Lexipedia

Teuscher Franziska · Nationalrat · 2002-03-13

Teuscher Franziska · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2002-03-13

Wortprotokoll

Der Bundeshaushalt war in den Neunzigerjahren wegen der Krise und wegen der verfehlten bürgerlichen Finanzpolitik aus dem Lot geraten. Daher lancierte man 1998 das so genannte Stabilisierungsprogramm. Im Rahmen dieses Programms beschloss das Parlament, dass diejenigen Personen, die bei der Arbeitslosenversicherung von der Erfüllung der Beitragspflicht befreit sind oder die im Anschluss an die Erziehungsperiode Leistungen beziehen, nur Anspruch auf die Hälfte der Taggelder haben. Die Gesetzesänderung wurde beschlossen, um den Bundeshaushalt zu stabilisieren. Sie entsprach aber ganz klar nicht dem ursprünglichen Willen des Gesetzgebers. Diese Taggeldverkürzung betraf vor allem berufliche Wiedereinsteigerinnen, also Frauen, die während Jahren sehr viel gesellschaftlich wichtige Arbeit geleistet, dafür aber keinen Lohn erhalten haben. Diesen Frauen mutete man mit der Halbierung des Taggeldes zu, dass sie auch noch einen Beitrag zur Sanierung der Bundesfinanzen leisten.

Mittlerweile haben wir die Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes beraten. Dort haben wir die Bezugsdauer für Arbeitslosengelder von den heutigen 520 Tagen auf neu 400 Tage gesenkt. Das ist ein klarer Abbau, und das haben wir Grünen in der Debatte zum Arbeitslosenversicherungsgesetz immer klar kritisiert. Neu haben wir aber in dieser Revision die Rahmenfrist für den Leistungsbezug für Personen, welche sich der Kindererziehung gewidmet haben, um zwei bzw. vier Jahre verlängert. Dies ist eine gewisse Verbesserung gegenüber heute.

Ich habe in meiner Motion verlangt, dass Wiedereinsteigerinnen im Arbeitslosenversicherungsgesetz das Anrecht auf 520 Bezugstage haben. Wie ich vorhin ausgeführt habe, haben wir dies in der Revision aber nicht einmal für die Erwerbstätigen halten können. Die Forderung meiner Motion für Wiedereinsteigerinnen ist aus meiner Sicht zwar immer noch aktuell und nötig, aber angesichts der beschlossenen Revision macht es wenig Sinn, sie aufrechtzuerhalten. Die Bezugsdauer müsste aus meiner Sicht für alle bei 520 Tagen belassen werden.

Ob wir die Verschlechterung bei der Dauer des Taggeldbezuges akzeptieren können, wird nach der Schlussabstimmung einer Diskussion bedürfen. Ich ziehe aber unter den gegebenen Umständen meine Motion zurück.