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Borer Roland · Nationalrat · 2002-03-13

Borer Roland · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-03-13

Wortprotokoll

In unserer Motion geht es darum, eine 30-tägige Karenzfrist bei Bezügen von Leistungen in der Arbeitslosenversicherung einzuführen. Wir haben schon damals, bei der Behandlung der dringlichen Massnahmen zum Arbeitslosenversicherungsgesetz, ähnlich lautende Forderungen gestellt. Sie sind damals leider abgelehnt worden. Wie wir sehen, ist der Bundesrat auch jetzt nicht bereit, diese Motion entgegenzunehmen oder sie allenfalls als Postulat zu empfangen.

Die letzte wirtschaftliche Krise hat ganz deutlich gezeigt, dass die Arbeitslosenversicherung in der heutigen Ausführung eine "Schönwetter-Versicherung" ist. Wir sind nicht in der Lage, über längere Zeit Leistungen auszurichten, und dies bei einem ausgeglichenen Versicherungshaushalt. Wir sind der Meinung, dass gerade in einer solchen Versicherung die Nachhaltigkeit auch ein Thema sein sollte.

[PAGE 222] Vergessen wir eines nicht: Die bilateralen Verträge sind unterzeichnet. Die bilateralen Verträge werden in einem Teil dazu führen, die volle Freizügigkeit im Personenverkehr Realität werden zu lassen. Die bilateralen Verträge werden dazu führen - diese Prognose wage ich heute zu machen -, dass in naher Zukunft aus Ländern des EU-Raumes mit hoher Arbeitslosigkeit zusätzliche Arbeitssuchende in die Schweiz kommen werden. Es wird dazu führen, dass unsere Arbeitslosenversicherung in der heutigen Ausgestaltung relativ kurzfristig starke, grosse finanzielle Probleme bekommen kann.

Wir sind der Meinung, dass gerade im Hinblick auf diese Situation tatsächlich eine Änderung vorgesehen werden sollte. Eine Versicherung, dazu zählen wir auch die Arbeitslosenversicherung, sollte die Probleme lösen, wenn sie aus eigenen Mitteln und mit eigenen Möglichkeiten nicht gelöst werden können. Dann sollte diese Versicherung zum Tragen kommen. Wir sind der Meinung, dass es heute möglich sein sollte, 30 Tage zu überbrücken, um von einer Anstellung zur anderen wechseln zu können und diese Zeit durch die einzelne Person getragen werden sollte. Der Bundesrat hält selber fest, dass es in gewissen Bereichen schon heute besondere Wartefristen gibt, die 120 Tage dauern.

Zudem möchte ich daran erinnern, dass wir heute nach wie vor die Situation haben, dass Selbstständigerwerbende, die Einzelfirmen haben, unter Umständen gar nicht versichert sind oder sich gar nicht versichern können. Dort nimmt man das als gegeben hin. Ich habe nirgendwo in der Stellungnahme des Bundesrates gelesen, dass man auch für diese Gruppe etwas tun sollte. Dort ist es einfach so: Die Arbeitslosenversicherung ist nicht vorhanden. Wir sind der Meinung, dass, auch aus diesen Gründen, eine Anhebung der Karenzfrist vorgesehen werden könnte.

Uns ist klar: Die Schweiz hat das Übereinkommen Nr. 168 über Beschäftigungsförderung und den Schutz gegen Arbeitslosigkeit unterzeichnet und ratifiziert. Es ist ein internationales Abkommen, an das wir uns zu halten haben, vor allem bis zum 17. Oktober 2002. Auf diesen Zeitpunkt könnte das Abkommen gekündigt werden, und wir könnten diese Anpassung also vornehmen.

Weil eine Arbeitslosenversicherung auch in schlechteren Zeiten finanziell nachhaltig sein sollte, bitte ich Sie, unsere Motion zu unterstützen.