Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2016-06-07
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2016-06-07
Wortprotokoll
Herr Janiak hat es gesagt: Dieser neue Geldspielartikel in der Bundesverfassung wurde mit schon fast rekordverdächtigen 87 Prozent der Stimmen der Bevölkerung und von sämtlichen Kantonen angenommen. Jetzt liegt Ihnen der Entwurf des Bundesgesetzes über Geldspiele vor, der diesen neuen Artikel 106 der Bundesverfassung umsetzt.
Das Ziel war es, dass hier für Spielbanken, für Spielbankenspiele, für Lotterien, Sportwetten und Geschicklichkeitsspiele klare, aber auch zeitgemässe Rahmenbedingungen festgelegt werden, und zum ersten Mal sind all diese Spiele und Wetten in einem einzigen Bundesgesetz vereint. Das veraltete Lotteriegesetz stammte noch von 1923, das Spielbankengesetz von 1998, und diese beiden Gesetze haben wir jetzt hier auch zusammengeführt.
Es wurde von einigen von Ihnen gesagt, bei den Geldspielen kämen die unterschiedlichsten Interessen zusammen. Diese sind zum Teil eigentlich unvereinbar. Deshalb haben wir hier versucht, im Sinne eines Gemeinschaftswerkes wirklich alle Akteure frühzeitig an der Erarbeitung dieser Umsetzungsgesetzgebung zu beteiligen, sie einzubeziehen, um ein Gemeinschaftswerk zu schaffen. Es ist ein Gemeinschaftswerk, es ist in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen entstanden, insbesondere natürlich mit der Fachdirektorenkonferenz Lotteriemarkt und Lotteriegesetz. Aber auch weitere Akteure haben wir einbezogen: die Lotteriegesellschaften, die Spielbanken, verschiedene Bundesstellen, die Aufsichts-, die Strafverfolgungs-, die Gesundheitsbehörden, aber auch die Präventionsstellen.
Mit Geldspielen werden in der Schweiz Jahr für Jahr mehrere Hundert Millionen Franken umgesetzt. Die Geldspielbranche bietet Tausenden von Menschen Arbeit. Sie hat damit auch eine erhebliche volkswirtschaftliche Bedeutung, und ihre Erträge werden zugunsten der AHV sowie für gemeinnützige Zwecke verwendet. Im Jahr 2014 flossen aus der Spielbankenabgabe rund 340 Millionen Franken in die AHV und an die Kantone, während rund 600 Millionen Franken aus Lotterien und Wetten für Kultur, Soziales und Sport eingesetzt wurden.
Ich denke, wir dürfen nicht übersehen, dass Geldspiele aber auch mit grossen Gefahren verbunden sind: Spielsucht, Geldwäscherei und Bestechung. Angesichts dieses Gefährdungspotenzials begegnen viele Menschen den Geldspielen auch mit Vorbehalten. Unsere Bundesverfassung trägt diesen Bedenken Rechnung, indem sie Bund und Kantone verpflichtet, einen angemessenen Schutz sicherzustellen. Hier sieht der Gesetzentwurf wichtige Neuerungen vor. [PAGE 375]
Ich möchte drei zentrale Punkte herausgreifen:
Erstens geht es um den Schutz der Spielerinnen und Spieler vor exzessivem Geldspiel. Das ist ein Thema, das mir sehr am Herzen liegt. Wenn Sie mal Menschen gekannt haben, die spielsüchtig sind, und sehen, was sie anrichten, auch in ihrem privaten, sozialen Umfeld, dann wissen Sie, dass das unglaublich ist. Ich denke, wir haben wirklich allen Anlass, beim Thema Spielsucht klare Verhältnisse zu schaffen. Es geht um diejenigen Fälle, in denen Menschen Spieleinsätze tätigen, die in keinem Verhältnis zum Einkommen und zum Vermögen der Spielerinnen und Spieler liegen. Neu hält jetzt ein Bundesgesetz fest, dass die Kantone mit ihren Lotteriegesellschaften Präventions- und Schutzmassnahmen treffen müssen. Spielbanken und Lotteriegesellschaften müssen Personen vom Spielbetrieb ausschliessen, die ihnen eine Fachstelle oder eine Sozialbehörde als spielsüchtig meldet. Das heisst, hier haben wir den ganz klaren Grundsatz, dass Kranke nicht spielen dürfen. Zudem werden die beiden Aufsichtsbehörden für Geldspiele, also die Spielbankenkommission und die interkantonale Aufsichts- und Vollzugsbehörde, die heutige Comlot, gesetzlich verpflichtet, je eine Spezialistin oder einen Spezialisten für Suchtprävention zu beschäftigen.
Zweitens sind auch die neuen Bestimmungen gegen die Geldwäscherei zu erwähnen. Der Gesetzentwurf unterstellt nicht nur wie bisher die Spielbanken dem Geldwäschereigesetz, sondern neu auch die Veranstalterinnen der sogenannten Grossspiele. Damit sind in Zukunft auch diese Anbieterinnen von Sorgfalts- und Meldepflichten zur Verhinderung von Geldwäscherei betroffen.
Drittens geht es noch um die Bestimmungen gegen Wettkampfmanipulationen. Da gibt es Lücken, die wir mit diesem Gesetz schliessen. Manipulationen sollen künftig nämlich als Bestechung unter Strafe gestellt werden, und Anbieterinnen von Sportverbänden sollen verpflichtet werden, Verdachtsfälle den Behörden zu melden.
Ich möchte gerne noch auf ein paar grundlegende Änderungen in zwei anderen wichtigen Bereichen zu sprechen kommen.
Zunächst sieht dieser Gesetzentwurf vor, das Spielangebot zu erweitern. In der Schweiz besteht nicht nur die Konkurrenz zwischen Casinos und Lotterien, sondern wir stehen immer auch in Konkurrenz zum Ausland. Deshalb stellt sich dann irgendwann die Frage, ob die Leute, wenn sie schon spielen, lieber in der Schweiz spielen - dort können wir das besser kontrollieren, und vor allem können die Erträge auch für gemeinnützige Zwecke eingesetzt werden - oder ob die Leute lieber im Ausland spielen. Deshalb haben wir uns hier entschieden, das Spielangebot zu erweitern. Den Spielbanken soll es erlaubt werden, über Internet oder andere telekommunikationsgestützte Netze Spiele anzubieten. Die bestehenden Spielbanken sollen sich darum bewerben können, ihre Konzession auf den Online-Bereich auszuweiten. Dieses Online-Spielangebot wird aber von strengen Regeln zum Schutz der Spielerinnen und Spieler vor den Gefahren des Geldspiels begleitet.
Gleichzeitig sollen ausländische Online-Spiele gesperrt werden. Der Staat ist verpflichtet, nichtbewilligte Geldspielangebote zu bekämpfen, unbesehen davon, ob sie über Internet oder sonst wie angeboten werden. Damit schützen wir die Spielenden vor unkontrollierten Angeboten. Es wurde auch von Ihnen erwähnt: Diese Sperren sind nicht zu 100 Prozent wirksam. Sie können mit einem gewissen Aufwand punktuell umgangen werden. Aber gerade wenn ein attraktives, legales schweizerisches Spielangebot besteht, wird wohl auch für eine grosse Mehrheit der Spielenden der Anreiz fehlen, sich Zugang zu gesperrten ausländischen Online-Geldspielen zu verschaffen.
Herr Ständerat Caroni hat noch gefragt, warum nur die bestehenden Casinos solche Lizenzen erwerben dürfen. Ich sage es ganz direkt: Die Casinos haben sich hier durchgesetzt. Das ist die eine Wahrheit, und die andere - es sind beide gültig - ist: Der Markt ist natürlich relativ klein, ökonomisch besteht da nicht enorm viel Spielraum. Es stellte sich daher die Frage, wie wir diesen Markt regeln sollen. Es war die Meinung, wenn man hier schon mit den Casinos die ganze Aufsicht und die Regeln geklärt hat, dass man diese Online-Geldspiele am besten auch gleich dort anhängt.
Die Erweiterung des Spielangebotes beschränkt sich nicht auf den Online-Bereich. Wir wollen mit dem Gesetz auch ein attraktives und wettbewerbsfähiges Sportwettenangebot ermöglichen, zudem sollen Pokerturniere mit kleinen Einsätzen und Gewinnmöglichkeiten künftig wieder ausserhalb von Spielbanken erlaubt sein.
Schliesslich möchte ich auf einen Punkt im Bereich der Besteuerung der Gewinne hinweisen, welcher auch zu reden gegeben hat: Heute, das wurde Ihnen gesagt, werden nur die Gewinne von über 1000 Franken aus Lotterien und Sportwetten besteuert. Die Gewinne aus Spielbankenspielen sind steuerfrei. Eine weitere Ungleichbehandlung der Spielbankenspiele und der Lotterien und Wetten käme einer Wettbewerbsverzerrung zwischen diesen beiden Arten von Spielen gleich. Deshalb sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Gewinne aus sämtlichen Geldspielen von der Steuer befreit werden und damit alle Geldspiele gleich zu behandeln sind. Wir kommen sicher noch darauf zu sprechen. Auch hier ist wieder die Konkurrenz zum Ausland wichtig: Andere Staaten besteuern diese Spielerträge oder Gewinne auch nicht. Da überlegt sich natürlich ein Spieler oder eine Spielerin, wo er oder sie am Schluss spielt. Es gibt ja - Sie kennen es - auch Angebote in der Nähe der Schweizer Grenze.
In der Vernehmlassung sprach sich eine Mehrheit der Kantone und Parteien für die Steuerbefreiung aus. Die Steuerbefreiung führt zwar unmittelbar zu weniger Steuereinnahmen, aber die Experten rechnen damit, dass das neue Geldspielgesetz zu Zusatzeinnahmen führen wird, welche die Mindereinnahmen bei den Steuern mehr als kompensieren werden.
Abschliessend zu diesem Gesetz: Dieses Gesetz wird die Geldspiellandschaft in der Schweiz nicht vollständig umpflügen, sondern nur punktuell neu gestalten. Der Gesetzentwurf knüpft denn auch an Bestehendem an. Er trägt aber den neuen gesellschaftlichen und vor allem auch technologischen Entwicklungen Rechnung. Ich habe es Ihnen gesagt: Die Interessen im Geldspielbereich gehen wirklich weit auseinander, und dies in die unterschiedlichsten Richtungen. Dank gemeinsamen Anstrengungen konnten wir Kompromisse finden, die wirklich breit abgestützt sind. Schon die Vernehmlassungsantworten waren entsprechend überwiegend positiv.
Ihre vorberatende Kommission hat den Entwurf des Bundesrates im Wesentlichen übernommen. Ich muss Ihnen aber ganz ehrlich sagen, dass es eine heikle Balance ist. Wir haben gerade auch mit den Kantonen bis am Schluss die Details immer wieder besprochen und geschaut, dass die verschiedenen Akteure im Boot bleiben. Ich sage dies auch, weil ich hoffe, dass dieses Gesetz nicht noch in Schieflage kommt. Relativ schnell gibt es dann auch auf der anderen Seite wieder Begehrlichkeiten. Ich glaube, es ist uns gelungen, diese unterschiedlichsten Begehrlichkeiten nun wirklich zusammenzuführen.
Etwas möchte ich noch zuhanden der Materialien sagen. Gewissen Anliegen, die in Ihrer Kommission geäussert worden sind, kann Rechnung getragen werden, ohne dass etwas am Gesetzestext geändert werden müsste. Ich denke an die Forderung, dass die Kantone die Reingewinne aus Lotterien und Sportwetten auch für gemeinnützige Zwecke im Sinne der Demokratiebildung einsetzen können. Die Aufzählung von Bereichen, die zum Rahmen der gemeinnützigen Zwecke gehören, ist im Gesetzentwurf nämlich nicht abschliessend geregelt, zumal der Begriff der gemeinnützigen Zwecke auch weiterentwickelt werden können soll.
In diesem Sinne bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten.
Zu den einzelnen Anträgen aus Ihrer Kommission oder auch zu Anträgen, die jetzt noch als Einzeleinträge eingereicht worden sind, werde ich im Laufe der Detailberatung Stellung nehmen.