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Metzler Ruth · Bundesrat · 2002-03-18

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2002-03-18

Wortprotokoll

Am 4. und 5. März 2002 stellte die Schweiz ihren zweiten und dritten Staatenbericht vor dem Uno-Ausschuss zur Beseitigung von jeder Form von Rassendiskriminierung in Genf vor. Die Präsentation des Berichtes stand unter dem positiven Einfluss des Abstimmungsresultates über den Uno-Beitritt der Schweiz und fand in einer angenehmen Atmosphäre statt. Die gestellten kritischen Fragen im Ausländerbereich konnten von den Vertretern der Schweiz in vielen Punkten zur Zufriedenheit des Ausschusses beantwortet werden.

Der Ausschuss stützte sich unter anderen auf einen vom Forum gegen Rassismus verfassten Bericht ab, der in zahlreichen Punkten den tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten nicht entspricht. Er gibt nicht die Sicht des Bundesrates wieder. Die vom Ausschuss unterbreiteten Vorschläge zur Vermeidung von Rassendiskriminierung wird der Bundesrat zur Kenntnis nehmen und diese insbesondere im Rahmen der laufenden Gesetzgebungsarbeiten weiter prüfen. Im Übrigen sind die von Herrn Fehr Hans erwähnten geltenden Gesetze und die Entwürfe zum neuen Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und zur Einbürgerung voll und ganz mit internationalem Recht vereinbar. Was die Vorbehalte der Schweiz zur Antirassismuskonvention betrifft, verweise ich auf die Antwort meines Kollegen, Bundesrat Deiss, auf die Frage 02.5076.