Müller Leo · Nationalrat · 2016-06-06
Müller Leo · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion · 2016-06-06
Wortprotokoll
Wir befinden uns bei Artikel 23a des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich. Ich habe hierzu einen Minderheitsantrag gestellt und bitte Sie im Namen der Kommissionsminderheit und auch der CVP-Fraktion - ich spreche somit in einer Doppelfunktion -, diesem Antrag zuzustimmen.
Worum geht es? Es geht darum, dass hier der Nationalrat einem Regelungsvorschlag folgen soll, wie ihn der Ständerat bereits beschlossen hat. Die WAK-NR hatte diese Formulierung bereits in der ersten Lesung vorgeschlagen, wobei der Nationalrat diesem Antrag aber nicht zugestimmt hat. Der Ständerat hat dann diese Formulierung aufgenommen, diskutiert und schliesslich ganz klar - mit 40 zu 2 Stimmen - so beschlossen.
Die Mehrheit der Kantone unterstützt die Regelung, wie sie der Ständerat beschlossen hat und wie sie die Kommissionsminderheit beantragt.
Diese Regelung bietet viele Vorteile. So soll der Übergang vom alten zum neuen System über fünf Jahre mit einer Degression geregelt werden. Dies glättet das gesamte System etwas. Es stellen sich ja in diesem Zusammenhang auch die Fragen, wann Unternehmen aus dem Status aussteigen werden und wie viele Unternehmen vorzeitig aus diesem Status aussteigen werden. Deshalb ist ein solcher Übergang richtig und wichtig. Es ist auch damit zu rechnen, dass nicht [PAGE 845] alle Unternehmen gleichzeitig aus diesem heutigen Sonderstatus aussteigen werden. Somit macht diese Regelung Sinn. Des Weiteren sieht die Formulierung in Artikel 23a des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich vor, dass bei der Berechnung des Ressourcenpotenzials gemäss Artikel 3 Absatz 3 weiterhin der Faktor Beta auf die Gewinne der juristischen Personen angewendet wird, und zwar auch für jene, die nach dem 31. Dezember 2016 freiwillig auf ihren Sonderstatus verzichten werden.
Bei dieser Übergangsregelung wird es ja wohl kaum gelingen, eine Regelung vorzuschlagen, die allen Kantonen dienen wird; und es wird auch nicht gelingen, eine Regelung vorzuschlagen, die allen Kantonen passt - das ist ja noch ein Unterschied. Mit dem Minderheitsantrag soll nun die Lösung des Ständerates in die Lösung des Nationalrates übernommen und somit eine Differenz bereinigt werden. Es ist die Lösung, die am wenigsten Nachteile bietet und die einen, wie gesagt, geglätteten Übergang vom alten zum neuen Steuersystem gewährleistet.
Ich bitte Sie deshalb im Namen meiner Minderheit und auch im Namen der CVP-Fraktion, diesem Minderheitsantrag zuzustimmen, und ich danke Ihnen, wenn Sie das tun.