Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · 2016-06-06
Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · CVP-Fraktion · 2016-06-06
Wortprotokoll
Das heutige Förderorgan des Bundes für die wissenschaftsbasierte Innovation, die Kommission für Technologie und Innovation (KTI), soll mit diesem Gesetz in eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit und der Bezeichnung "Schweizerische Agentur für Innovationsförderung, Innosuisse" umgewandelt werden. Es handelt sich bei dieser Vorlage somit um ein Organisationsgesetz. Die Vorlage legt die Organisation der neuen Anstalt fest und weist ihr die bisherigen Aufgaben der KTI zu. Sie sieht zudem eine klare Zuteilung der Zuständigkeiten auf die festgelegten Organe vor. Dabei werden eine umfassende Trennung zwischen den strategischen und den operativen Aufgaben sowie eine unabhängige Aufsicht gewährleistet.
Die KTI ist heute als eine ausserparlamentarische Kommission geregelt und seit ihrer Einsetzung 2011 mit Entscheidbefugnissen ausgestattet. Sie ist als Förderorgan etabliert. Es hat sich jedoch gezeigt, dass die Form der ausserparlamentarischen Kommission für die Förderaufgaben der KTI nicht optimal ist. Es braucht eine klare Trennung zwischen strategischen und operativen Aufgaben und eine unabhängige Aufsicht. Die Aufgaben der KTI sind unter anderem die Förderung von Innovationsprojekten, die Förderung des wissenschaftsbasierten Unternehmertums, die Förderung der Gründung und des Aufbaus wissenschaftsbasierter Unternehmen, die Förderung des Wissens- und Technologietransfers zwischen Hochschulen, Wirtschaft und Gesellschaft sowie die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Innovationsförderung.
Aufgrund einer Motion (11.4136) von alt Ständerat Gutzwiller erfolgte eine umfassende Analyse der KTI. Es zeigte sich, [PAGE 345] dass Verbesserungen in den Governance-Strukturen notwendig waren. Mit dem nun vorliegenden Gesetz wird neben diesen wichtigen Verbesserungen auch eine verbesserte Integration in das schweizerische Fördersystem im Bereich Forschung und Innovation ermöglicht. Als einzige neue Aufgabe wird mit der Vorlage die Nachwuchsförderung von qualifizierten Hochschulabsolventinnen und -absolventen eingeführt. Diese Förderung ist komplementär zur Nachwuchsförderung des Schweizerischen Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung und soll einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung des Fachkräftemangels leisten. Die Vorlage ist gegenüber dem Bundesgesetz über die Förderung der Forschung und der Innovation ein Spezialerlass und bleibt auch in der neuen Rechtsform jenem Gesetz unterstellt.
Anlässlich der Sitzung vom 4. April dieses Jahres hat die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur die Vorlage zu einem Bundesgesetz über die Schweizerische Agentur für Innovationsförderung (Safig) beraten und ihr anschliessend mit 12 zu 1 Stimmen in der Gesamtabstimmung zugestimmt. Ihre Kommission ist weitgehend dem Entwurf des Bundesrates und den Beschlüssen des Nationalrates gefolgt.
Bei der Amtsdauer des Verwaltungs- und des Innovationsrates gab es einige Diskussionen. Ich werde in der Detailberatung noch kurz darauf zurückkommen. Bei Artikel 19, "Reserven", ist die Kommission mehrheitlich dem Bundesrat gefolgt und hat festgelegt, dass die Reserven der Innosuisse 10 Prozent des jeweiligen Jahresbudgets nicht übersteigen dürfen. Der Nationalrat hat sich für 15 Prozent ausgesprochen.
Bei den Änderungen anderer Erlasse hat die Kommission einstimmig einem Antrag auf eine Ergänzung bei Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe f des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation zugestimmt. Bei Artikel 20 des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation ist sie dem Nationalrat gefolgt. Ebenso haben wir in der Kommission bei Artikel 22 betreffend die Nachwuchsförderung den Beschlüssen des Nationalrates zugestimmt und so neben den Stipendien auch die Form des zinslosen Darlehens unterstützt.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten, den Anträgen der Kommission zu folgen und der Vorlage in der Gesamtabstimmung zuzustimmen.