Eichenberger-Walther Corina · Nationalrat · 2016-06-06
Eichenberger-Walther Corina · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2016-06-06
Wortprotokoll
Zur Behandlung des Geschäftsberichtes des Bundesgerichtes begaben sich die GPK beider Räte am 18. April 2016 nach Lausanne und besprachen sich dort mit der Verwaltungskommission des Bundesgerichtes. Der Geschäftsgang des Bundesgerichtes im Jahr 2015 war ordentlich; ausserordentliche Ereignisse gab es keine. Die Zunahme der Geschäftslast betrug etwa 2 Prozent. Dies ist nicht aussergewöhnlich, denn es werden immer mehr Geschäfte eingereicht als erledigt. Im Jahr 2015 wurden 7695 Geschäfte erledigt und 7853 Geschäfte eingereicht. Das entspricht einem Zuwachs von rund 160 Dossiers. Die negative Reserve steigt laufend. Trotz der Liquidationsquote von 98 Prozent häuft sich beim Bundesgericht langsam, aber sicher ein immer grösserer Pendenzenberg an.
Die Zunahme der Geschäftslast ist besonders auf Strafverfahren und bei diesen wiederum auf erheblich mehr Fälle zurückzuführen, die in französischer Sprache abgehandelt wurden. Ihr Anteil am Volumen beträgt 39 Prozent. Das hat mit der Umstellung der Gesetzgebung und dem damit [PAGE 862] verbundenen Systemwechsel zu tun, der in der Westschweiz erst jetzt richtig Fuss gefasst hat.
Wir haben auch festgestellt, dass die Ersatzrichter immer weniger eingesetzt werden, weil sie nicht abkömmlich sind. Jene, die zur Verfügung stehen, sind, nach den Hinweisen des Bundesgerichtes zu schliessen, nicht immer geeignet. Uns wurde bewusst, dass das Bundesgericht den Ersatzrichtern nicht die Bedeutung gibt, die wir Parlamentarierinnen und Parlamentarier ihnen mit unserer Wahl jeweils geben.
Im Weiteren haben die Geschäftsprüfungskommissionen beschlossen, die Frage der Gerichtsgebühren der verschiedenen Bundesgerichte unter die Lupe zu nehmen. Wir haben festgestellt, dass diese sehr unterschiedlich und insbesondere in Fällen mit hohem Streitwert ungenügend sind. Die durch unsere Gesetzgebung auf 100 000 Franken angesetzte Grenze ist für Fälle mit Streitwerten in Milliardenhöhe zu niedrig. Der heutige Kostendeckungsgrad des Bundesgerichtes beträgt lediglich 14,5 Prozent.
Das Bundesverwaltungsgericht hat auch mehr neue Fälle registriert, nämlich 900 mehr als im Vorjahr. Die grösste Zunahme betrifft den Asylbereich. Allerdings konnte die Dauer der Verfahren von 200 auf 180 Tage reduziert werden.
Die Personalfluktuation von über 20 Prozent jährlich machte den Kommissionen Sorge, allerdings hat sich dank der schriftlichen Interventionen der Kommissionen das Bundesverwaltungsgericht nun erfreulicherweise neu strukturiert. Die präsidialen Kompetenzen wurden ausgeweitet, insbesondere wurde die VI. Kammer gebildet, die ihre Arbeit am 1. Juli 2016 mit neun Richtern aufnehmen wird.
Es wurde auch ein Gespräch mit dem Bundesstrafgerichtspräsidenten geführt. Daraus ergab sich eine spezielle Problematik: die Geschädigtenrechte im neuen Strafprozessrecht. Diese stellen für das Bundesstrafgericht eine grosse Herausforderung dar. So kann es sein, dass 1300 Geschädigte involviert sind, von denen 400 durch 70 Anwälte vertreten werden. Sie können sich vorstellen, wie schwierig es da ist, einen Termin zu finden.
Beim Bundespatentgericht ergaben sich im vierten Geschäftsjahr keine nennenswerten Probleme.
Ich beantrage Ihnen aus diesen Gründen namens der Geschäftsprüfungskommission die Genehmigung des Geschäftsberichtes 2015.