Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2016-06-06
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2016-06-06
Wortprotokoll
Eine Vorbemerkung: Die Schweiz kennt im Bereich der internationalen Migrationszusammenarbeit grundsätzlich drei Formen von Vereinbarungen. Rückübernahmeabkommen regeln die Modalitäten im Bereich der Rückkehr, Migrationsabkommen und Migrationspartnerschaften beinhalten weitere Elemente der Zusammenarbeit, wobei die Migrationspartnerschaft die intensivste Form der Kooperation darstellt. Voraussetzungen für die Umsetzung einer Migrationspartnerschaft sind substanzielle migrationspolitische Interessen der Schweiz, die gegenseitige Bereitschaft zur Intensivierung der Zusammenarbeit im Migrationsbereich, eine erhebliche Beziehungsdichte zwischen der Schweiz und dem Partnerland sowie die Erfüllung minimaler rechtsstaatlicher Kriterien.
Ich komme jetzt zu den einzelnen Staaten, zu welchen Sie Ihre Frage gestellt haben. Mit Sri Lanka besteht seit mehreren Jahren eine Zusammenarbeit zu verschiedenen Themen im Migrationsbereich. Derzeit finden mit den sri-lankischen Behörden Expertengespräche über eine weitere Stärkung der Zusammenarbeit in Migrationsfragen statt. Die Frage, ob mit Sri Lanka letztlich eine Migrationspartnerschaft eingegangen werden soll, wird im Lichte der Entwicklungen dieses Migrationsdialogs und der bilateralen Zusammenarbeit zu entscheiden sein.
Die Schweiz hat Ägypten die Aufnahme eines breiten Migrationsdialogs vorgeschlagen, sowohl im Hinblick auf die Bedeutung Ägyptens als Transitland als auch im Hinblick auf eine Vertiefung der Zusammenarbeit im Rückkehrbereich. Die Rückkehrzusammenarbeit mit Ägypten verläuft gut. Ersatzreisedokumente werden von den ägyptischen Behörden ausgestellt, und es können auch Sonderflüge durchgeführt werden. Der Abschluss einer Migrationspartnerschaft ist nicht Ziel des angestrebten Dialogs.
Eritrea erfüllt derzeit wichtige der genannten Voraussetzungen für eine Migrationspartnerschaft nicht. Dies betrifft insbesondere die Erfüllung rechtsstaatlicher Kriterien, aber auch die Zusammenarbeit im Rückkehrbereich. Auch betreffend Identifizierung und Ausstellung von Ersatzreisedokumenten für unfreiwillige Rückkehrer sind bisher alle vom EJPD unternommenen Schritte von der eritreischen Seite unbeantwortet geblieben. Die Schweiz ist bereits heute auf verschiedenen Ebenen im regelmässigen Austausch mit Vertretern Eritreas. Der Bundesrat ist im Grundsatz bereit, den Migrationsdialog mit Eritrea zu intensivieren und eine verstärkte Zusammenarbeit im Migrationsbereich zu prüfen. Der Bundesrat wird in Beantwortung des Postulates Pfister Gerhard 15.3954 einen Bericht zu Eritrea verfassen, der mögliche Handlungsoptionen aufzeigt. Der Bericht wird voraussichtlich bis Ende 2016 vorliegen.