Pezzatti Bruno · Nationalrat · 2016-04-27
Pezzatti Bruno · Nationalrat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2016-04-27
Wortprotokoll
Die FDP-Liberale Fraktion ist für Eintreten und wird in der Detailberatung durchwegs die Mehrheitsanträge unterstützen. Sollten aber diese Mehrheitsanträge im Rat unterliegen, so wird unsere Fraktion die Gesetzesrevision in der Gesamtabstimmung nicht mehr unterstützen können, weil zentrale Voraussetzungen nicht mehr erfüllt wären.
Zur Begründung: Die Fraktion befürwortet grundsätzlich das mit der KVG-Revision angestrebte Ziel, wonach bestimmte Pflegeleistungen, wie die Leistungen der Abklärung, Beratung und Koordination sowie der Grundpflege, nicht mehr auf Anweisung oder im Auftrag eines Arztes oder einer Ärztin, sondern von den Pflegefachpersonen in eigener Kompetenz erbracht werden sollen. Konkret geht es darum, dass solche Leistungen in Zukunft zur Vermeidung von Doppelspurigkeiten und im Interesse einer Aufwand- und Kostensenkung neu allein von Pflegefachpersonen verordnet bzw. durchgeführt werden können; sie sollen dies sowohl im Spital als auch als Angestellte eines Pflegeheims oder als Angestellte einer Organisation der Krankenpflege und Hilfe zu Hause tun können.
Die FDP-Liberale Fraktion anerkennt aufgrund der stetig steigenden Pflegekosten namentlich im Bereich der Langzeitpflege den grundsätzlichen Handlungsbedarf. Ein zunehmender Mangel an Pflegepersonal zeichnet sich ab. Mit dieser Vorlage kann die Attraktivität des Berufs gesteigert und die Rekrutierung von jungen Berufsleuten und am Pflegeberuf interessierten Arbeitskräften im Inland erleichtert werden. Wichtig ist, dass von diesen Neuregelungen die medizinisch begründete Behandlungspflege ausgenommen bleibt. Sie soll auch weiterhin ausschliesslich im Auftrag oder auf Anordnung eines Arztes oder einer Ärztin erbracht werden.
Da in der Vernehmlassung Befürchtungen geäussert wurden, dass die neue Regelung trotz gegenteiliger Absichten und Beteuerungen vonseiten der Initianten dieser Vorlage allenfalls doch zu einer Mengenausweitung und zu höheren Kosten und Prämien führen könnte, hat sich die Kommissionsmehrheit - auch auf Veranlassung meiner Fraktion - von griffigen flankierenden Massnahmen überzeugen lassen und entsprechende Anträge gestellt. Es geht hier um Präzisierungen mit folgendem Inhalt:
1. Die Entscheidungskompetenzen sollen klar definiert werden, d. h., Pflegemassnahmen sollen nicht gemeinsam, von einer Pflegefachperson zusammen mit einem Arzt oder einer Ärztin, verordnet werden können, sondern im Sinne der Gouvernanzregel nur von einer Instanz allein.
2. Pflegefachpersonen sollen nur dann direkt mit den Krankenkassen abrechnen können, wenn diese mit ihnen einen Zulassungsvertrag abgeschlossen haben.
3. Die neue Regelung ist auf sechs Jahre zu befristen, damit nach dieser Frist, gestützt auf die gemachten Erfahrungen, über eine allfällige Weiterführung, Anpassung oder eine Aufhebung der Neuregelung entschieden werden kann.
Die von der Kommissionsmehrheit beantragte KVG-Revision ist eine Antwort auf die Herausforderung der zunehmenden Alterung der Bevölkerung und den damit verbundenen zunehmenden Bedarf an Pflegepersonal.
Um bei der Detailberatung nicht mehr das Wort ergreifen zu müssen, kann ich darauf verweisen, dass die FDP-Fraktion, wie bereits erwähnt, konsequent alle Mehrheitsanträge unterstützen wird. Wie einleitend ebenfalls dargelegt, handelt es sich bei diesen Anträgen für die FDP um zentrale Bedingungen. Der Ausgang dieser Abstimmungen wird darüber entscheiden, ob die Fraktion die Gesetzesrevision in der Gesamt- und in der Schlussabstimmung genehmigen oder ablehnen wird.
In diesem Sinne ersuche ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und die vier Mehrheitsanträge zu unterstützen.