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Walti Beat · Nationalrat · 2016-04-27

Walti Beat · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2016-04-27

Wortprotokoll

Der Inhalt der Vorlage wurde durch die Kommissionssprecher bereits ausführlich und korrekt dargestellt. Ich möchte nochmals in Erinnerung rufen, dass die Landwirtschaft bereits heute mehrfach privilegiert wird, was den Boden angeht. Das bäuerliche Bodenrecht stellt sicher, dass landwirtschaftliches Land nur von Selbstbewirtschaftern bzw. Bauern erworben und besessen werden kann. Alle anderen Menschen sind vom Erwerb solchen Landes ausgeschlossen. Der Wertzuwachs auf diesem Land - es wurde erwähnt - ist steuerfrei; so steht es im Gesetz, und so wird es bleiben. Diese Privilegien sind im Interesse einer funktionierenden multifunktionalen Landwirtschaft zu rechtfertigen, sie sind auch nicht bestritten. [PAGE 703]

Unter keinem Titel zu rechtfertigen ist meiner Meinung nach aber die Ausdehnung dieses Steuerprivilegs auf Gewinne, die mit dem Verkauf von Bauland realisiert werden. Das Ziel der Vorlage ist die Wiederherstellung einer Besteuerungspraxis, der das Bundesgericht 2011 ein Ende gemacht hat; sie wurde bereits dargestellt. Gegen die beabsichtigte Änderung mit dieser Gesetzgebung sprechen verschiedene, unter anderem gewisse verfassungsrechtliche Argumente.

Da geht es zum Ersten um die Gleichbehandlung mit allen anderen Selbstständigerwerbenden aus anderen Branchen. Sie unterstehen eben genau der Praxis, wie sie gemäss Bundesgericht seit 2011 nun auch für Landwirte Gültigkeit hat. Alle diese zitierten sogenannten Benachteiligungen gegenüber Selbstständigerwerbenden, die die Option hätten, Bauland im Privatvermögen zu halten, zielen ins Leere, weil sie, um landwirtschaftlich zu sprechen, Äpfel mit Birnen vergleichen, da dieses Land auch nicht ohne steuerliche Konsequenz im Privatvermögen ankommen kann.

Zum Zweiten - und das scheint mir das gewichtigste Argument zu sein - besteht eine Ungleichbehandlung innerhalb des Bauernstandes. Die vorgeschlagene gesetzliche Neuregelung schafft eine unter Umständen massive Begünstigung einer kleinen Minderheit unter den Landwirten. Glücklich sind diejenigen, die überhaupt Bauland haben, das irgendwann einmal eingezont wurde. Glücklich sind auch diejenigen, die ihr Bauland in einer Agglomeration mit hohen Baulandpreisen haben. Die übrigen Landwirte, in strukturschwachen Gegenden beispielsweise, profitieren von diesem beabsichtigten Privileg kaum.

Der verfassungsrechtliche Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit würde mit dieser Vorlage auch verletzt. Die Veräusserung von Bauland ist eine Stärkung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, weil reale Werte erzielt werden, von denen der Verkäufer profitiert.

Das massive Steuerprivileg schafft zu allem Überfluss noch einen konkreten, geldwerten, aber auch problematischen Anreiz zur Einzonung von zusätzlichem Bauland, was unter dem Titel "Kulturlandschutz" von diesem Haus hier als sehr ungünstig empfunden wurde, als es darum ging, die Volksinitiative zur Ernährungssicherheit zu beraten. Sie erinnern sich; es ist noch nicht lange her.

Schliesslich kommen noch die finanzpolitischen Überlegungen dazu, die wir nicht in den Wind schlagen sollten. Die beantragte Gesetzesänderung führt zu Mindererträgen von geschätzten 200 Millionen Franken pro Jahr auf Stufe Bund. Zusätzlich entgehen der AHV Beiträge in etwa gleichem Umfang - kein Pappenstiel in Zeiten klammer Kassen bei Bund und Sozialversicherungen.

Die Befürworter haben gemerkt, dass dieses partikuläre Anliegen im Grundsatz schlecht argumentativ zu vertreten ist. Sie konzentrieren sich deshalb auf die Schilderung von sogenannten Härtefällen, die durch die Praxisänderung des Bundesgerichtes entstanden sind. Dazu muss ich persönlich sagen: Ich kann das nachvollziehen. Das Bessere ist der Feind des Guten. Es ist auch nicht auszuschliessen, dass im Zuge von Praxisänderungen wirklich Härtefälle entstehen. Die allergrösste Zahl dieser Härtefälle kann allerdings mit den erwähnten Steueraufschubstatbeständen erledigt werden. Steuern sind im Grossen und Ganzen dann zu zahlen, wenn auch Geld fliesst.

Mit einer Mehrheit der FDP-Fraktion möchte ich Sie also bitten, den Minderheitsantrag anzunehmen und auf diese Vorlage nicht einzutreten.

Der Effizienz zuliebe überziehe ich meine Redezeit ganz kurz und mache für den Fall, dass das Eintreten auf die Vorlage eine Mehrheit findet, bekannt: Wir würden die Rückwirkungsklausel in den Übergangsbestimmungen unterstützen, weil es unlogisch wäre, in einer so wichtigen Besteuerungsfrage eine fundamentale Praxisänderung innert weniger Jahre hin und her zu organisieren. Das würde zu einem wenig verständlichen Ergebnis bei den rechtsunterworfenen Steuerpflichtigen führen. Deshalb würden wir in diesem Falle dieser Rückwirkungsklausel zustimmen und den entsprechenden Minderheitsantrag ablehnen.

Im Grossen und Ganzen bitte ich Sie aber noch einmal, auf das Eintreten zu verzichten, also den Minderheitsantrag Bertschy zu unterstützen.

[VS]