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Rechsteiner Rudolf · Nationalrat · 2002-03-14

Rechsteiner Rudolf · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-03-14

Wortprotokoll

Namens einer starken Minderheit der Kommission lehne ich diese Neuerung in der Bundesverfassung ab; wir können darin einen Angriff auf das bewährte Dreisäulensystem erkennen.

Bei den Ergänzungsleistungen spielt nach wie vor das Bedarfsprinzip, das heisst, wenn Sie in den Genuss dieser Leistungen kommen wollen, müssen Sie Ihre Vermögens- und Einkommensverhältnisse offen legen, und Sie müssen damit rechnen, dass ein rechter Teil des Vermögens bei den Leistungen angerechnet wird, das heisst, das Vermögen wird geschmälert, bevor eine solche Leistung fliesst. Nicht umsonst ist festzustellen, dass bei den alten Leuten das System der Ergänzungsleistungen nach wie vor sehr unbeliebt ist. Wenn jemand in ein Heim eintritt oder in eine Notlage kommt, geht er sehr ungern zu den Behörden und aufs Amt. Das ist das System des 19. Jahrhunderts, das wir im 20. Jahrhundert überwunden glaubten.

Heute steht klar in der Bundesverfassung, dass die AHV die Existenz sichern soll. Es trifft völlig zu, wie das die Sprecher der Mehrheit gesagt haben, dass wir nicht ganz auf Ergänzungsleistungen verzichten können. In gewissen Notlagen sind sie richtig, ich nenne namentlich den Heimeintritt oder auch die Rückwanderung von Personen aus dem Ausland, die nur eine Teilrente der AHV haben. Wir sind der Meinung, dass es das Dreisäulensystem zu stärken gilt. Wir haben auch keine Differenz mit Frau Egerszegi, wenn wir feststellen, dass bei den kleinen Einkommen eine Verbesserung der Stellung in der zweiten Säule angesagt ist und damit indirekt zur Existenzsicherung beigetragen werden soll, indem die Leistungen in Zukunft stärker auf zwei Säulen verteilt werden. Wir stellen auch mit Bedauern fest, dass der Mischindex dazu führt, dass eine kalte Degression der AHV-Leistungen im Zeitablauf stattfindet, d. h., die AHV-Leistungen sind bei den Neurentnern im Vergleich zum Lohn stetig sinkend. Die Stellung der AHV wird heute bereits durch die Anpassung an Preise und Löhne ausgehöhlt, weil eben eine volle Anpassung an die Lohnentwicklung nicht stattfindet.

Wenn nun eine solche Verfassungsabstimmung bevorsteht, müssen wir hier bereits ankünden, dass wir uns dem entschieden entgegenstellen werden. Eine Aufwertung der Ergänzungsleistungen führt zu einer Aufwertung des Bedarfsprinzips. Wir wollen aber, dass die Rechtsansprüche erhalten bleiben und dass alle Vorkehrungen getroffen werden, damit die Stellung der AHV, wie sie heute ist, nicht geschmälert wird.

Wenn wir aber die Ergänzungsleistungen aus den Übergangsbestimmungen herausnehmen, erhalten sie plötzlich einen Stellenwert, der sie quasi zu einem neuen Versicherungswerk machen würde - aber eben zu einem Versicherungswerk ohne "Versicherung", ohne Rechtsansprüche, sondern zu einem Versicherungswerk nach dem System: Es bekommt nur, wer nachweist, dass er es braucht.

In dem Sinne halten wir daran fest: Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung sind genau der richtige Ort für die Ergänzungsleistungen, weil wir langfristig auf ein System hinaus wollen, in dem alle Menschen in der Schweiz mit echten Versicherungen ausreichend abgesichert sind - vielleicht in ferner Zukunft auch einmal für das Risiko der Pflegebedürftigkeit in einem Heim. Auch dafür gibt es im Ausland Beispiele, dass man das versicherungstechnisch lösen kann, wenn man will. Allerdings halten wir solche Änderungen im Moment auch nicht für vordringlich, sondern möchten unsere Anstrengungen darauf ausrichten, die Finanzierung der AHV sicherzustellen und die AHV-Regelung in der Verfassung ungeschmälert fortbestehen zu lassen.

Deshalb empfehle ich Ihnen, dieser Parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.