Vogler Karl · Nationalrat · 2016-05-30
Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · CVP-Fraktion · 2016-05-30
Wortprotokoll
Bei Artikel 264c, mit dem die Stiefkindadoption als besonderer Fall der Adoption neu in einem separaten Artikel geregelt wird, nimmt unsere Fraktion eine differenzierte Haltung ein. Was die Öffnung der Stiefkindadoption für Personen in eingetragener Partnerschaft betrifft, so unterstützt die Mehrheit unserer Fraktion eine entsprechende Öffnung, sie lehnt andererseits aber die Öffnung für faktische Lebensgemeinschaften ab.
Sie tut das aus folgenden Überlegungen, ich fasse zusammen: Zentral für unsere Fraktion ist, dass bei der eingetragenen Partnerschaft ein offizieller Zivilstand vorliegt, verbunden mit klar geregelten Rechten und Pflichten zwischen den Partnerinnen und Partnern gemäss Partnerschaftsgesetz. Dabei handelt es sich also nicht nur um eine Lebens-, sondern auch um eine gesetzlich geregelte Rechtsgemeinschaft, vergleichbar mit der Ehe. Entsprechend und in Analogie zu Absatz 1 Ziffer 1 von Artikel 264c soll eine Adoption zulässig sein, und das auch vor dem Hintergrund, dass im Rahmen des Abstimmungskampfes zum Partnerschaftsgesetz argumentiert wurde, gemäss Artikel 28 dieses Gesetzes sei eine Adoption für gleichgeschlechtliche Paare nicht zugelassen. Die Mehrheit unserer Fraktion anerkennt, dass hier ein gesellschaftlicher Wandel stattgefunden hat.
Andererseits und wie festgestellt lehnt die grosse Mehrheit unserer Fraktion die Stiefkindadoption für faktische Lebensgemeinschaften ab. Sie tut das mangels Vorliegen einer Rechtsgemeinschaft und weil man es als durchaus zumutbar erachtet, dass Partner in einer derart gefestigten Lebensgemeinschaft, wie sie das revidierte Adoptionsrecht für eine Adoption in der faktischen Lebensgemeinschaft voraussetzt, letztlich auch eine Ehe eingehen können.
Zusammengefasst: Die Mehrheit unserer Fraktion wird, was die Stiefkindadoption bei der eingetragenen Partnerschaft betrifft, der Mehrheit folgen und, was die Stiefkindadoption bei der faktischen Lebensgemeinschaft betrifft, der Minderheit Guhl.