Eder Joachim · Ständerat · 2016-06-07
Eder Joachim · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2016-06-07
Wortprotokoll
Gestatten Sie mir einige einleitende generelle Bemerkungen zu diesem Geschäft. Die Vorlage des Bundesrates über die Legislaturplanung definiert die politischen Leitlinien und die Ziele der Legislaturplanung. Der Bundesrat ordnet diesen Zielen die geplanten Erlasse der Bundesversammlung sowie weitere Massnahmen zu, welche zur Zielerreichung erforderlich sind.
Für die laufende Legislaturperiode 2015-2019 hat der Bundesrat drei Leitlinien definiert: Erstens soll die Schweiz ihren Wohlstand nachhaltig sichern. Zweitens soll die Schweiz den nationalen Zusammenhalt fördern und einen Beitrag zur Stärkung der internationalen Zusammenarbeit leisten. Drittens soll unser Land für Sicherheit sorgen und als verlässliche Partnerin in der Welt agieren. Diesen Leitlinien hat der Bundesrat insgesamt sechzehn Ziele zugeordnet. Zur Erreichung der Ziele werden im Bundesbeschluss verschiedene Massnahmen sowie geplante Gesetzeserlasse präsentiert. Die konkreten Gesetzesvorhaben finden sich im Anhang 1 der Botschaft unter dem Punkt Gesetzgebungsprogramm 2015-2019.
Die nationalrätliche Legislaturplanungskommission hat sich an drei Sitzungstagen mit der Vorlage beschäftigt. Insgesamt wurden 103 Anträge eingereicht, wobei 51 davon als Minderheitsanträge in den Rat gebracht wurden. Der Nationalrat hat die Vorlage am 26. April 2016 in der Sondersession beraten und die Anträge der Kommission bereinigt; ich verweise auf die Fahne zu diesem Geschäft. Übrig geblieben sind fünf Neuformulierungen bestehender Ziele und Massnahmen, ein neues Ziel, nämlich Ziel 2a in Artikel 3a, und fünfzehn neue Massnahmen. Zwei vom Bundesrat vorgeschlagene Massnahmen wurden gestrichen.
Unsere Kommission hat die Vorlage an zwei Sitzungen in insgesamt siebeneinhalb Stunden, also äusserst speditiv und effizient, beraten. Dafür danke ich allen Kommissionsmitgliedern ganz herzlich. Ebenso danke ich Bundespräsident Johann Schneider-Ammann, der Vizepräsidentin des Bundesrates Doris Leuthard, Bundeskanzler Walter Thurnherr, Lorenzo Cascioni und Nicole Graf von der Sektion Planung und Strategie der Bundeskanzlei sowie Andreas Behr und Florent Strobel von den Parlamentsdiensten. Die Zusammenarbeit war in jeder Beziehung positiv.
Vor der Detailberatung führten wir gezielte Anhörungen durch, in erster Linie mit Vertretern der Konferenz der Kantonsregierungen, der traditionell wichtigsten Gesprächspartnerin unseres Parlamentes. Da bei den Beratungen sowohl in der Legislaturplanungskommission des Nationalrates als auch im Nationalrat selber ein Schwerpunkt auf der Finanz- und Wirtschaftspolitik lag, hörten wir zudem noch Vertreter von Economiesuisse und des Gewerkschaftsbundes an. Alle Anhörungsteilnehmer wurden gebeten, speziell zu den in der Sondersession gefassten Beschlüssen des Nationalrates Stellung zu beziehen.
Die Kommissionsarbeit orientierte sich an der Sache und nicht an den verschiedenen Parteiprogrammen. Insgesamt wurden dreizehn Anträge eingereicht, von denen drei von der Finanzkommission des Ständerates stammten. Ein Antrag wurde im Laufe der Beratungen zurückgezogen. Wo nötig oder gewünscht, nehme ich dann in der Detailberatung zu den Kommissionsbeschlüssen Stellung.
Auf vier Beschlüsse der Kommission möchte ich Sie bereits jetzt speziell aufmerksam machen, da sie aus Sicht der Kommission einen roten, einen ordnungspolitischen Faden bilden und deshalb durchaus als Paket betrachtet werden sollten.
So hat unsere Kommission im Sinne einer kohärenten Vorlage beschlossen, Ihnen zu beantragen, in zwei Fällen die Beschlüsse des Nationalrates auf Streichung eines Ziels rückgängig zu machen. In beiden Fällen sind die gesetzgeberischen Arbeiten weit fortgeschritten. In Kürze sollte dem Parlament eine Gesetzesvorlage überwiesen werden. Es betrifft die Verabschiedung der Botschaft zur Änderung des Obligationenrechts, Artikel 3 Ziffer 5 der Legislaturplanung, sowie die Verabschiedung der Botschaft zur Änderung des Gleichstellungsgesetzes, Artikel 10 Ziffer 39. Die inhaltliche Diskussion mit der konkreten Beratung erfolgt dann in der ordentlichen Kommissionsarbeit und anschliessend in unseren Räten. Beide Beschlüsse wurden mit 9 zu 3 Stimmen gefasst. Es gibt keinen Minderheitsantrag.
Anders als vom Nationalrat beschlossen, will die Kommission zudem die Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III, welche sich bekanntlich in der Differenzbereinigung und damit in der Schlussphase der parlamentarischen Beratung befindet, nicht in der Legislaturplanung erwähnen. Ich spreche von Artikel 3 Ziffer 10quinquies. Diese Ziffer ist im vorliegenden Bundesbeschluss eindeutig systemfremd, gilt doch folgendes Grundprinzip: Wenn eine Vorlage bereits in der parlamentarischen Beratung ist, soll sie nicht in die Legislaturplanung aufgenommen werden.
Aus gleichen Überlegungen hat die Kommission zudem ohne Gegenantrag beschlossen, eine Massnahme zu streichen, die einen Interventionsmechanismus für die AHV verlangte. Es handelt sich um Artikel 12 Ziffer 43bis. Wir verweisen auf die laufenden parlamentarischen Debatten zur Altersvorsorge 2020 und möchten im Rahmen der Legislaturplanung keinen diesbezüglichen Beschluss fassen. Die Streichung erfolgt also auch hier aus formalen und nicht aus materiellen Gründen.
Sicher interessiert Sie auch die Haltung unserer Kommission zur Zukunft des derzeitigen Legislaturplanungsverfahrens. Wir haben grundsätzliche Zweifel am Nutzen des gegenwärtigen Vorgehens. Wir haben deshalb wenig Verständnis dafür, dass das Parlament aktiv in die Legislaturplanung der Landesregierung eingreifen kann. Wir sind der festen Überzeugung, dass der Bundesrat den eidgenössischen Räten in Zukunft nicht mehr einen Bundesbeschluss, sondern einen Bericht zur Kenntnisnahme vorlegen soll. Demnach könnten an der Legislaturplanung auch keine Änderungen vorgenommen werden. Damit unterstützen wir vorbehaltlos eine parlamentarische Initiative der Schwesterkommission, nämlich die parlamentarische Initiative 16.425, "Legislaturplanung. Verfahrensänderung". Wir werden uns in diesem Sinn mit einem Schreiben an die zuständige Sachbereichskommission wenden.
Gestatten Sie mir abschliessend noch ganz kurz eine Bemerkung zum weiteren parlamentarischen Vorgehen. Speziell ist das abgekürzte Verfahren der Differenzbereinigung. Die Vorlage geht nicht wie üblich dreimal den Weg zwischen National- und Ständerat hin und her, sondern nur einmal. Nach der ersten Lesung in beiden Räten werden allfällige Differenzen unmittelbar von einer Einigungskonferenz bereinigt. Diese findet, zu Ihrer Information sei dies gesagt, [PAGE 359] bereits übermorgen Donnerstag um 6.30 Uhr statt. Sie wird zu jeder Differenz einen Einigungsantrag stellen.
So weit meine grundsätzlichen Ausführungen.