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Weibel Thomas · Nationalrat · 2016-06-07

Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2016-06-07

Wortprotokoll

Das Gesundheitsberufegesetz leistet einen wichtigen Beitrag zu einer qualitativ hochstehenden Gesundheitsversorgung. Es legt gesamtschweizerisch einheitliche Anforderungen an die Bachelorausbildung in Pflege, Physiotherapie, Ergotherapie, Optometrie, Hebamme/Geburtshilfe sowie Ernährung und Diätetik und für Osteopathie zusätzlich auf Masterstufe fest. Zudem regelt es die Ausübung der entsprechenden Berufe in eigener fachlicher Verantwortung. Dazu gehören eine Berufsausübungsbewilligung sowie einheitliche Berufspflichten, sowohl im privaten als auch im öffentlichen Sektor. Eine Physiotherapeutin, die in der eigenen Praxis arbeitet, oder ein Pfleger, der die Verantwortung für Angestellte seiner Station trägt, übt den Beruf in eigener fachlicher Verantwortung aus.

Das Gesundheitsberufegesetz ist Bestandteil der bundesrätlichen Strategie Gesundheit 2020. Eines der Ziele ist es, die Qualität der Gesundheitsversorgung in der Schweiz durch mehr und gut qualifiziertes Gesundheitspersonal zu gewährleisten. Patientensicherheit und Qualität in der Gesundheitsversorgung sind auch für uns Grünliberale zentrale Anliegen. Bundesrat und Ständerat haben uns eine gute Vorlage zugestellt, deshalb ist auch Eintreten nicht bestritten.

Bei Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe a Ziffer 9 werden wir die Minderheit Quadranti unterstützen. Mit dieser Bestimmung erfolgt, wie Sie bereits wissen, die Regelung des Masters of Science in Pflege mit Schwerpunkt Advanced Practice Nurse. Dieses Anliegen wird von der Praxis breit unterstützt, auch von der Gesundheitsdirektorenkonferenz. Bereits heute üben rund 400 Personen diese Tätigkeit aus. Sowohl in der Grundversorgung wie auch in der Spitalpflege haben sie eine wichtige Funktion inne und können insbesondere bei chronischen Erkrankungen und Multimorbidität, also bei komplexen Krankheitsbildern, die Koordination von Therapien und Behandlungen übernehmen. Wir wollen die Ausbildung dazu heute regeln, und wir wollen, dass der Ausbildungsabschluss im Berufsregister erfasst wird.

Wir sind überzeugt, dass die eigenverantwortliche Pflege kostendämpfend wirkt. Das zeigen uns auch internationale Erfahrungen. Für uns ist diese Ausbildung auch Teil der Fachkräfte-Initiative und trägt dazu bei, dem Fachkräftemangel zu begegnen. Deshalb unterstützen wir in diesem Bereich die Minderheit Quadranti. Wir sind überzeugt, dass die Ausbildung auf Masterstufe erfolgen muss, denn die Bachelorausbildung befähigt in diesem Bereich eben nicht dazu, diese komplexen Tätigkeiten beruflich auszuüben.

Die Gesetzesvorlage sieht ein sogenanntes aktives Register vor, wie es bereits für Ärzte, Zahnärzte, Chiropraktoren, Apotheker und Tierärzte im Rahmen des Medizinalberuferegisters existiert. Das Gesundheitsberuferegister umfasst nicht nur die Ausbildungsabschlüsse der Gesundheitsfachleute, sondern es enthält auch Angaben über die Bewilligung zur Berufsausübung und allfällige Disziplinarmassnahmen. Die Bedeutung dieser Inhalte haben wir bereits beim Medizinalberufegesetz ausführlich diskutiert. Das Register gewährleistet damit den Vollzug des Gesundheitsberufegesetzes über die Kantonsgrenzen hinweg. Es erhöht die Transparenz für die Bevölkerung und erleichtert den Kantonen die Aufsicht über die Gesundheitsfachpersonen. Das Register ist aber auch eine Grundlage für die Einführung des elektronischen Patientendossiers. Für uns ist das Register eine Notwendigkeit, weshalb wir es vorbehaltlos unterstützen.

Wir Grünliberalen haben aber Bedenken, dass das Gesetz Mehrkosten zur Folge haben wird. Zwar wurde eine Abschätzung der Regulierungsfolgekosten gemacht. Diese bezieht sich aber nur auf die direkten Kosten für die Umsetzung des Registers und der Ausbildung. Dieser Bereich wird keine nennenswerten Mehrkosten auslösen. Nicht untersucht worden ist aber, ob es indirekte Mehrkosten gibt. Wir schliessen das nicht aus. Wir schliessen nicht aus, dass durch die harmonisierte Ausbildung und die verbesserte Qualität die Berufsanforderungen steigen werden und somit höhere Löhne die Folge sind. Dies wird sich direkt in höheren Kosten beispielsweise für die Pflege niederschlagen, was wiederum zu Mehrkosten für Kantone und Gemeinden führt.

Um dies zu verhindern, wurde der Einzelantrag Bäumle zu Artikel 30 eingereicht. Er will den Bundesrat verpflichten, die Ausführungsbestimmungen so auszugestalten, dass kein Kostenschub resultiert. Das hat für uns mehr als deklaratorischen Charakter. Es geht eben nicht darum, den Gemeinden oder Kantonen Vorschriften zu machen, sondern es geht darum, die Gemeinden und Kantone vor Mehrkosten zu bewahren.

Bitte unterstützen Sie diesen Einzelantrag, um auch Gemeinden und Kantonen die Sicherheit zu geben, dass mit diesem Gesetz keine unerwarteten Mehrkosten auf sie zukommen werden.

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