Landolt Martin · Nationalrat · 2016-04-27
Landolt Martin · Nationalrat · Glarus · Fraktion BD · 2016-04-27
Wortprotokoll
Die WAK-NR hat dieser parlamentarischen Initiative am 29. Juni 2015 mit 14 zu 11 Stimmen Folge gegeben. Die im Ständerat dafür zuständige SGK hingegen hat diesem Entscheid am 3. November 2015 mit 7 zu 3 Stimmen nicht zugestimmt. Es liegt jetzt also in der ersten Phase eine Differenz vor. Die WAK-NR hat ihrerseits wiederum am 19. Januar 2016 mit 12 zu 11 Stimmen ohne Enthaltung beschlossen, ihren ursprünglichen Entscheid und damit die Differenz aufrechtzuerhalten. Darüber muss der Rat heute befinden. Die parlamentarische Initiative befindet sich nach wie vor in der ersten Phase. Sie müssen also beurteilen, ob Handlungsbedarf besteht oder nicht, und gegebenenfalls das Geschäft erneut in die SGK-SR schicken.
Ihre WAK ist mehrheitlich der Auffassung, dass Handlungsbedarf besteht. Betroffen sind vor allem Mütter, die mehr als vier Jahre vom Arbeitsmarkt fern waren. Diese können zwar beispielsweise heute schon Bildungsmassnahmen beanspruchen, welche durch die Arbeitslosenversicherung mitfinanziert werden. Dies bedingt aber, dass sie die Personalberatung der regionalen Arbeitsvermittlungszentren in Anspruch nehmen, und deren Dienstleistungen werden grossmehrheitlich erst aufgrund mehrerer gescheiterter Bewerbungen beansprucht.
Die Mehrheit der WAK-NR befürwortet zusätzliche Massnahmen, die schon beim Bewerbungsprozess zu gleich langen Spiessen führen, damit der Gang zum regionalen Arbeitsvermittlungszentrum im Idealfall gar nicht mehr nötig sein wird. Dazu bestehen mehrere Ideen, zu denen auch diverse Vorstösse vorliegen. Allerdings ist bisher kaum etwas Konkretes passiert. Gerade die längere Einarbeitungszeit nach einer Familienzeit führt für Wiedereinsteigerinnen zu kürzeren Spiessen, sodass sie bei der Stellenvergabe nicht berücksichtigt werden oder sich dazu veranlasst sehen, bei der Entlöhnung entsprechende Zugeständnisse zu machen.
Eine Minderheit Ihrer Kommission ist der Meinung, dass das bestehende System genügend Unterstützung biete. Es sei zudem nicht die zentrale Aufgabe der Arbeitslosenversicherung, Personen auf den Wiedereinstieg ins Berufsleben vorzubereiten, zumal ein Wiedereinstieg nach einer längeren Pause quasi einem Neueinstieg gleichzusetzen sei. Ebenso warnt die Minderheit vor möglichen finanziellen Konsequenzen, namentlich bei der Arbeitslosenversicherung.
Die Mehrheit hingegen betrachtet hier ein stärkeres Engagement des Staates als opportun, nicht zuletzt auch aufgrund des Fachkräftemangels und der Notwendigkeit der stärkeren Förderung von inländischen Arbeitskräften, mit denen eben auch die Abhängigkeit von ausländischen Arbeitskräften und damit die Zuwanderung gesenkt werden könnten. Insbesondere Frauen spielen bei diesen Fragen eine zentrale Rolle; sie müssen da gleich lange Spiesse bekommen.
Ich empfehle Ihnen deshalb im Namen der Kommissionsmehrheit, dieser parlamentarischen Initiative Folge zu geben.