandsregisters und zum andern Änderungen im Bereich des Grundbuches vorgeschlagen. Am 25. Februar hat Ihre Kommission für Rechtsfragen mit 12 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, den Teil der Botschaft, der das Grundbuch betrifft, abzutrennen und daraus eine Vorlage 2 zu machen. Heute geht es also um Vorlage 1, um das Personenstandsregister. Sie haben es bereits gehört: Ihre Kommission hat diese Botschaft mit 22 zu 1 Stimmen so aufgenommen und verabschiedet.

Der Fokus unserer heutigen Vorlage liegt also auf der sogenannten Bundeslösung Infostar. Mit der Bundeslösung Infostar soll die Zuständigkeit für den Betrieb und die Entwicklung des Personenstandsregisters neu vollständig auf den Bund übergehen. Selbstverständlich kommt der Zusammenarbeit mit den Kantonen auch unter diesen neuen Zuständigkeitsregeln eine ganz zentrale Rolle zu. Sie fragen sich jetzt vielleicht, was denn an dieser Regelung so neu ist. Schliesslich sagt der heutige Artikel 45a ja schon, dass der Bund die "zentrale Datenbank" betreibt. Das ist richtig. Der Punkt ist aber, dass der Bund heute das informatisierte Personenstandsregister, also kurz Infostar, "für die Kantone" und auf deren Kosten, gewissermassen als Beauftragter, betreibt. Gleichzeitig aber übt der Bund die Oberaufsicht über die Zivilstandsbehörden der Kantone und Gemeinden aus. Sie können sich vorstellen, dass dieses Setup nicht ganz unproblematisch ist und eben auch seine strukturellen Schwächen aufweist. Diese kann sich die Schweiz angesichts der steigenden Komplexität der Aufgaben nicht länger leisten.

In den Gesprächen zwischen Bund und Kantonen, die seit 2008 stattgefunden haben, hat sich deshalb die Einsicht durchgesetzt, dass der Bund die Verantwortung für den Betrieb und die Weiterentwicklung von Infostar ganz übernehmen soll. Der Bundesrat beantragt Ihnen heute, diese gemeinsam mit den Kantonen erarbeitete Lösung zu unterstützen. Mit dieser Verantwortung übernimmt der Bund auch die Kosten des laufenden Betriebs und der Entwicklung. Diese Kostenverantwortung des Bundes wird aber durch zwei Faktoren gemildert: Einerseits werden die Kantone für ihre Benutzung der zivilstandsamtlichen Funktionen dem Bund ein angemessenes Entgelt bezahlen. In den Verhandlungen zwischen meinem Departement und der KKJPD haben wir uns auf einen anfänglichen Betrag von 500 Franken pro Jahr und pro Infostar-Benutzer ab Inkrafttreten der Vorlage geeinigt. Das ergibt bei rund 1200 Nutzern einen Betrag von 600 000 Franken jährlich. Andererseits kann der Bund Kosten im Bereich ausserhalb des Zivilstandswesens dann auch direkt auf die Dienstleistungsempfänger überwälzen.

Im Kern bleibt Infostar aber ein Arbeitsinstrument für die Zivilstandsbeamtinnen und -beamten in den Kantonen und Gemeinden. Es versteht sich von selbst, dass Weiter- und Neuentwicklungen von Infostar auch in Zukunft auf deren Bedürfnisse zugeschnitten werden. Zudem hat der Bund ein eminentes Interesse daran, die Kantone in Fachfragen eng mit einzubeziehen. Die Einzelheiten dieses Einbezugs wird der Bundesrat auf Verordnungsstufe regeln. Die Botschaft skizziert aber bereits die Eckwerte dieser Zusammenarbeit; insbesondere schlägt der Bundesrat vor, eine neue, verwaltungsinterne Fachkommission des Bundes zu schaffen. An dieser sollen die Kantone massgeblich beteiligt sein.

Zusätzlich habe ich mich mit dem Präsidenten der KKJPD, Herrn Regierungspräsidenten Hans-Jürg Käser, darauf verständigt, dass Fragestellungen, für die diese neue, verwaltungsinterne Kommission keine einvernehmliche Lösung findet, im Kontaktorgan EJPD/KKJPD thematisiert werden können. Auch übergeordnete politische oder strategische Anliegen sollen über das Kontaktorgan eingespiesen werden können. Das Kontaktorgan ist nämlich ein fest etabliertes Gefäss, das periodisch tagt und sich als Plattform für die Zusammenarbeit in Justizthemen von gemeinsamem Interesse bereits in der Vergangenheit bestens bewährt hat. Eines ist uns aber klar: Es ist unser gemeinsames Verständnis, dass diese gegenseitige Zusicherung die Entscheidbefugnisse des Bundes gemäss Entwurf und Botschaft nicht beschneiden wird.

Ich bitte Sie, dem Antrag Ihrer Kommission zuzustimmen und auf die Vorlage einzutreten.