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Leuthard Doris · Bundesrat · 2016-05-31

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2016-05-31

Wortprotokoll

Ich bedanke mich für diese intensive Diskussion. Sie wird nicht zum ersten Mal intensiv zu diesem Artikel geführt, wobei ich glaube, dass sich das auch lohnt.

Nochmals: Es ist vom Kommissionssprecher richtig gesagt worden, dass wir heute einen dermassen grossen Schutz haben, dass Einzelobjekte der Energiegewinnung keine Chance haben - praktisch keines kann in einem Schutzgebiet realisiert werden. Das war die Ausgangslage und an sich auch von rechts bis links unbestritten: Wer A sagt, muss auch B sagen. Wir brauchen eine gewisse Möglichkeit dazu, insbesondere im Bereich der Wasserkraft, die sehr oft in BLN-Gebieten liegt. Deshalb liegt dieser Grundsatzartikel vor, wonach wir mit Verweis auf ein nationales Interesse sagen, dass wir grundsätzlich bereit sind, Anlagen der erneuerbaren Energien auch in einem Gebiet, das im BLN-Inventar aufgenommen ist, bauen zu lassen.

Jetzt geht es ja nicht um Hunderte von Projekten. Auf der Warteliste befinden sich zwanzig bis dreissig mögliche Projekte der Wasserkraft. Herr Ständerat Luginbühl, es geht nicht um Dutzende Projekte, wobei ich froh wäre, wenn nur schon eines dieser Projekte realisiert würde. Die Wasserkraft ist im Moment ja nicht so lukrativ, dass Investoren gleich Schlange stehen und Druck machen würden, weil sie jetzt unbedingt investieren wollten, da es so rentabel sei. Seien wir auch ein bisschen realistisch: Die Möglichkeiten, die Potenziale sind da - aber sie sind sehr eingeschränkt. Es handelt sich auch inskünftig um einzelne Anlagen und nicht um einen Zubau von x Terawatt. Das ist die Ausgangslage.

Es besteht schon noch eine grosse Differenz zum Beschluss des Nationalrates zu Absatz 3, Herr Ständerat Graber: Es geht einmal primär darum, dass es im Beschluss des Ständerates "grundsätzlich gleichrangig" heisst. Der Nationalrat ist nämlich weit von Ihrem sogenannten Kompromiss [PAGE 276] entfernt. Er ist der Ansicht - dies gemäss einem falschen Verständnis -, dass das Wort "grundsätzlich" bei "grundsätzlich gleichrangig" gestrichen werden könne. Das würde bedeuten, dass bereits der Gesetzgeber im Einzelfall die Interessenabwägung machen würde. Es gäbe dann keine Einzelfallbeurteilung mehr. Vielmehr würde, wenn ein Gesuch für eine Anlage erneuerbarer Energie in einem BLN-Gebiet eingereicht würde, diese als gleichwertig mit anderen nationalen Interessen angesehen; dann gäbe es keine Einzelfallbetrachtung mehr. Das ist an dieser Stelle der grosse Unterschied zwischen den Formulierungen von Bundesrat bzw. Ständerat und Nationalrat.

Im Nationalrat ist das die Hauptdifferenz. Wenn Sie jetzt, was ich sehr befürworte, am Ausdruck "grundsätzlich gleichrangig" festhalten, dann haben wir schon, wie das in allen Gesetzen die Regel ist, die generell-abstrakte Vorgabe des Gesetzgebers, und dann gibt es die Einzelfallprüfung. Die Einzelfallprüfung bleibt trotz dieser Vorgabe selbstverständlich den Behörden unbenommen. Es wird kürzere Verfahren geben, weil die Ausgangslage anders ist. Das ist eigentlich gleichsam der grosse Sprung von heute auf morgen.

Der Bundesrat will selbstverständlich Landschaftsikonen schützen. Um diese ging es den Umweltverbänden die ganze Zeit. Man ist angetreten und hat gesagt: Ja, aber der Rheinfall, das Matterhorn und die Berner Hochalpen müssen doch geschützt sein. Diese wollen wir selbstverständlich schützen, da haben wir keine Differenz. Da reden wir dann eben von den Landschaftsikonen.

Der Zusatz, den Sie in Absatz 3 angefügt haben, betrifft eben nicht die Ikonen, sondern sämtliche Inventare, sämtliche Objekte nach dem Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG). Es sind nicht nur die Ikonen betroffen, zu deren Schutz wir alle wahrscheinlich dasselbe Verständnis haben.

Hinzu kommt noch Absatz 2 - ich glaube, Herr Ständerat Vonlanthen hat darauf hingewiesen -: Gemäss Absatz 2 wird wie beim Moorschutz neu für Bauten in Biotopen von nationaler Bedeutung und in Wasser- und Zugvogelreservaten ein absolutes Verbot verankert. Das haben wir heute nicht, heute dürfte man dort im Einzelfall bauen. Inskünftig haben Sie dort diesbezüglich ein absolutes Verbot. Das ist gegenüber heute eine Verstärkung des Natur- und Landschaftsschutzes. Und es war auch als Kompensation dafür angedacht, dass man bei den BLN-Gebieten eine leicht andere Ausgangslage hat. Wenn Sie jetzt da auch noch eine Verstärkung einfügen, dann haben Sie gegenüber heute das Ziel nicht erreicht.

Wir wollen jetzt mehr Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien. Mit einem absoluten Verbot nach Absatz 2 und den zusätzlichen Erschwerungen erreichen Sie genau das Gegenteil. Überall dort, wo es um den Kerngehalt des Schutzwertes geht, bauen Sie nämlich gar nichts. Herr Ständerat Graber, der SAC und weitere kommen dann, wenn wir auch darüber diskutieren, zu mir und fragen, ob in den BLN-Gebieten das Schneeschuhlaufen noch erlaubt sei. Der SAC kommt dann und sagt, das gehöre nicht zum Kerngehalt des Schutzes. Ich habe konkret solche Fälle vorliegen, z. B. zu Seilbahnanlagen: Die Touristiker, die Sie genannt haben, das sind dann die Grössten unter denen, die für jedes neue "Seilbähnli", das eine Tourismusregion besser erschliesst usw., Ausnahmen wollen.

Das ist ja ein Kerngehalt des Schutzwertes! Da gibt es dann nichts mehr! Das ist doch genau das, was wir tun müssen, sowohl als Politiker als auch als Behörden: den gesunden Menschenverstand im Einzelfall anwenden. Der Einzelfall ist immer extrem komplex und stellt die Behörde vor die Anforderung zu entscheiden, was man sinnvollerweise auch in einem solchen Schutzgebiet nutzen und bewilligen kann, ohne den Verfassungsauftrag zu schwächen.

Aber eine Nullperspektive, das heisst, dass man also nichts mehr tun kann, geht nicht, denn dann haben Sie in den Berggebieten bald gar nichts mehr für die erneuerbaren Energien zur Verfügung! Hier vertraue ich eigentlich mehr als Sie auf die anwendenden Behörden, die das bisher gut geregelt haben im Wissen, dass es um ganz verschiedene Interessen geht, die man im Einzelfall berücksichtigen muss. Zusammengepuzzelt muss das zum Entscheid über die Frage führen, ob ein Eingriff verhältnismässig, vernünftig sowie auch gesetzes- und verfassungskonform ist. Man muss im Einzelfall einmal sagen: Hier geht der Naturschutz vor. In einem anderen Fall kommt man zum Schlussresultat, dass die Energiegewinnung vorgeht oder dass touristische Anliegen vorgehen. Das ist in meinem Verständnis genau diese Aufgabe, die dann im Einzelfall gelöst werden muss. Das sichern wir ab, und die Interessen sind dabei grundsätzlich gleichrangig, und zwar mit Einzelfallüberprüfungen. Aber ein bisschen Spielraum müssen Sie den anwendenden Behörden lassen, und ich vertraue hier auf die Behörden, die in der Regel eben wirklich einen guten Job machen.

Wenn Sie eine Brücke zum Nationalrat bauen wollen, dann über den Begriff "grundsätzlich gleichrangig". Wenn Sie diesen sowie Ihren Zusatz wie in der bisherigen Mehrheitsfassung behalten, dann sind Sie ziemlich weit weg vom Nationalrat. Dann ist das eine Sache, die man höchstens noch in der Einigungskonferenz lösen kann.

Deshalb ist hier, glaube ich, der Antrag der Minderheit auch die Brücke zum Nationalrat.