Schelbert Louis · Nationalrat · 2016-06-06
Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2016-06-06
Wortprotokoll
Ich äussere mich zuerst zum Allgemeinen: Die Grünen begrüssen die Abschaffung des speziellen Steuerstatus für Holdings und andere Organisationen; dieser hat zu ungerechtfertigten Steuervergünstigungen geführt. Doch die Abschaffung darf nicht dazu führen, dass nun auf breiter Front die Steuern für Unternehmen gesenkt werden. Unternehmen sollen Steuern bezahlen, denn sie profitieren ja auch von staatlichen Leistungen und Einrichtungen.
Mit der Einführung der zinsbereinigten Gewinnsteuer sind wir Grünen grossmehrheitlich nicht einverstanden. Für uns ist sie ein Fass ohne Boden. Ist sie einmal eingeführt, bewirkt sie zusätzliche hohe Steuerausfälle. Sie würde auch den Willen der Mehrheit der Kantone aushebeln; diese haben sich dagegen ausgesprochen. Die zinsbereinigte Gewinnsteuer war ein Teil der Vernehmlassungsvorlage; die Kantone haben sie zu einem grossen Teil abgelehnt. Nach unseren Informationen ist es immer noch so; so hat sich zum Beispiel die Luzerner Regierung gerade jetzt wieder dagegen ausgesprochen. Das interessiert, wie gerade eben gehört, offensichtlich nicht alle Nationalrätinnen und Nationalräte aus dem Kanton Luzern. Es gilt aber, die föderalen Rechte zu respektieren, auch wenn finanzielle Interessen im Spiel sind.
Die finanziellen Auswirkungen wären im Übrigen nicht wirklich absehbar, aber sie wären mit Bestimmtheit gross. Daran ändert die modifizierte Variante, wie sie jetzt von der Mehrheit der WAK vorgeschlagen wird, zu wenig. Je nachdem wäre aus heutiger Sicht mit Ausfällen von mindestens 500 Millionen Franken zu rechnen, mit einer starken Tendenz nach oben, denn niemand weiss heute, wie die Bestände der Unternehmen in Zukunft bewertet werden. Noch einmal: In meinen Augen wäre diese Steuerart ein Fass ohne Boden; ich hatte ja vorhin Gelegenheit, zu begründen, wie ich zu dieser Auffassung gekommen bin.
So wie die Massnahme ausgestaltet ist, würde sie zudem den Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen erneut anheizen. Zu beachten ist auch, dass rechtlich gesehen der Eigenkapitalzinsabzug international auf wackligen Beinen steht. Die internationale Akzeptanz steht zunehmend infrage. Es macht wenig Sinn, jetzt eine aufwendige Massnahme einzuführen, die unter dem Druck der OECD vielleicht bald weichen muss. Ähnlich äusserten sich im Übrigen auch diverse Experten in der Kommission, seltsamerweise wollte die Mehrheit der Kommission aber nicht auf sie hören.
Problematisch ist schliesslich, dass die Einführung in Verbindung mit anderen Tatbeständen neue Steuerschlupflöcher schaffen könnte und es massive Mitnahmeeffekte gäbe. Der Bundesrat hat angeboten, diese Frage mit der Neugestaltung der Verrechnungssteuer zu unterbreiten.
Wir bitten Sie deshalb, hier und heute auf einen solchen Krampf zu verzichten.