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Luginbühl Werner · Ständerat · 2016-05-31

Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2016-05-31

Wortprotokoll

Hier geht es um den dritten Schlüsselartikel. Es geht um die Förderung der bestehenden Grosswasserkraft. Bekanntlich ist die Wasserkraft die Säule der Schweizer Versorgung, und bekanntlich ist sie in Nöten. Die Preisentwicklung in den letzten drei Jahren ist dramatisch. Das widerspiegelt sich auch in den Beschlüssen der Räte. Der Nationalrat hat seinerzeit als Erstrat keine Massnahmen für die bestehende Wasserkraft vorgesehen. Der Ständerat als Zweitrat hat ein Notfallkonzept beschlossen; Sie erinnern sich. Der Nationalrat hat in der zweiten Runde ein Marktprämienmodell aufgenommen. Ihre Kommission beantragt Ihnen nun, dieses Marktprämienmodell mit gewissen Modifikationen zu übernehmen.

Strenggenommen haben die Probleme der Grosswasserkraft mit der Energiestrategie 2050 eigentlich nichts zu tun. Es ist eine Kombination von negativen Faktoren, die zu diesem Preiszerfall geführt hat. Kaum einer dieser Faktoren ist durch die Schweiz auch nur am Rande beeinflussbar. In dieser Situation hätte man auch entscheiden können, das Problem Grosswasserkraft ausserhalb der Energiestrategie 2050 anzugehen. Es weiss aber niemand, wie sich die Preise und das Umfeld weiterentwickeln. Wir wissen also heute nicht, ob wir das Ende der Fahnenstange bereits erreicht haben. Diese Tatsache wiederum hätte auch dazu führen können, dass wir das Thema Grosswasserkraft grundlegender angegangen wären und mit der Verabschiedung der Energiestrategie 2050 noch zugewartet hätten.

Die Kommission schlägt Ihnen nun vor, eine Art Zwischenlösung zu beschliessen, das heisst eine Übergangslösung. Es ist eine Übergangslösung in mehrfacher Hinsicht: einerseits, um den betroffenen Unternehmen die Möglichkeit zu geben, weitere betriebliche Massnahmen zu ergreifen; andererseits mit einer gewissen Hoffnung auf eine Erholung der Märkte und auch mit Blick auf die Nachfolgelösung bei den Wasserzinsen, die ja auf 2019 in Aussicht gestellt wurde. Die Kommission nimmt diese Position auch mit der Haltung ein, dass eine Energiestrategie, welche die Probleme des wichtigsten Produktionspfeilers einfach ausblendet, wenig Sinn macht und auch kaum verstanden würde.

Dass damit bei Weitem nicht alle Probleme gelöst sind, ist auch klar. Darum hat die Kommission noch einen Absatz 6 eingefügt; auf diesen werde ich gesondert zu sprechen kommen. Allerdings hat die Kommission auch festgehalten, dass es nicht Aufgabe des Staates sein kann, den Unternehmen alle Risiken abzunehmen.

Weil wir dieses Modell hier noch nicht behandelt haben, ganz kurz die Funktion dieser Marktprämie: Das Modell sieht vor, dass eine Marktprämie ausgerichtet wird, um einen Ausgleich zwischen den Gestehungskosten und den tiefen Marktpreisen zu schaffen. Von dieser Prämie profitieren soll nur jene Energie, die auf dem freien Markt verkauft werden muss. Das heisst: Alles, was in der Grundversorgung abgesetzt werden kann, wird herausgerechnet. Bekanntlich enthält das Stromversorgungsgesetz die Bestimmung, dass die festen Kunden zu Gestehungskosten beliefert werden. Daher stellt dieser Teil der Energie für die Eigentümer und Betreiber der Wasserkraft heute kein eigentliches Problem dar. Das Problem stellt sich vielmehr dort, wo der Strom auf dem freien Markt abgesetzt werden muss.

Die Marktprämie ist eine Milderung der Differenz zwischen dem Marktpreis und den Gestehungskosten. Ich sage "Milderung", weil die durchschnittlichen Produktionskosten der Wasserkraft heute bei rund 6,5 Rappen liegen und der Marktpreis auf den europäischen Märkten bei knapp unter 3 Rappen liegt. Von einer vollständigen Deckung sind wir also recht weit entfernt. Die Marktprämie soll maximal 1 Rappen pro Kilowattstunde betragen. Gespeist wird das System mit 0,2 Rappen Netzzuschlag pro Kilowattstunde, die dafür speziell reserviert werden. Damit besteht eine doppelte Limitierung: einerseits maximal 1 Rappen Unterstützung, andererseits maximal 0,2 Rappen Netzzuschlag. Diese 0,2 Rappen würden pro Jahr rund 100 bis 120 Millionen Franken ergeben. Wenn sehr viele Kraftwerke ihre Produkte auf dem Markt verkaufen müssen, werden diese 0,2 Rappen aus dem Netzzuschlag nicht reichen, um 1 Rappen auszubezahlen. In diesem Fall wird proportional reduziert.

Die UREK schlägt Ihnen ebenfalls eine Befristung der Lösung vor. Die Unterstützung soll für maximal fünf Jahre gelten.

Der Unterschied zwischen der von der Kommission nun vorgeschlagenen Marktprämie und dem vom Ständerat beschlossenen Notfallkonzept ist beträchtlich. Der Unterstützungskreis ist beim Marktprämienmodell grösser als die restriktive Unterstützung der Nothilfe. Es wird eine fast flächendeckende Unterstützung gewährt, nicht nur einzelfallweise. Das Notfallmodell sah überdies eine Reduktion des Wasserzinses nach dem Grundsatz vor, dass alle Beteiligten ihren Beitrag leisten sollen. Darauf wird beim Marktprämienmodell verzichtet.

Der Nationalrat hat, gestützt auf einen Einzelantrag, eine Zweckbindung beschlossen, wonach Unterhalt und Reparaturen über diese Marktprämie finanziert werden sollen. Diese Zweckbindung lehnt Ihre Kommission ab, dies aus drei Gründen:

1. Wir haben bereits Investitionsbeiträge für Grosswasserkraftwerke für erhebliche Erweiterungen und Ersatz beschlossen. Für diesen Bereich sind 0,1 Rappen des Netzzuschlages reserviert. Mit einer Zweckbindung in diesem Bereich für die bestehende Wasserkraft würden hier Abgrenzungsprobleme entstehen.

2. Der zweite Grund ist noch wichtiger: Gemäss Beschluss des Nationalrates soll diese Unterstützung an das Tätigen von Reparaturarbeiten geknüpft werden. Damit würden alle Unternehmen durch das Netz fallen, die gegenwärtig investieren oder in den letzten Jahren investiert haben und dadurch im Moment auch höhere Gestehungskosten haben.

3. Der Vollzugsaufwand würde mit einer Zweckbindung erheblich höher. Jede Einzelinvestition müsste im Detail geprüft werden.

Zwischen der Beratung des Modells im Nationalrat und in unserer Kommission hat die Verwaltung das Modell legistisch überprüft und verschiedene Optimierungen vorgeschlagen; diese Optimierungen haben wir übernommen. Für die Überprüfung der Vollzugstauglichkeit wurde eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der Stromwirtschaft gebildet, und zwar aus Unternehmungen unterschiedlichster Art. Dabei wurde auch der Vollzug mit den ganzen Partnerwerkstrukturen [PAGE 282] durchgespielt, die relativ komplex und gleichzeitig häufig sind.

Das Modell ist nun so konzipiert, und die Gesetzesartikel sind so ausformuliert, dass das Modell möglichst klar und präzise nach dem Gesetz vollzogen werden kann, auch wenn es natürlich immer Unschärfen gibt. Es wurde vor allem versucht, den Kreis der Anspruchsberechtigten möglichst klar zu definieren, um Doppelzahlungen zu verhindern. Eine Kilowattstunde Strom, die unterstützt wird, soll nur einmal unterstützt werden. Das ist jetzt sichergestellt. Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig, dieses Modell zu übernehmen.

Jetzt äussere ich mich noch ganz kurz zu Absatz 6; dieser Absatz wurde von unserer Kommission eingefügt. Ich habe es bereits erwähnt: Es liegt eine Energiestrategie vor, die ganz wesentlich auf der Wasserkraft aufbaut. Die Situation der Wasserkraft ist problematisch. Mit dem Marktprämienmodell würden Sie einer Lösung zustimmen, welche übergangsweise eine gewisse Entlastung brächte; ich habe erwähnt, wie viel es ausmachen würde. Wie sich die Rahmenbedingungen für die Wasserkraft weiterentwickeln, ist offen. Aus heutiger Sicht ist zumindest kurzfristig keine Besserung zu erwarten.

Die Kommission schlägt vor, Absatz 6 in die Vorlage aufzunehmen, um einerseits die Energiestrategie 2050 zu einem Abschluss zu bringen und andererseits klar zu dokumentieren: Die Politik ist sich bewusst, dass die getroffene Lösung eine Übergangslösung ist und unter Umständen auch unzureichend. Absatz 6 sieht vor, dass der Bundesversammlung bis zum Jahr 2019 ein Erlassentwurf für die Einführung eines marktnahen Modells bis spätestens zum Zeitpunkt des Auslaufens der Unterstützungen für das Einspeisevergütungssystem vorzulegen sei. Bis im Jahr 2019 muss der Bundesrat auch die Nachfolgeregelung betreffend die Wasserzinsen vorlegen. Die beiden Termine sind also koordiniert. Was die konkrete Ausgestaltung betrifft, ist es der Kommission wichtig, dass vorderhand alle Optionen offenbleiben, inklusive des heute vorgesehenen Lenkungssystems.

Die Kommission hat auch die Frage diskutiert, ob der Auftrag im Gesetz aufgenommen werden oder ob man ihn in einer Kommissionsmotion erteilen soll. Da ein Gesetzesauftrag als verbindlicher beurteilt wurde, hat sich eine Mehrheit der Kommission für die Gesetzeslösung ausgesprochen.

Ich bitte Sie, dem um Absatz 6 ergänzten Marktprämienmodell zuzustimmen.