Bischofberger Ivo · Ständerat · 2016-06-02
Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion · 2016-06-02
Wortprotokoll
Als Nichtkommissionsmitglied und als Nichtjurist habe ich die Debatte von heute Morgen aufmerksam verfolgt und fühle mich irgendwie an die berühmte "Kleine Fabel" mit der Maus von Franz Kafka erinnert, welche Sie sicher alle kennen. Darin heisst es: "'Ach', sagte die Maus, 'die Welt wird enger mit jedem Tag. Zuerst war sie so breit, dass ich Angst hatte, ich lief weiter und war glücklich, dass ich endlich rechts und links in der Ferne Mauern sah, aber diese langen Mauern eilen so schnell aufeinander zu, dass ich schon im letzten Zimmer bin, und dort im Winkel steht die Falle, in die ich laufe.' - 'Du musst nur die Laufrichtung ändern', sagte die Katze und frass sie."
Gestatten Sie mir als Mitglied der WBK, folgende Überlegungen als möglichen Ausweg aus der von Kollege Filippo Lombardi zitierten Sackgasse hier im Plenum darzulegen. Im vergangenen Jahr 2015 war die Wirtschaftsentwicklung in unserem Land, diplomatisch gesagt, verhalten. Der Schock der Frankenaufwertung Mitte Jahr brachte den Konjunkturaufschwung in der ersten Hälfte des Jahres praktisch zum Stillstand. Neben der Frankenstärke litten die Exporte auch unter einer lahmenden Weltwirtschaft. Die Schweiz bewältigte diese herausfordernde Aufgabe dank robusten Konsum- und Staatsausgaben sowie den Investitionen in die Ausrüstungsgüter.
Neben kleineren Margen und Preissenkungen suchten viele Unternehmen die Lösung entweder in Verbesserungen ihrer Prozesse oder in der Entwicklung besserer oder neuer Produkte. Beides aber bedingt Innovationen. Dabei spielte die Zusammenarbeit mit internationalen forschungs- und entwicklungsorientierten Hochschulen respektive Forschungsinstitutionen eine eminent wichtige Rolle. Folgerichtig war es dann auch unser Land, das letztes Jahr eines der innovativsten Länder war. So erzielte der ETH-Bereich mit den beiden Hochschulen und den vier Forschungsanstalten - dem Paul-Scherrer-Institut, der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft, der Empa und der Eawag - beim Wissens- und Technologietransfer ausgezeichnete Resultate. Die beiden Eidgenössischen Technischen Hochschulen erreichten zudem erneut bessere [PAGE 322] Rangierungen im internationalen Vergleich der Universitäten. Und schliesslich belegte die Schweiz im 7. EU-Forschungsrahmenprogramm, dem sogenannten 7. FRP 2007-2013, absolut gesehen den ausgezeichneten fünften Rang in Bezug auf die Zusprache von ERC-Grants. In diesem Kontext ist es darum mehr als nur verständlich, dass den Hochschulen insgesamt die weitere Entwicklung von Forschungsprogrammen wie Horizon 2020 nicht gleichgültig sein kann.
Damit die Hochschulen sich weiterentwickeln und im internationalen Wettbewerb behaupten können, sind Internationalität und Offenheit sowie der Zugang zum Förderinstrument der ERC-Grants zwingende Voraussetzungen. Oder anders gesagt: Der drohende Verlust der Assoziierung ab 2017 an eben diese Forschungsprogramme - Horizon 2020, Erasmus plus, Egnos und andere mehr - sowie weitere mögliche restriktive Szenarien gefährden die vorgängig zitierten Spitzenpositionen unserer Hochschulen zweifelsohne.
Schliesslich schlägt sich die mit der derzeitigen Teilassoziierung einhergehende Unsicherheit über den zukünftigen Status unseres Landes gegenüber dem europäischen Forschungsraum in einer verstärkten Konkurrenz um die Führung von internationalen Projekten nieder.
Zusammengefasst gesagt, ist eines klar: Damit die Hochschulen auch in Zukunft ihren Auftrag für den Schweizer Wissens- und Werkplatz erfüllen können, braucht es zwingend optimale Rahmenbedingungen. Dazu gehören Planungssicherheit, eine verlässliche Grundfinanzierung mit Investitionsmöglichkeiten in zukunftsweisende Forschungsfelder sowie internationale Offenheit und Vernetzung, welche eben die Mobilität der Studierenden und Forschenden insbesondere auch in Bezug auf die Europäische Union überhaupt ermöglichen. Und nun: Welchen Entscheid sollen wir fällen? Welchen Entscheid sollen wir fällen zu einem Geschäft, das die Überschrift "Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Protokolls zum Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft sowie ihren Mitgliedstaaten andererseits betreffend die Ausdehnung auf die Republik Kroatien" trägt?
Aktuell beantwortete unser Bundespräsident und Vorsteher des WBF, Johann Schneider-Ammann, in der "NZZ" vom 26. Mai 2016 die Frage, ob der Bundesrat das Kroatien-Protokoll ratifizieren werde, auch wenn keine Einigung über die Zuwanderung erzielt wurde, wie folgt: "Eine Ratifizierung des Kroatien-Protokolls ist möglich unter der Bedingung, dass eine einvernehmliche Lösung im Zuwanderungsdossier in Sicht ist." Das heisst für mich konsequenterweise nun Folgendes: Da im Rahmen der Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative für alle EU-Mitglieder so oder so eine verfassungskonforme Lösung gefunden werden muss - und das ist heute verschiedentlich betont worden -, wird diese nach dem Ende des Übergangsregimes auch für Kroatien gelten. Darum ist erstens der Verfassungsmässigkeit Genüge zu tun und zweitens das Projekt als Variante weiterzuverfolgen, welche vonseiten des WBF respektive des SBFI im Informationsschreiben vom 1. Oktober 2015 ausgeführt wird: "Erklärtes Ziel bleibt eine vollständige Assoziierung der Schweiz an Horizon 2020 ab 2017. Gleichzeitig arbeitet der Bundesrat an einer alternativen Lösung zur Weiterführung der Direktfinanzierung, sollte die Assoziierung nicht erfolgen." An anderer Stelle steht, dass für die Möglichkeit, die Direktfinanzierung von Schweizer Partnern in neuen Horizon-2020-Verbundprojekten ab 2017 weiterzuführen, derzeit eine Lösung, ein Projekt erarbeitet wird.
Darum bitte ich Sie, auf das Geschäft einzutreten und bei Artikel 1 Absatz 2 des Bundesbeschlusses der Mehrheit zu folgen.