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Janiak Claude · Ständerat · 2016-05-31

Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-05-31

Wortprotokoll

Das in der Interpellation angesprochene Ereignis fand am 9. April 2014 statt. Die französische Atomaufsichtsbehörde ASN sagt, sie sei am 10. April vor Ort gewesen. Sie hat die Öffentlichkeit aber erst am 17. April über den Störfall informiert. Das ist meines Erachtens nicht akzeptabel, insbesondere nicht, weil man heute weiss, dass der Reaktor in der Folge sieben Wochen lang nicht mehr ans Netz gebracht werden konnte. Es mussten also wirklich namhafte Korrekturen und Reparaturen vorgenommen und Schäden behoben werden.

Der Bundesrat argumentiert, dass es keine grenzüberschreitenden Informationen braucht, wenn das Ereignis auf der internationalen Skala auf Niveau 1 eingestuft wird. Diese Situation muss meines Erachtens verbessert werden, denn die Einschätzung, welches Ereignisniveau richtig ist, wird von der Betreiberin vorgenommen. Ob die Einschätzung korrekt war, wird erst in der Folge durch die Aufsichtsbehörde überprüft. Der Bundesrat soll sich aber zwingend dafür einsetzen, dass man sich immer gegenseitig informiert, wenn ein Ereignis ab Stufe 1 gemäss internationaler Skala passiert. So wurde zum Beispiel ein Ereignis in Gösgen vom Juli 2015 im Januar 2016 von Stufe 0 auf Stufe 1 erhöht. Falscheinstufungen sind also möglich, sowohl in der Schweiz wie auch in Frankreich.

Fessenheim ist ein Sorgenreaktor, ein alter Reaktor. Reaktoren sollten maximal einmal jährlich ein Ereignis auf Stufe 1 - das sind Anomalien - haben. Fessenheim hatte 2013 zwei Ereignisse auf diesem Niveau, 2014 waren es vier, 2015 eines. Für die öffentliche Information scheint mir die Fragestellung entscheidend, wie lange ein Reaktor nach einem Ereignis auf Stufe 1 vom Netz bleibt. Ein Reaktor kann auch nach einem Ereignis auf Stufe 1 nach 24 Stunden wieder am Netz [PAGE 291] sein. Das scheint dann tatsächlich nur eine kleine Anomalie gewesen zu sein. Wenn aber nach einem Ereignis auf Stufe 1 sieben Wochen lang nichts mehr geht, muss man grenzüberschreitend rasch mehr wissen. Es könnte auch sein, dass die Einstufung des Ereignisses mit Stufe 1 falsch war, wie ich oben dargelegt habe.

Daher möchte ich dem Bundesrat beliebt machen, dass ein Ereignis auf Stufe 1 grenzüberschreitend gemeldet werden muss, wenn der Reaktor innert 24 Stunden nicht wieder am Netz ist. Alles andere ist ein nicht zu rechtfertigendes Zurückhalten von Informationen gegenüber der Öffentlichkeit. Auch das Ensi informiert die Öffentlichkeit laufend auf seiner Website, wenn ein Ereignis von Stufe 1 passiert.

Dass die französische Aufsichtsbehörde die allgemeine Öffentlichkeit erst einige Tage nach dem Ereignis informiert hat, ist daher - ich habe es bereits erwähnt - nicht akzeptabel. Es handelte sich eindeutig um ein Vorkommnis von öffentlichem Interesse. Und in der Schweiz müsste das Ensi darüber informieren, unabhängig davon, ob die nukleare Sicherheit dadurch tangiert ist.

Noch eine Ergänzung zum Vergleich: Die Schweizer Kernkraftwerke hatten im Jahr 2014 gesamthaft 38 Vorkommnisse. 37 Vorkommnisse waren auf Stufe 0, 1 Vorkommnis war auf Stufe 1. Im Jahr 2014 hatte Fessenheim allein 29 signifikante Vorkommnisse, davon 4 auf Stufe 1.

Nördlich des Juras sind wir sehr nahe bei Fessenheim. Bei diesem Thema müssen wir ja nicht über offene oder geschlossene Grenzen diskutieren. Entsprechend sind wir - übrigens von links bis rechts - beim Thema Fessenheim äusserst sensibel und erwarten, dass die Mitglieder des Bundesrates, auch wenn sie ennet des Juras wohnen, dafür Verständnis aufbringen. Ruhig werden wir erst sein, wenn dieses störanfällige Kraftwerk endlich abgestellt wird, wie es oft versprochen worden ist.