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Leuthard Doris · Bundesrat · 2016-05-31

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2016-05-31

Wortprotokoll

Die Fruchtfolgeflächen sind die besten landwirtschaftlichen Böden, die wir haben. Sie sind seit dem Sachplan 1992 geschützt, und jeder Kanton hat eine Quote, die er einhalten, die er aufrechterhalten muss. Jetzt gibt es schon heute Kantone, die den Schutz dieser Fruchtfolgeflächen verletzen.

Das Parlament hat mit der ersten Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes den Grundsatz gestärkt, dass wir bei der Planung den Erhalt des Kulturlandes weiterhin als Prinzip beachten. Das Parlament hat diesen Grundsatz sogar verstärkt, indem es gesagt hat, das gelte insbesondere auch für die Fruchtfolgeflächen. Wir haben diese Vorgabe in der Verordnung auch umgesetzt, und es findet immer noch eine Ermessensabwägung statt. Ein Kanton kann nach wie vor auch Fruchtfolgeflächen einzonen, aber nur dann, wenn aus Sicht des Kantons ein wichtiges Ziel nicht ohne die Beanspruchung von Fruchtfolgeflächen sinnvoll erreicht werden kann. Es bleibt also Sache des Kantons, nach anderen Möglichkeiten zu suchen und Einzonungen zu ermöglichen, aber nicht prioritär im Bereich der Fruchtfolgeflächen.

Im Kanton Jura gibt es drei Fälle, bei welchen das ARE Beschwerde eingelegt hat, weil es der Meinung ist, der Kanton Jura habe hier das Gesetz verletzt. Ich äussere mich nicht zu diesen Verfahren, die vor Gericht hängig sind. Nur, letzte Woche hat das Bundesgericht einen Fall aus dem Kanton Waadt behandelt und die Haltung des ARE gestärkt. Wir haben jetzt also auch gewisse Guidelines, die aufzeigen, wie man mit Kompensationen respektive Fruchtfolgeflächen umgehen muss.

Es ist ein sehr komplexes Thema, und wir haben mit den Kantonen deshalb abgemacht, dass wir dieses Thema der Fruchtfolgeflächen allgemein anschauen. Viele Kantone kommen hier an gewisse Planungsgrenzen. Auf der anderen Seite haben wir ja gerade noch eine Initiative der Bauern zur Ernährungssouveränität pendent. Darin kommt zum Ausdruck, dass ein Teil der Gesellschaft, die betroffenen Bauern, einen starken Schutz betonen und sichern möchten. Dem gegenüber steht das Anliegen von Kantonen und Gemeinden, mehr einzonen zu können und dabei auch Fruchtfolgeflächen zu beanspruchen - ein sehr diffiziles Vorhaben.

Wir schauen deshalb auch Folgendes an: ob wir beim heutigen Stand der Versorgungssicherheit - darum geht es schlussendlich bei den Fruchtfolgeflächen - noch die gleiche Menge an Hektaren benötigen, ob die Zuteilung an die Kantone so noch stimmt, ob sogar gewisse Abtauschmöglichkeiten unter den Kantonen überlegt werden sollten und ob, wenn die öffentliche Hand plant, die Kompensation gleich gross ist wie dann, wenn die Planung von privater Seite erfolgt usw. Dafür haben wir, zusammen mit den Kantonen, seit Anfang dieses Jahres eine Expertengruppe. Das wird Zeit benötigen; das ist für die Zukunft. Bis dahin gilt das heutige Gesetz mit der Verordnung. Ich warte deshalb auch auf diese Bundesgerichtsurteile, damit wir hier Klarheit haben, ob die Praxis des ARE korrekt ist.