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Schneider-Schneiter Elisabeth · Nationalrat · 2016-04-26

Schneider-Schneiter Elisabeth · Nationalrat · Basel-Landschaft · CVP-Fraktion · 2016-04-26

Wortprotokoll

Eigentlich wollte ich Herrn Kollege Köppel auffordern, sich bei der Bundesrätin zu entschuldigen, aber ich glaube, es ist besser, derartige Äusserungen einfach zu ignorieren.

Bereits eine Woche nach der Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative am 9. Februar 2014 erklärte der Bundesrat, dass er das Protokoll III zur Erweiterung der Personenfreizügigkeit mit Kroatien nicht unterzeichnen könne, weil die Verfassung nun den Abschluss neuer völkerrechtlicher Verträge, die gegen Artikel 121a verstossen, verbiete. Die Reaktion des Bundesrates war aus damaliger Sicht nachvollziehbar. Analysiert man die Situation heute aber nüchtern, kommt man zum Schluss, dass der Bundesrat genauso gut an einer Ratifizierung hätte festhalten können. Verändert hat sich seit der Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative nämlich nichts. Die Situation ist heute dieselbe wie damals, als der Bundesrat die Unterzeichnung zurückgestellt hat.

Der Bundesrat hätte damals argumentieren können, dass dieses Abkommen gar nicht von Artikel 121a der Bundesverfassung erfasst wird, weil es sich nicht um einen neuen völkerrechtlichen Vertrag handelt, der neue Freizügigkeitsrechte verankert. Er hätte erklären können, dass mit diesem Vertrag lediglich der Anwendungsbereich des bestehenden Abkommens erweitert würde. Der Bundesrat hätte auch anführen können, dass das Abkommen ja die Kernpunkte der Initiative, nämlich die Steuerung der Zuwanderung, enthalte, weil im Kroatien-Protokoll die Zuwanderung von Kroaten in die Schweiz mit einer Ventilklausel gesteuert wird. Er hätte auch sagen können, dass der Vertrag bereits verhandelt worden und aus diesem Grund nicht neu sei.

Aber der Bundesrat entschied sich damals für einen Marschhalt, und die Reaktion der EU kam prompt und unverblümt. Die Forschungszusammenarbeit im Rahmen von Horizon 2020 wurde auf Eis gelegt. Das sei eine unschöne Reaktion der EU, sagen die einen - denn was hat die Personenfreizügigkeit mit Kroatien mit Forschungszusammenarbeit zu tun? Es sei eine logische Konsequenz, sagen die anderen: Die EU versuche mit allen Mitteln Druck zu machen, damit die Schweiz nicht nur die Rosinen picke.

Fakt ist, dass die Personenfreizügigkeit für alle EU-Staaten gelten soll. Die Bilateralen sehen das vor, und das Volk hat sich mehrmals dafür ausgesprochen. Wenn man übrigens die neueste Bevölkerungsstatistik des Bundes studiert, dann stellt man fest, dass die Zahl der ständigen Einwohner, die aus Kroatien zugewandert sind, im letzten Jahr abgenommen hat.

Fakt ist aber auch, dass die Schweiz das Forschungsabkommen zu Horizon 2020 braucht. Forschung liefert essenziellen Rohstoff für die Innovationsmaschine Schweiz. Doch sie könnte ins Abseits geraten, droht die EU doch, den Geldhahn zu schliessen.

Die Teilnahme an diesen EU-Forschungsprogrammen ist für den Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort unverzichtbar. Ohne Ratifizierung dieses Protokolls über die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens droht die Schweiz wieder auf die Stufe eines Drittstaates zurückzufallen. Das können wir uns nicht leisten.

Dass das Protokoll erst ratifiziert wird, wenn eine Einigung mit der EU über die Begrenzung der Zuwanderung zustande gekommen ist, sollte jene zufriedenstellen, welche der Meinung sind, dass dieses Protokoll ein Staatsvertrag im Sinne von Artikel 121a der Bundesverfassung ist. Vorerst geht es nämlich nur darum, den Bundesrat zu ermächtigen, das Zusatzprotokoll zu ratifizieren. Von frivoler Leichtfertigkeit, wie es Herr Köppel bezeichnet hat, kann keine Rede sein.

Die CVP-Fraktion bittet Sie aus den angeführten Gründen, auf die Vorlage einzutreten. Dem Verweis auf die früheren Volksabstimmungen über die Personenfreizügigkeit im Ingress können wir zustimmen; er stellt keine materielle Änderung dar. Alle übrigen Minderheitsanträge lehnen wir ab.