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Schmid Martin · Ständerat · 2016-05-30

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2016-05-30

Wortprotokoll

Die vom Kanton Genf am 24. Februar 2015 eingereichte Standesinitiative mit dem Titel "Nein zur systematischen Kriminalisierung von Bankangestellten sowie von Mitarbeitenden anderer Schweizer Unternehmen!" fordert die eidgenössischen Räte insbesondere auf, "die automatische Weitergabe von Namen von Angestellten von Schweizer Unternehmen" an ausländische [PAGE 267] Staaten oder an ausländische Unternehmen gesetzlich zu verbieten. Mit der Standesinitiative wird die Bundesversammlung aufgefordert, "die automatische Weitergabe von Namen von Angestellten von Schweizer Unternehmen an ausländische Staaten oder Unternehmen per Rechtsvorschrift zu untersagen; die früheren vom Bundesrat missbräuchlich erteilten Genehmigungen zur Weitergabe solcher Daten unverzüglich per Rechtsvorschrift zu annullieren; jenen Angestellten rechtlichen und finanziellen Beistand zu leisten, welche Opfer dieser mit der unbegreiflichen Unterstützung des Bundesrates vorgenommenen Datenweitergabe einiger Schweizer Banken sind".

Eingereicht wurde die Standesinitiative gemäss Begründung der Initianten erstens angesichts der aus ihrer Sicht diskussionswürdigen und von einigen Staaten zu Recht als kriminell eingestuften Praktiken verschiedener Schweizer Banken, zweitens angesichts der Tatsache, dass der Bundesrat die automatische Weitergabe der Namen von Angestellten von Schweizer Banken anscheinend ohne ausdrückliche Rechtsgrundlage genehmigt hat, drittens angesichts der schwerwiegenden menschlichen und beruflichen Auswirkungen, welche die Weitergabe dieser Daten hat, viertens angesichts der Tatsache, dass es inakzeptabel ist, dass der Bundesrat die Anonymität ausländischer Bankkunden, die sich in ihrem Heimatland strafbar machen, schützt, gleichzeitig aber die automatische Weitergabe der Namen von Bankangestellten an ausländische Staaten genehmigt. Hinzu kommen weitere Gründe.

Die WAK-SR hat diese Standesinitiative als vorberatende Kommission des Erstrates behandelt. Die Räte haben schon früher einen ähnlich lautenden Vorstoss abgelehnt. Die Kommission spricht sich einstimmig gegen die Initiative aus, weil sie erstens zu generell formuliert ist und alle Wirtschaftsbereiche treffen würde, weil sie zweitens eine Rückwirkung vorsieht und weil drittens die Branche aufgrund des bundesrechtlichen Dekrets Vorkehrungen in Bezug auf die Arbeitnehmer getroffen hat.

In Bezug auf die automatische Weitergabe von Daten von Angestellten jener Banken, die im Visier der US-Behörden waren, ist aus Sicht der Kommission festzuhalten, dass der Bundesrat in seiner Musterverfügung vom 3. Juli 2013 genügend Vorkehrungen getroffen hat und den Bankangestellten vor allem ermöglicht hat, eine Widerspruchsklage gegen die Weitergabe ihrer Namen zu erheben, sollte diese gegen die entsprechenden Bestimmungen des Datenschutzgesetzes verstossen. Aus Sicht der Kommission ist zudem darauf hinzuweisen, dass die Genfer Standesinitiative ein allgemeines Verbot fordert, das für alle Wirtschaftsbranchen gelten soll. Das ginge nach Auffassung der Kommission viel zu weit, weil viele Unternehmen ihre Produkte in jenen Fällen nicht mehr exportieren könnten, in denen die ausländischen Behörden zur Qualitätsprüfung Informationen über Qualifikationen des Personals einfordern. Wir haben in der Kommission beispielsweise über Exporte von Medizinalprodukten gesprochen, bei denen das üblich ist.

Auch die von der Initiative verlangte Annullierung der durch den Bundesrat erteilten Bewilligungen kann nach Meinung der Kommission offensichtlich nicht akzeptiert werden, weil so die Lösung infrage gestellt würde, welche im Rahmen des vom US-Justizdepartement vorgeschlagenen Regularisierungsprogramms gefunden wurde.

Zur Forderung schliesslich, den Angestellten, deren Namen im Rahmen des Steuerstreits mit den USA weitergegeben wurden, rechtlichen und finanziellen Beistand zu bieten, hält die Kommission fest, dass die betroffenen Banken einen Fonds zur Verfügung stellen mussten und deshalb kein weiterer gesetzgeberischer Handlungsbedarf gegeben sei.

Aus all diesen Gründen beantragt Ihnen die einstimmige Kommission, der Standesinitiative keine Folge zu geben.

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