Keller-Sutter Karin · Ständerat · 2016-05-30
Keller-Sutter Karin · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2016-05-30
Wortprotokoll
Kollege Zanetti hat ausgeführt, dass die Mehrheit der Finanzdirektorenkonferenz die, wie ich jetzt sage, alleinige Einführung der zinsbereinigten Gewinnsteuer ablehnt. Die FDK hatte sich ja bereiterklärt, dieses Instrument zu akzeptieren, wenn es mit dem Teilbesteuerungsverfahren gekoppelt ist, wie das ausgeführt wurde. Diese Frage war auch Teil eines Paketes, und ich persönlich habe diesen Kompromiss klar unterstützt. Nachdem die WAK-NR das Rückkommen jedoch abgelehnt hat, ist in dieser genannten Frage der Kompromiss mindestens im Moment und vielleicht auch für immer vom Tisch. Wir sind wieder zurück auf Feld eins, und die Minderheit, die ich vertrete, ist eigentlich jene Minderheit, die schon in der Wintersession die Einführung der zinsbereinigten Gewinnsteuer befürwortet hat. Von daher sehen wir keinen Anlass, materiell davon abzuweichen. Wir beantragen Ihnen also, dem Nationalrat zu folgen und die zinsbereinigte Gewinnsteuer einzuführen, die für die Kantone ja freiwillig wäre.
Zum einen gibt es eine starke Minderheit der Kantone, darunter die finanzstarken Kantone Waadt und Zürich, aber auch grosse andere Kantone wie beispielsweise der Aargau, die die zinsbereinigte Gewinnsteuer befürwortet. Nachdem diese auf kantonaler Ebene freiwillig eingeführt werden soll, haben die Kantone hier ein zusätzliches Instrument, eine weitere Möglichkeit, ihren Steuerstandort zu gestalten.
Ich bin ja Vertreterin eines Nehmerkantons im NFA, und mir ist es ein Anliegen, dass die finanzstarken Kantone, die die zinsbereinigte Gewinnsteuer fordern, diese auch bekommen. Ein wettbewerbsfähiger Steuerstandort ist im Interesse aller Kantone und letztlich der gesamten Volkswirtschaft, oder anders gesagt: Wenn Zürich und Waadt weiterhin stark bleiben, bleibt auch die Schweiz stark. Es ist ja auch nicht [PAGE 249] zufällig, dass Regierungsrat Maillard deshalb dazu aufgerufen hat, den Kantonen zu vertrauen.
Was die möglichen Ausfälle betrifft, die dieses zusätzliche Instrument mit sich bringen könnte, kann man die Regulierungsfolgenabschätzung der Unternehmenssteuerreform III anschauen, die der Bundesrat in der Vernehmlassungsvorlage gemacht hat. Er sagt aber auch, dass ohne die Zinsbereinigung der Bund mit signifikanten direkten und indirekten Steuerausfällen rechnen muss, weil es zu Abwanderungen kommen kann. Mit der zinsbereinigten Gewinnsteuer kann dieses Steuersubstrat erhalten werden. Die Steuerausfälle, das wurde ausgeführt, liegen gemäss Vernehmlassungsbotschaft beim Bund bei rund 266 Millionen Franken. Allerdings hat der Bundesrat mit einem hohen Zins von 3 Prozent gerechnet. Aktuell dürfte der Zinssatz wohl eher bei 0,5 bis 1 Prozent liegen.
In der Zwischenzeit hat die Eidgenössische Steuerverwaltung zuhanden der WAK-NR berechnet, dass keine Mindereinnahmen resultieren, wenn der kalkulatorische Zinssatz auf dem Eigenkapital bei 0 Prozent oder sogar darunter liegt. Dabei darf wie erwähnt eben nicht vergessen werden, dass die Einführung der zinsbereinigten Gewinnsteuer in den Kantonen freiwillig erfolgen würde und dass dies auch dazu beitragen könnte, dass die Gewinnsteuersätze weniger stark gesenkt werden müssten.
Die Minderheit beantragt Ihnen zum andern auch deshalb, dem Nationalrat zu folgen, weil die zinsbereinigte Gewinnsteuer einem breiten Anliegen der Wirtschaft entspricht. Ich kann auf eine Umfrage der Steuerverwaltung meines Kantons verweisen. Da wurden die Unternehmen danach befragt, welche Prioritäten sie bei der Unternehmenssteuerreform III setzen. Eine grosse Mehrheit der Betriebe hat angegeben, dass nebst der Absenkung der Gewinnsteuersätze, die ja kantonal erfolgen muss, die Einführung der zinsbereinigten Gewinnsteuer gewünscht wird. Das erstaunt nicht, denn es würden ja vor allem überdurchschnittlich gut eigenkapitalisierte KMU von einer Einführung der zinsbereinigten Gewinnsteuer profitieren, aber auch die Holdinggesellschaften von KMU, die ja letztlich auch die Tätigkeiten der Betriebe finanzieren.
Das heisst also, dass die Eigenkapitalisierung gegenüber der Fremdkapitalisierung klar belohnt wird. Wenn man hier noch eine mittel- bis langfristige dynamische Betrachtung macht, dürfte sich herausstellen, dass sich die Massnahme auch lohnt. Denn es ist zu erwarten, dass die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz erhalten bleibt oder sogar gesteigert wird. Gerade auch angesichts der Entwicklungen im internationalen Steuerrecht - Stichworte OECD und politisch exponierte Personen - sind global tätige Konzerne insbesondere an Standorten mit einem attraktiven steuerlichen Gesamtpaket betreffend Forschung, Entwicklung, Innovation, aber eben auch zinsbereinigte Gewinnsteuer interessiert.
Vieles spricht dafür, dass die Massnahme nicht nur für den Bund, sondern auch für die Kantone und Gemeinden schnell zusätzliches Steuersubstrat abwerfen dürfte. Ich möchte Sie deshalb im Namen der Minderheit bitten, den Kantonen die Möglichkeit zur freiwilligen Gewährung der zinsbereinigten Gewinnsteuer einzuräumen. Damit tragen wir auch den unterschiedlichen Ausgangslagen der Kantone Rechnung.