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Vonlanthen Beat · Ständerat · 2016-06-06

Vonlanthen Beat · Ständerat · Freiburg · CVP-Fraktion · 2016-06-06

Wortprotokoll

"Die EU wird zum digitalen Binnenmarkt - mit Folgen für die Schweiz": Mit diesen Worten hat die Vertreterin des Bakom in der Mission der Schweiz bei der EU in Brüssel einen Artikel in der "Volkswirtschaft", Heft 11/2015, betitelt. Genau diese Feststellung ist auch der Ausgangspunkt für mein Postulat. Je rascher der europäische Digital Single Market realisiert wird, desto grösser wird der Wettbewerbsdruck für die Schweizer Wirtschaft.

Wenn wir von Wettbewerbsdruck sprechen, dann müssen wir uns die jüngsten, Anfang März 2016 veröffentlichten Zahlen des Verbands des schweizerischen Versandhandels vor Augen führen. In der Schweiz nahm das Volumen des Online-Handels 2015 im Vergleich zum Vorjahr um 7,5 Prozent zu. Für 2016 wird ein weiteres Wachstum von 7 bis 10 Prozent erwartet. Online-Auslandeinkäufe legten überproportional um sage und schreibe 22 Prozent zu. Zwischen 2010 und 2015 vergrösserte sich der Online-Versandhandel um 1,8 Milliarden Schweizerfranken, während der stationäre Handel 2,5 Milliarden Franken verlor. Die Verlagerung vom stationären zum Online-Handel geht also weiter. Der grenzüberschreitende Online-Handel gewinnt massiv an Bedeutung.

Die ehrgeizige Strategie der EU zur Schaffung eines digitalen Binnenmarkts wird das derzeit rasante Wachstum des Online-Handels in den kommenden Jahren ohne jeden Zweifel weiter beschleunigen. Es ist heute wohl kaum denkbar, dass die Schweiz angesichts der offenen und kontrovers diskutierten europapolitischen Fragen bald einen gleichberechtigten Zugang zu einem digitalen EU-Binnenmarkt wird realisieren können. Trotzdem müssen wir uns bewusst sein, dass sich mit der Beteiligung an diesem digitalen EU-Binnenmarkt wichtige Chancen eröffnen würden, insbesondere für KMU, die über Online-Verkaufskanäle einen Markt mit über 500 Millionen Konsumenten erreichen könnten.

Der Anschluss an den digitalisierten Wirtschaftsraum würde es den Unternehmen zudem erlauben, kostengünstige und effiziente Internationalisierungsstrategien umzusetzen, ohne dafür auf Niederlassungen im Ausland angewiesen zu sein. Und schliesslich eröffnet ein gestärkter digitaler Binnenmarkt auch innovativen Start-ups, die ihre Produkte rasch auf den Markt bringen wollen, neue Entwicklungschancen. Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass auch die Konsumentinnen und Konsumenten, dank tieferer Preise natürlich, von diesem digitalen Binnenmarkt profitieren würden.

Andererseits ergeben sich mit der Strategie der EU zu einem digitalen Binnenmarkt auch erhebliche Risiken, die einer sorgfältigen Analyse bedürfen. Sie könnte zu einer Diskriminierung von Schweizer Anbietern führen, namentlich aufgrund unterschiedlicher Standards, beispielsweise im Online-Handel. Für exportorientierte Branchen, die wegen des starken Frankens bereits heute mit Schwierigkeiten zu kämpfen haben, wäre dies ein weiterer und wohl schwerwiegender Wettbewerbsnachteil.

Der Bundesrat geht in seiner Stellungnahme nicht auf diese zentralen Fragen ein. Er beantragt die Ablehnung des Postulates, weil es ihm, so sagt er, wegen des unbekannten zeitlichen Fahrplans der EU nicht möglich sei, in diesem frühen Stadium eine verlässliche Beurteilung vorzunehmen. Ich komme nun nicht umhin, sehr geschätzter Herr Bundespräsident Schneider-Ammann, meinem Erstaunen über diese Schlussfolgerung Ausdruck zu geben. Ist es wirklich zu früh, eine Beurteilung der Chancen und Risiken, die sich aus der Entwicklung des digitalen EU-Binnenmarkts ergeben, anzugehen? Ich gestehe Ihnen zu, dass Sie nicht über hellseherische Fähigkeiten verfügen können. Sonst hätte der Bundesrat bei der Verabschiedung der Stellungnahme zum Postulat am 4. Mai 2016 nämlich die Entscheide der EU-Kommission vom 24. Mai, also 20 Tage später, in diese Stellungnahme integrieren können; er wäre dann zweifellos zum Schluss gelangt, das Postulat sei zur Annahme zu empfehlen.

Sie, Herr Bundespräsident, werden daher als für dieses Dossier zuständiger Departementschef nach Kenntnisnahme der folgenden Informationen den Antrag heute sicher in diesem Sinne anpassen und das Postulat ohne schlechtes Gewissen zur Annahme empfehlen können. Die Umsetzung der Strategie zu einem digitalen Binnenmarkt hat nämlich bereits begonnen. Verschiedene Gesetzesvorschläge liegen nun vor, insbesondere im Bereich des Geoblockings. Ende Mai wurden diese Massnahmen vorgestellt; gemäss dem Fahrplan der EU-Kommission sollten sie bereits 2017 in Kraft treten. Zudem liegen konkrete Vorschläge zur [PAGE 351] Vereinfachung grenzüberschreitender Paketsendungen auf dem Tisch.

Die Digitalisierung ist ein Phänomen, das sich wie kein anderes durch die Geschwindigkeit des Wandels auszeichnet. Auch hier gilt, glaube ich, der Spruch "Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben". Daher nehme ich Sie beim Wort, sehr geehrter Herr Bundespräsident. Im Bericht zur Strategie Digitale Schweiz haben Sie nämlich auf Seite 17 ausgeführt: "Hier gilt es, den Dialog mit der EU zu führen, die Aktivitäten auf Schweizer Seite zu koordinieren und so die Chancen, die der digitale Binnenmarkt mit sich bringt, auch für die Schweiz nutzbar zu machen und das Risiko einer Ausgrenzung abzuwenden." Mit einem Bericht in Erfüllung meines Postulates können Sie das Parlament adäquat in diese wichtige Diskussion einbeziehen. Diese Diskussion ist angesichts der Geschwindigkeit der Entwicklung des Dossiers sehr dringlich.

In diesem Sinne bitte ich hier darum, das Postulat anzunehmen, denn das Parlament kann und darf sich bei dieser so wichtigen Diskussion nicht auskoppeln.