Vonlanthen Beat · Ständerat · 2016-05-31
Vonlanthen Beat · Ständerat · Freiburg · CVP-Fraktion · 2016-05-31
Wortprotokoll
Die Energiestrategie hat unter anderem zum Ziel, rasch genügend Kapazitäten von neuen erneuerbaren Energien zu schaffen, um so den heute aus Atomkraftwerken produzierten Strom dereinst ersetzen zu können. Die Botschaft hör ich wohl, allein, mir fehlt der Glaube. Wenn wir nämlich heute die Realisierungszeiten für Installationen, beispielsweise von Windkraftpärken, betrachten, dann müssen wir feststellen, dass die Förderung erneuerbarer Energien in der konkreten Umsetzung immer noch auf grosse praktische Hindernisse stösst. Der Bundesrat schlägt daher mit Recht vor, dass die Nutzung erneuerbarer Energien und ihr Ausbau "von nationalem Interesse" sind. Das heisst konkret: Bei der Interessenabwägung im Einzelfall ist das nationale Interesse an der Realisierung als grundsätzlich gleichrangig zu betrachten mit anderen nationalen Interessen, beispielsweise im Bereich des Landschaftsschutzes. Damit können Projekte einer adäquaten Güterabwägung unterzogen werden, die es erlauben wird, bei Bewilligungsverfahren rascher zu einer Entscheidung zu kommen.
Der Handlungsbedarf in diesem Bereich sollte eigentlich unbestritten sein. Wie das Beispiel des Windparkprojekts auf dem Schwyberg in meinem Kanton zeigt, führen die derzeitigen Verfahren in vielen Fällen zu einer massiven Verzögerung bei der Umsetzung. Seit sage und schreibe sieben Jahren warten wir auf die Realisierung dieses Windparks.
Einerseits will der Nationalrat den Begriff "grundsätzlich" streichen; er integriert damit eine Absolutheit ins Gesetz, die der Idee der Güterabwägung widerspricht. Andererseits hebelt die vorgeschlagene Änderung des Ständerates, wonach bei einem Objekt der "Kern seines Schutzwertes" nicht tangiert werden darf, die Absicht des Bundesrates weitgehend aus, mit der Energiestrategie eine Akzeleration der Realisierung von Anlagen zu erreichen. Dieser unbestimmte Rechtsbegriff provoziert nämlich eine grosse rechtliche Unsicherheit und damit immense potenzielle Verzögerungen.
Daher ist die Minderheit der festen Überzeugung, dass die ursprüngliche Formulierung des Bundesrates die einzig richtige Kompromisslösung darstellt. Mit der Formulierung "grundsätzlich gleichrangig" wird die Relativität zum Ausdruck gebracht. Die ausführenden Instanzen müssen bei der Güterabwägung zwar die Notwendigkeit der raschen Realisierung der Anlagen für erneuerbare Energien berücksichtigen, im Einzelfall ist aber die besondere Schutzwürdigkeit von BLN-Objekten auch in Betracht zu ziehen. Im Übrigen werden ja in Absatz 2 von Artikel 14 beispielsweise Biotope von nationaler Bedeutung als absolut vorrangig angesehen, was die Installation neuer Anlagen komplett ausschliesst.
Mit dem Entwurf des Bundesrates und dem Antrag der Minderheit wird also sichergestellt, dass eine pragmatische und eine verantwortungsbewusste Umsetzung erfolgen kann. Ich bitte Sie daher, der Minderheit zu folgen.