Müller Damian · Ständerat · 2016-06-02
Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2016-06-02
Wortprotokoll
Die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien ist - in Verbindung mit der Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative sowie der Forschungskooperation mit der EU in Horizon 2020 und den bilateralen Verträgen - alles andere als eine einfache Angelegenheit. Ich wage zu behaupten, dass die Herausforderung so gross ist, dass wir in diesem strategischen Geschäft aufpassen müssen, dass wir uns nicht selber ins Bein schiessen. Ziel muss sein, dass wir eine Lösung finden, die den Volkswillen respektiert und die verfassungsrechtlich kompatibel ist. Der Bundesrat soll von uns die Leitplanken für die Verhandlungen mit der EU erhalten, damit die Forderungen der Masseneinwanderungs-Initiative eingehalten werden und die EU den Druck in Bezug auf Horizon 2020 wegnimmt.
Wir müssen uns bewusst sein, dass wir nicht einfach so in die heutige Ausgangslage hineingeraten sind. Nach der Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative vom 9. Februar 2014 hat Frau Bundesrätin Sommaruga unmittelbar nach der Abstimmung mitgeteilt, dass nun die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien nicht umgesetzt werden könne, obwohl die EU-Kommission bereits am 9. Oktober 2012 ein offizielles Begehren gestellt hatte, um die Verhandlungen zur Ausdehnung des Abkommens auf Kroatien aufzunehmen. Frau Bundesrätin, aus diesem Grund habe ich eine konkrete Frage an Sie: Teilen Sie aus heutiger Sicht die Meinung, dass Ihre damalige Offensive zur Folge hatte, dass die EU nun mit Horizon 2020 ein erfolgreiches Druckmittel gefunden hat?
Die Aussenpolitische Kommission macht dem Bundesrat ebenfalls Druck, dies mit dem Zusatz in Artikel 1 Absatz 2 auf Seite 2 der Fahne. Die Kommission legt damit dem Bundesrat sozusagen ein Korsett an. Dieses Korsett ist eng geschnürt, damit der Bundesrat gegenüber der EU eine unmissverständliche Haltung einnehmen muss. Der Bundesrat hat aber trotzdem Handlungsspielraum, mit der EU bis Ende Jahr eine Lösung zu finden.
Gleichzeitig müssen wir uns aber auch über die Zukunft Gedanken machen: Was, wenn bis Ende 2016 noch keine Lösung besteht? Dann wird der Druck der Wirtschaft und der Forschungsgemeinschaft riesig werden. Setzen wir wirklich die Forschungszusammenarbeit aufs Spiel wegen eines Kontingents von jährlich 50, dann 70 und ganz am Schluss von 250 bis 300 Personen aus Kroatien? Dank der Übergangsfrist handelt es sich wohlverstanden für die nächsten zehn Jahre um eine gesteuerte Zuwanderung.
Hier stellt sich eine nächste Frage: Lohnt es sich wirklich, die Zukunft von Horizon 2020 dafür zu gefährden? Der Text des Abkommens mit der EU zu Horizon 2020 ist ja glasklar: Ratifiziert die Schweiz das Protokoll über die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien nicht bis zum 9. Februar 2017, so verliert dieses Abkommen rückwirkend ab dem 31. Dezember 2016 seine Gültigkeit. Ratifiziert die Schweizerische Eidgenossenschaft das genannte Protokoll, so gilt dieses Abkommen für das gesamte Programm Horizon 2020. Um den Forschungsstandort Schweiz und die damit verbundenen Arbeitskräfte zu sichern, muss die Teilnahme der Schweiz am internationalen Forschungs- und Bildungsprogramm garantiert sein, insbesondere die Vollassoziierung der Schweiz an das europäische Programm Horizon 2020. Daran sollten wir uns ebenfalls orientieren.
Wir haben aber in den vergangenen Voten bereits gehört, dass Horizon 2020 grundsätzlich nicht mit dem Kroatien-Protokoll verbunden werden darf. Die EU missbraucht Horizon 2020 als Druckmittel, und deshalb bin ich auf die Antwort von Frau Bundesrätin Sommaruga gespannt. Ich bin überzeugt, dass die Unterzeichnung und Ratifikation des Protokolls zur Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien im Moment aus rechtlicher Sicht nicht verfassungskonform ist. Damit wir unsere Pflicht gegenüber dem Volk erfüllen und das Vertrauen nicht aufs Spiel setzen, müssen wir eine verfassungsrechtlich korrekte Lösung finden. Mit unserer Annahme des Mehrheitsantrages erhält der Bundesrat die unmissverständlichen Leitplanken dazu.
Kollegin Karin Keller-Sutter hat die Geschichte des Personenfreizügigkeitsabkommens mit der EU - das grosse Erweiterungspaket, aber auch die Erweiterung auf Bulgarien und Rumänien - bereits erläutert. Das Korsett für den Bundesrat stärkt die Schweiz in den Verhandlungen mit der EU, [PAGE 316] und der Bundesrat weiss nun unmissverständlich, was zu tun ist; er hat es ja selber auch in der Botschaft geschrieben.
Ich bitte Sie also, einzutreten und sodann bei Artikel 1 Absatz 2 auch dem Antrag der Mehrheit zu folgen.