Seiler Graf Priska · Nationalrat · 2016-04-26
Seiler Graf Priska · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-04-26
Wortprotokoll
Als meine Kinder mich unlängst fragten, was denn überhaupt Verdingkinder seien, waren sie richtiggehend schockiert, als ich es ihnen zu erklären versuchte, und zwar nicht nur wegen des grossen Leides, das man vielen von diesen Kindern angetan hat. Sie waren auch schockiert ob der Tatsache, dass es sich hier nicht um eine weitere Geschichte aus dem so düsteren Mittelalter handelt, sondern dass Verdingkinder bis vor wenigen Jahrzehnten bei uns noch Realität waren. Das hat sie richtig erschüttert, und es hat, ehrlich gesagt, auch mich immer wieder erschüttert.
Mir geht es nicht darum, irgendwelche Schuldzuweisungen auszusprechen. Das bringt den ehemaligen Verding- und Heimkindern und Opfern von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen nichts. Schuld war wohl die ganze Gesellschaft mit den damals geltenden Wertvorstellungen, schliesslich wurden diese Massnahmen von breiten Kreisen getragen oder zumindest geduldet. Darum ist es für mich auch stimmig und völlig richtig, dass die gesamte Gesellschaft moralisch und finanziell in die Pflicht genommen wird, also der Bund, aber hoffentlich auch die Kantone und Private.
Der indirekte Gegenvorschlag zur Volksinitiative mit der Entschädigungssumme von 300 Millionen Franken ist meines Erachtens nun ein gangbarer Weg, der es ermöglicht, diese Pflicht tatsächlich auch zu erfüllen. Mit Geld lassen sich das grosse Leid und Unrecht sicher nicht aufwiegen; das ist klar, das steht ausser Frage. Der Solidaritätsbeitrag ist aber wenigstens ein wertvolles und wichtiges Zeichen eines ernstgemeinten Versuchs von Wiedergutmachung.
Ganz wichtig ist darum aber auch Artikel 3 der Gesetzesvorlage, in welchem der Bund endlich auch schriftlich anerkennt, dass den Opfern Unrecht zugefügt worden ist und sie darum um ihr Leben betrogen wurden. In diesem Zusammenhang finde ich ebenfalls Artikel 15 des Gesetzes von zentraler Wichtigkeit, welcher umschreibt, dass der Bundesrat für die umfassende und wissenschaftliche Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 zu sorgen hat. Diese historische Dimension gehört ganz klar zur Aufarbeitung eines der dunkelsten Kapitel der Schweizer Geschichte.
Dieses Gesetz kann bei der Annahme durch das Parlament sofort umgesetzt werden, sofern die Volksinitiative zurückgezogen wird. Das ist gegenüber der Volksinitiative wohl das entscheidendste Argument für den Gegenvorschlag, auch wenn die Entschädigungssumme nur 300 Millionen statt 500 Millionen Franken beträgt.
Viele der damaligen Opfer sind bereits hochbetagt, wir haben es gehört, und zum Teil auch nicht mehr bei bester Gesundheit. Es pressiert also. Ich persönlich finde den Gedanken wirklich unerträglich, dass wegen politischer Scharmützel viele der damaligen Opfer in der Zwischenzeit vielleicht versterben, ohne jemals das Gefühl gehabt haben zu können, dass das Unrecht und die Gewalt, die ihnen angetan wurden, rechtlich anerkannt werden. Nach einem so harten Leben sollten sie wenigstens vor dem Tod die längst verdiente Genugtuung erfahren können. Das ist für mich ein reiner Akt der Menschlichkeit und der Solidarität.
Ich bitte Sie darum, den Gegenvorschlag zu unterstützen.