Quadranti Rosmarie · Nationalrat · 2016-06-07
Quadranti Rosmarie · Nationalrat · Zürich · Fraktion BD · 2016-06-07
Wortprotokoll
In der Botschaft werden unter dem Titel "Ausgangslage" die gewichtigen gesundheitspolitischen Herausforderungen geschildert. Das heisst, der gestiegenen Lebenserwartung, den demografischen Veränderungen und dadurch auch der Zunahme der Anzahl Menschen mit chronischen Erkrankungen, komplexen Krankheitsbildern und Demenzerkrankungen muss Rechnung getragen werden. Der Bedarf an Gesundheitsfachleuten für Pflege, Therapie, Betreuung, Beratung, Prävention und Palliation wird steigen, und dies in einem Berufsfeld, in dem heute schon in einigen Berufen Fachkräftemangel herrscht.
Das vorliegende Gesundheitsberufegesetz ist notwendig und im Grundsatz nicht bestritten. Die Bildung der im Gesundheitsbereich tätigen Fachleute sowie die Reglementierung der Berufsausübung spielen eine zentrale Rolle, um das Gesundheitssystem mit den aufgezeigten Herausforderungen aufrechterhalten zu können. Wir müssen weiterhin eine gute Qualität garantieren, den grösstmöglichen Schutz der Patienten und die bestmögliche Betreuung der Patienten sicherstellen. Um das zu ermöglichen, braucht es Ausbildungen auf verschiedenen Niveaus. Es geht also nicht um eine Verakademisierung, sondern um ein klares Bekenntnis, dass komplexe Systeme - das Gesundheitswesen ist ein solches - Ausbildungen auf allen Niveaus brauchen. Das heisst, es braucht Berufslehren, aber eben auch Hochschulausbildungen und ein breites Angebot an adäquaten Weiterbildungsmöglichkeiten.
Die Qualität im Gesundheitswesen hängt nicht nur von den Medizinalpersonen ab, sondern auch von den Menschen in den Pflegeberufen. Bei uns gibt es nicht nur medizinische Hilfsberufe auf unterer Stufe, sondern auch solche mit einem eigenen Profil in hoher Professionalität. Das gibt uns die Gewissheit, eine gute medizinische Versorgung und Betreuung sicherstellen zu können.
In diesem Gesetz geht es nicht um Berufslehren im Gesundheitswesen, sondern explizit um Ausbildungen im Gesundheitswesen an Hochschulen und in anderen Institutionen des Hochschulbereiches. Grundsätzlich liegt ein gutes Gesetz vor. Es wird geregelt, welche Kompetenzen in den Hochschulstudiengängen vermittelt werden müssen. Es geht also nicht um die Berufsbildung auf Niveau Berufslehre, sondern es geht um die Berufsbildung auf Hochschulniveau. Das Gesetz regelt die Frage der Kompetenzen.
Ich komme in der Detailberatung noch auf einzelne Punkte zu sprechen. Bereits an dieser Stelle möchte ich aber betonen, dass die eine oder andere Nachbesserung noch passieren sollte. Deshalb wird die BDP-Fraktion dann auch einige Minderheitsanträge unterstützen, vor allem Minderheitsanträge, die eine Erweiterung darstellen, also Berufe aufnehmen, die unserer Meinung nach unbedingt jetzt in dieses Gesetz gehören. Die BDP-Fraktion unterstützt zudem jenen Minderheitsantrag, welcher dem Bundesrat die Kompetenz gibt, weitere Gesundheitsberufe zu bezeichnen und diesem Gesetz zu unterstellen.
Bei der Erweiterung des Gesetzes geht es - das sei bereits erwähnt - namentlich um die Aufnahme der Fachfrau und des Fachmannes für medizinisch-technische Radiologie sowie um die Aufnahme des Masterstudiengangs in Pflege mit Schwerpunkt Advanced Practice Nurse (APN). Gerade hier ist es ja so, dass diejenigen, die es von der Praxis her wissen müssen, diese Aufnahme unterstützen. Auch hier in Bern können wir, meine ich, durchaus auf die Praxis hören. Diese Personen wissen nämlich, was es braucht und was es künftig - und zwar mittelfristig - brauchen wird, wo Entwicklungspotenzial vorhanden ist und wo dies für die Patienten gut ist.
Ebenso meinen wir von der BDP-Fraktion, dass mit dem Gesetz durchaus ein Querbezug zur Fachkräfte-Initiative gegeben ist. Das Gesetz soll mithelfen, genügend gut ausgebildete Fachkräfte in der Pflege zu haben. Das führt dann auch dazu, dass das Medizinalpersonal entlastet werden kann; dort gibt es ja auch zu wenig Personal.
Zusammengefasst: Die BDP-Fraktion wird dem Gesetz zustimmen. Ich werde dann in der Detailberatung noch konkret ausführen, welche Minderheitsanträge wir unterstützen.
Auch wir bedanken uns beim Bundesrat und bei der Verwaltung für die Ausarbeitung einer guten Vorlage.