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Vogler Karl · Nationalrat · 2016-04-26

Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · CVP-Fraktion · 2016-04-26

Wortprotokoll

Ich kann mich ebenfalls kurzfassen. Nachdem die Kommission beschlossen hat, den grundbuchrechtlichen Teil der Vorlage noch einmal zu beraten, die Vorlage also zu splitten, sind Eintreten und Zustimmung zum verbleibenden Teil der Vorlage für die CVP-Fraktion völlig unbestritten.

Was diesen unbestrittenen Teil der Vorlage betrifft, nämlich die Beurkundung des Personenstands, so liegt der Fokus der Vorlage auf dem elektronischen Personenstandsregister [PAGE 625] Infostar. Dafür sind heute sowohl der Bund als auch die Kantone zuständig. Das ist eine Zuständigkeitsteilung, die sich nicht immer bewährt hat, die auch immer wieder mit Konfliktpotenzialen verbunden war.

Künftig soll deshalb das Personenstandsregister gemäss Artikel 45a ZGB nur noch als Bundesregister geführt werden. Der Bund ist für den Betrieb und die Weiterentwicklung des Registers verantwortlich, wobei er die Kantone in die Entwicklung des Systems mit einbezieht. Der Bund trägt die entsprechenden Kosten, und die Kantone bezahlen eine Gebühr.

Die vorgesehene Neuregelung ist nach Meinung unserer Fraktion ein weiterer wichtiger und richtiger Schritt in Richtung E-Government-Verbund zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden, den wir ausdrücklich begrüssen. Die elektronische Kommunikation wird damit bei gleichzeitig gesteigerter Datenqualität einfacher und präziser, was letztendlich im Interesse aller ist.

Wir beantragen Eintreten und Zustimmung zur Vorlage.