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Matter Thomas · Nationalrat · 2016-05-31

Matter Thomas · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-05-31

Wortprotokoll

Ich möchte hier vorausschicken, dass die SVP-Fraktion das Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen grundsätzlich bekämpft und abgelehnt hat, dabei aber unterlegen ist. Wir haben deshalb auch keine [PAGE 763] entsprechenden Nichteintretensanträge gestellt. Ich ersuche Sie aber im Namen der SVP-Fraktion, die vorgesehene Änderung des Zinsbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und der EU zurückzuweisen. Dieses Abkommen wäre dahingehend zu ergänzen und zu präzisieren, dass mit all jenen EU-Ländern keine Daten ausgetauscht werden dürfen, die keine faire Regularisierung verwirklicht haben. Eine für uns ebenfalls akzeptable Alternative wäre, dass der Bundesrat den automatischen Informationsaustausch direkt mit jenen EU-Ländern regelt, welche eine faire Regularisierung eingeführt haben.

Wir begründen Ihnen dies wie folgt: Uns allen liegt ein Gutachten von Professor Matteotti vor, der an der Universität Zürich internationales und schweizerisches Steuerrecht lehrt. Dieses Gutachten wurde im Auftrag des Eidgenössischen Finanzdepartementes verfasst. Gemäss diesem Gutachten vom 13. August 2015 betreffend Verfassungskonformität des automatischen Informationsaustauschs ist unter anderem entscheidend, dass in den entsprechenden Partnerländern bei Einführung des automatischen Informationsaustauschs eine faire Regularisierung besteht. Ich zitiere einen Satz, der in diesem Gutachten gleich zweimal vorkommt: "Der AIA sollte nur mit Staaten vereinbart werden, die im Hinblick auf die Einführung des AIA eine insgesamt faire Regularisierungslösung zur Verfügung stellen."

Nun liegt uns aber ein Bericht des Staatssekretariates für internationale Finanzfragen (SIF) vor, wonach mindestens vier EU-Mitgliedstaaten überhaupt keine Regularisierungsmöglichkeit lanciert haben, geschweige denn eine faire. Es handelt sich dabei um Bulgarien, Estland, Griechenland und Kroatien. Auch wenn die übrigen 24 EU-Staaten gewisse Regularisierungsmöglichkeiten geschaffen haben, schreibt dieser Bericht des SIF ausdrücklich nicht, dass es sich, wie vom Gutachten Matteotti verlangt, um faire Regularisierungsmöglichkeiten handelt. Auch bei Ländern wie Rumänien und Ungarn bestehen bezüglich Einhaltung des Datenschutzes begründete schwere Bedenken.

Das Fazit lautet: Wenn wir jetzt das Zinsbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und der EU tel quel akzeptieren, verletzen wir eindeutig Geist und Buchstaben der Schweizerischen Bundesverfassung. Herr Bundesrat, wir wissen seit der letzten Session, welche Folgen der Hinweis von uns Parlamentariern auf Verfassungsbruch haben kann: Wir laufen nämlich Gefahr, dass die entsprechenden angesprochenen Bundesräte den Ratssaal verlassen. In diesem Sinne danke ich Ihnen, Herr Bundesrat Maurer, herzlich, dass Sie im Gegensatz zu Ihrer Kollegin tapfer ausgeharrt haben.

Ich ersuche Sie im Namen der SVP-Fraktion, unser geltendes Verfassungsrecht hochzuhalten und die Vorlage zurückzuweisen.