Hess Lorenz · Nationalrat · 2016-04-27
Hess Lorenz · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2016-04-27
Wortprotokoll
Ich gebe zu Beginn meine Interessenbindung bekannt: Ich bin Mitglied des Zentralvorstands des Spitex-Verbands Schweiz, spreche aber hier für die BDP-Fraktion.
Der Auslöser für diese parlamentarische Initiative, die sich mittlerweile schon länger unterwegs befindet, war tatsächlich die Erkenntnis, dass der Berufsstatus der Pflegefachpersonen aufgewertet werden soll, dass die Attraktivität dieses Berufs gefördert werden soll und dass das Image - mit der Forderung: weg vom Hilfsberufsstatus - verbessert werden soll. Dazu diskutieren wir jetzt über den Vorschlag, dass ein Teil der Pflegeleistungen, also der Bereich der Abklärung, Beratung und Grundpflege, nicht mehr nur auf Anweisung oder im Auftrag eines Arztes oder einer Ärztin erfolgen soll. Anders ist es bei der Behandlungspflege.
Die Pflegefachpersonen werden damit also Leistungserbringer nach KVG. Deshalb war es in der Vernehmlassung und in den Diskussionen offensichtlich, dass man sich Sorgen über eine Mengenausweitung macht, über eine Mengenausweitung im Sinne von mehr Pflegeleistungen; das hätte mehr Kosten und schliesslich höhere Prämien zur Folge. Diese Kostendiskussion muss tatsächlich geführt werden, aber noch vor einem ganz anderen Hintergrund. Wenn wir die demografische Entwicklung innerhalb und ausserhalb unseres Landes betrachten und uns damit die Bedeutung von und den Bedarf an Pflege vor Augen führen, sehen wird, dass es sehr wohl mehrere gute Gründe gibt, diesen Beruf [PAGE 678] attraktiv zu machen und dafür zu schauen, dass wir genügend Nachwuchs im Pflegeberuf haben. Wenn wir auf der einen Seite dort der Nachfrage gerecht werden können, können wir auf der anderen Seite sparen.
Ich glaube, niemand, auch niemand in diesem Saal, würde bestreiten, dass mit einer fachgerechten, professionellen Pflege sehr wohl Kosten im Gesundheitswesen gespart werden können, indem Leute zu Hause oder in Institutionen gepflegt werden können, ohne dass sie sich in Spitalpflege begeben müssen, oder indem sie umgekehrt die hospitalisierte Pflege früher wieder verlassen können. Hier gilt es also sehr wohl zu bedenken, dass wir mit der Förderung der Pflegeberufe auch Kosten einsparen.
Um trotzdem der Gefahr der Mengenausweitung und der steigenden Kosten zu begegnen, gibt es zum einen die schon eingangs angetönten flankierenden Massnahmen. Zum andern sieht die Vorlage, wie sie jetzt auf dem Tisch liegt, vor, dass wir sie befristet einführen. Es gibt auch einen Minderheitsantrag, der eine Befristung ablehnt. Wir sind der Meinung, dass diese Befristung tatsächlich nötig ist, damit wir gerade sehen und auswerten können, wie sich die Kostenentwicklung tatsächlich präsentiert.
Es wird nach einer bestimmten Frist ebenfalls zu beurteilen sein, wie sich das Problem der Anordnung löst. Man kann sehr wohl geteilter Meinung sein, was das Anordnen von Massnahmen anbetrifft. Man kann tatsächlich der Meinung sein, dass die alleinige Anordnung durch Pflegefachpersonen zu einer Mengenausweitung führen könnte. Diese Zusammenhänge sind überhaupt nicht so erwiesen, wie es jetzt schon geäussert wurde. Es geht da um Befürchtungen, die es zu evaluieren gilt. Es kann durchaus logisch erscheinen oder ist verständlich, wenn seitens der Ärzteschaft behauptet wird, ein gemeinsames Anordnen von Massnahmen bedeute eine grössere Administration. Wie gesagt, wir wissen es im Moment nicht. Deshalb ist es wichtig, dass wir die Vorlage, wenn wir ihr zustimmen, tatsächlich mit einer Frist versehen, um die zwei Elemente - die Entwicklung der Kosten und die Frage der Anordnung - überprüfen zu können.
Es ist klar, dass die Frage des Zulassungsvertrages aus Sicht der Pflegefachpersonen anders beurteilt wird, als wenn es mit Blick auf die Kosten gemacht wird. Wir sprechen bei dieser Vorlage davon, den Beruf attraktiver zu machen - es ist für jemanden tatsächlich attraktiver, wenn er selber entscheiden kann. Wenn wir die betreffende Bestimmung herausnehmen, ist die Besserstellung in diesem Bereich natürlich nicht ebenso sehr gewährleistet.
Wie gesagt, man kann in diesen beiden Punkten getrost geteilter Meinung sein. Was hingegen eigentlich unverständlich ist, ist die Tatsache, dass der Bundesrat diese Vorlage ablehnt. Wir haben es auch hier wieder mit dem Argument der Mengenausweitung zu tun. Da sollte man differenzieren. Zumindest die Nonprofit-Spitex führt eine sehr genaue, standardisierte Bedarfsabklärung durch und hat nicht einfach die Möglichkeit, ausufernde Leistungen anzuordnen.
Die BDP-Fraktion ist im Gegensatz zum Bundesrat also klar für Eintreten. Wir sind der Meinung, dass es sich nicht nur lohnt, sondern auch ein Zeichen der Zeit ist, den Pflegeberuf attraktiver zu machen und dafür zu sorgen, dass es genügend Pflegefachpersonen gibt. Kollege de Courten, es ist nicht ein Verbrechen oder ein Vergehen, wenn jemand den Beruf tatsächlich wählt, weil er damit erstens genügend verdient und der Beruf zweitens attraktiv ist. Gerade den Beruf zu suchen, in dem man am wenigsten verdient und der das schlechteste Image hat, macht, glaube ich, niemand.
Also, stehen wir dazu, dass wir hier Handlungsbedarf haben und tatsächlich diesen Berufsstand attraktiver machen können. Sorgen wir aber auch dafür, dass wir diese Massnahmen nur befristet einführen und auch gründlich evaluieren; sorgen wir dafür, dass die flankierenden Massnahmen greifen.
Nach Abwägung dieser Aspekte und der Vor- und Nachteile kommt die BDP-Fraktion zum Schluss, dass wir selbstverständlich auf die Vorlage eintreten und dann in der Detailberatung die Minderheiten unterstützen, mit Ausnahme der Minderheit Carobbio Guscetti, die gegen eine Befristung auf sechs Jahre ist. Diesen Minderheitsantrag lehnen wir ab.
Ich bitte Sie, ebenfalls einzutreten und im Sinne der Sache, in Anbetracht der Entwicklung des Gesundheitswesens und der demografischen Entwicklung, einen Schritt in Richtung Attraktivität und Professionalisierung der Pflege zu machen.