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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2002-03-18

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2002-03-18

Wortprotokoll

Die Dosierungsmassnahmen am Gotthard und am San Bernardino werden, wie ich es vorhin gesagt habe, ausschliesslich mit Blick auf die Sicherheit durchgeführt und sind grundsätzlich auch für alle anderen Tunnel mit Gegenverkehr in Betracht zu ziehen. Indessen unterscheidet sich der Gotthard-Strassentunnel trotz seines hohen Sicherheitsstandards wegen seiner Länge von allen anderen Strassentunneln. Denn die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls hängt einerseits vom Verkehrsaufkommen, andererseits vor allem von der Länge des Tunnels ab. Es kommt hinzu, dass beispielsweise beim Belchentunnel im Falle einer unfallbedingten Schliessung - im Gegensatz zum Gotthardtunnel - weitreichende Umfahrungsmöglichkeiten bestünden. Zusätzlich ist noch zu erwähnen: Wenn der Gotthardtunnel geschlossen werden muss, ist die gesamte italienischsprachige Südschweiz wirtschaftlich mehr oder weniger vom wirtschaftlichen Zugang zu den Marktzentren im Norden "abgehängt".

Kein Verkehrsträger bietet eine absolute Sicherheit, auch nicht die Bahn. Sie ist jedoch ein sehr sicheres Verkehrsmittel; das gilt auch für Eisenbahntunnel. Bei langen Tunneln werden zusätzliche Sicherheitsmassnahmen geprüft, oder sie sind bereits umgesetzt. Es gibt heute keinen Anlass, einschränkende Massnahmen zu verfügen.

Das BAV hat sich über die Hintergründe des Zugsunglücks in Österreich umgehend informiert. Ohne den offiziellen Untersuchungen vorgreifen zu wollen, scheinen dort aber Betriebsvorschriften in Bezug auf die Bremsen der Wagen und nicht der Lokomotive nicht eingehalten worden zu sein. Das hat den Unfall verursacht.

Spezielle Massnahmen sind deshalb für die Schweiz aus heutiger Sicht nicht nötig, denn Betriebsvorschriften sind immer und unbedingt einzuhalten. Auch in der Schweiz werden Lokomotiven älterer Jahrgänge eingesetzt; diese erfüllen aber alle einschlägigen Vorschriften und sind deshalb für den Verkehr zugelassen.