Lexipedia

Graber Konrad · Ständerat · 2016-05-31

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · CVP-Fraktion · 2016-05-31

Wortprotokoll

Ich glaube, wir sind uns bewusst, dass wir uns in einem politisch sehr sensiblen Bereich befinden. Wir alle haben dieses Buch mit tollen Fotos über die BLN-Gebiete zugestellt erhalten. Wenn wir uns überlegen, was es in letzter Konsequenz bedeutet, wenn man ein solches Gebiet tangiert, sind wir uns, glaube ich, alle bewusst, dass hier sehr vorsichtig vorzugehen ist, und ich glaube, dass ich das hier auch im Rat nicht anders gespürt habe.

Nun möchte ich einfach erwähnen, dass die Vorlage der Mehrheit, so, wie ich es beurteile, bereits ein Kompromiss ist. Man muss sich überlegen, was man sich einhandelt, wenn man dieser Mehrheit nicht folgt. Kollege Vonlanthen hat ein Beispiel aus seinem Kanton aufgezeigt, bei dem das Verfahren sehr lange gegangen ist oder immer noch andauert. Für mich stellt sich die Frage, was der Unterschied ist, wenn man jetzt zwischen der Fassung des Bundesrates und der Fassung der Mehrheit der Kommission entscheiden muss. Wäre das Verfahren bei der Fassung des Bundesrates viel schneller als bei der Fassung der Mehrheit der Kommission?

Ich glaube, wenn man es realistisch betrachtet, muss man zum Schluss kommen, dass wahrscheinlich beide Verfahren letztlich auf eine Einzelfallbeurteilung hinauslaufen. Man müsste also jeden Fall einzeln beurteilen. Und das bedeutet wahrscheinlich auch bei beiden Fassungen etwa den gleichen zeitlichen Aufwand. Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine der Varianten zu einer Beschleunigung des Verfahrens [PAGE 275] führt, sondern es muss bestimmt jeder Fall, wenn es um BLN-Gebiete geht, einer Einzelfallbeurteilung unterzogen werden.

Auch das Thema unbestimmter Sachbegriff sehe ich. Es ist sicher so, dass der Begriff "Kern seines Schutzwertes" rechtlich einen unbestimmten Sachbegriff darstellt. Aber auch die Fassung des Bundesrates, in der es heisst, etwas sei "grundsätzlich gleichrangig" zu betrachten, ist aus meiner Sicht sehr offen formuliert. Da haben Sie keine absolute Klarheit. Ich bin der Auffassung, dass eigentlich beide Varianten vom Ablauf her etwa dasselbe bedeuten und es nicht zu einer Beschleunigung des Verfahrens beitragen würde, wenn man der Fassung des Bundesrates folgte.

Ich habe eine Beurteilung von Professor Arnold Marti zu Artikel 14 Absatz 3 vor mir. Er ist unverdächtig in dieser Frage; er ist Mitglied der FDP und Vizepräsident des Schaffhauser Obergerichtes. Er ist auch Kommentator von Artikel 78 der Bundesverfassung im St. Galler Kommentar zur Bundesverfassung. In Artikel 78 der Bundesverfassung geht es um den Natur- und Heimatschutz. Absatz 2 lautet: "Der Bund nimmt bei der Erfüllung seiner Aufgaben Rücksicht auf die Anliegen des Natur- und Heimatschutzes. Er schont Landschaften, Ortsbilder, geschichtliche Stätten sowie Natur- und Kulturdenkmäler; er erhält sie ungeschmälert, wenn das öffentliche Interesse es gebietet." Professor Marti führt in dieser kurzen Beurteilung aus: "Damit wird der in Artikel 78 Absatz 2 der Bundesverfassung verankerte verfassungsrechtliche Schutzauftrag für solche Bundesinventarobjekte infrage gestellt." Dessen sind wir uns bewusst.

"Es ist das Verdienst des Ständerates", heisst es weiter, "einen Kompromissvorschlag geschaffen zu haben, welcher beide auf dem Spiel stehenden Anliegen (gebotener Schutz von Landschaften von nationaler Bedeutung und Förderung der Produktion von erneuerbarer Energie) miteinander harmonisiert und die umstrittenen neuen Eingriffsmöglichkeiten bei solchen Schutzobjekten in sinnvoller Weise beschränkt." Er kommt in seinem Schlusssatz zu folgender Überlegung zu Artikel 14 Absatz 3 gemäss Mehrheit: "Er bildet einen klaren Massstab für heikle Eingriffe in unser wertvolles Natur- und Kulturerbe und schliesst übermässige Landschaftseingriffe von vornherein aus." Das ist die Beurteilung eines Kommentators von Artikel 78 unserer Bundesverfassung.

Ich wurde in dieser Frage vom Schweizerischen Alpenclub angesprochen, der sich grosse Sorgen machen würde, wenn wir nicht der Fassung der Mehrheit folgen würden. Ich lege meine Interessen offen: Ich bin Mitglied sowohl beim SAC Pilatus wie auch beim SAC Titlis; ich habe hier gewisse Interessen. Aber ich glaube, der SAC ist in dieser Frage auch unverdächtig.

Wenn ich nochmals betrachte, was auch in der Kommission diskutiert wurde, bin ich ebenfalls der Meinung, wie sie der Kommissionspräsident ausgeführt hat, zumindest in der Kommission: Diese Frage ist nicht matchentscheidend für das Referendum zu dieser Vorlage. Aber sie könnte matchentscheidend für die Frage einer Volksinitiative sein. Volksinitiativen liegen hier in einem sensiblen Bereich: Ich erinnere an den Moorschutz, an die Rothenthurm-Initiative, ich erinnere an die Zweitwohnungs-Initiative. Solche Initiativen kommen relativ einfach durch, wenn sie gut illustriert sind.

Das kommt mir in den Sinn, wenn ich Ihnen sage, wer die weitere Zuschrift, die touristische Stimme, die uns zugestellt wurde, unterschrieben hat. Es sind Kräfte, die sich auch für die von der Mehrheit beantragte Fassung der Bestimmung äussern. Es ist der CEO der Jungfraubahn Holding AG, es ist der CEO der Schilthornbahn AG, es ist der CEO der Andermatt Swiss Alps AG, es ist der Präsident des Verwaltungsrates der Weisse-Arena-Gruppe, und es ist Mendrisiotto Turismo. Diese Zuschrift aus Tourismuskreisen zeigt, dass man sich dort genau diese politischen Überlegungen macht: Wollen wir in dieser Frage am Schluss eine zweite Zweitwohnungs-Initiative provozieren? Dies wäre unnötig, weil Sie hier die Chance haben, mit einer kleinen Ergänzung, wie sie die Mehrheit der Kommission vorsieht, ein solches Vorgehen abzuwenden.

Ich bitte Sie, der Mehrheit der Kommission zu folgen, die sich hier bestimmt auch gute Überlegungen gemacht hat.