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Engler Stefan · Ständerat · 2016-06-07

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · CVP-Fraktion · 2016-06-07

Wortprotokoll

Dass gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht, steht ausser Frage. Das schweizerische Geld- und Glücksspielrecht beruht nämlich auf überalterten Rechtsgrundlagen, welche von den technischen Realitäten überholt sind und den heutigen Bedürfnissen auch nicht mehr gerecht werden. Man könnte also durchaus sagen: Rien ne va plus.

Das Zusammenspiel verschiedener Gebietskörperschaften - Bund und Kantone -, die damit auch unterschiedlichen Zuständigkeiten und Kompetenzen, das Verwischen der Kriterien zur Abgrenzung zwischen klassischen Spielbankenspielen und neuen Formen des Lottos haben dazu geführt, dass das Bundesgericht in den letzten zehn Jahren wie ein Gesetzgeber eine ganze Reihe von Fragen beantworten musste. Ich habe mir die Themen herausgeschrieben, die das Bundesgericht anstelle des Gesetzgebers mindestens provisorisch beantwortet hat und die in der neuen, aktuellen Gesetzgebung nun nach Antworten verlangen.

Es ging beispielsweise um Fragen der Abgrenzung zwischen der bundesrechtlichen Spielbankengesetzgebung und den kantonalen Lotteriekompetenzen. Es ging um die Abgrenzung zwischen Glücksspielen und Lotterien, um die Qualifikation und die Zulässigkeit etwa von Pokerturnieren oder die generelle Bewilligungsfähigkeit für Lotterieprodukte. Es ging um die Zulässigkeit des kantonalen Lotteriemonopols im Verhältnis zur Wirtschaftsfreiheit. Diese Frage wurde allerdings mit der jetzt mehrfach genannten Abstimmung über die neue Verfassungsnorm beantwortet. Es ging im Weiteren darum, wie die Erträge aus Lotterien verwendet werden dürfen und wie nicht. Es ging um Inhalt und Umfang der Aufsichts- und Sorgfaltspflichten von Spielbanken. Das Bundesgericht musste sich über die Kompetenzen der interkantonalen Lotterie- und Wettkommission Comlot äussern oder aber über die Qualifikation von Gewinnspielen zur Verkaufsförderung. All das sind mitunter die Themen, die jetzt mit der Gesetzgebung, die auf dem Tisch liegt, diskutiert werden und wozu auch durchaus kontroverse Meinungen vorhanden sind.

Das Gesetz hat den Anspruch, einen Ausgleich zwischen zahlreichen, sich widersprechenden Interessen zu suchen. Die Kantone wollen mit Blick auf die finanziellen Einnahmen an ihren Kompetenzen festhalten und die Aufsichtsbefugnisse auf interkantonaler Ebene stärken. Die Spielbanken möchten ihre Angebote auch über das Internet vertreiben können und den Markt diesbezüglich nicht ausländischen Konkurrenten überlassen. Der Bund will die Aufsicht [PAGE 373] bewahren und seine Einnahmen aus dem Spielbankenbetrieb nicht gefährden. Und auch der Schutz vor exzessivem Geldspiel ist ein Anliegen, das Bund und Kantone in dieser Gesetzgebung verfolgen.

In diesem Spannungsfeld mit diesen unterschiedlichen Interessen und den Zielkonflikten geht es wie immer darum, eine optimierte Lösung zu finden, die sich allerdings seit 2012 an der neuen Bundesverfassungsbestimmung von Artikel 106 auszurichten hat. Artikel 106 garantiert auf Verfassungsstufe kantonale Aufsichts- und Vollzugskompetenzen und bestimmt die Verwendung der Reinerträge aus den Lotterien und Sportwetten zugunsten gemeinnütziger Zwecke usw.

Ein besonderer Bereich, der auch unsere Beachtung finden muss, betrifft die Bergcasinos. Es geht um saisonal betriebene Casinos in touristischen Gebieten. Man kann sich die Frage stellen, ob man sie noch will oder nicht. Ursprünglich gingen der Gesetzgeber und die Kantone davon aus, dass ein solches Angebot zur Standortqualität unserer Tourismusorte beitragen könne. Entsprechend wird man aber bei den Auflagen berücksichtigen müssen, dass solche Casinos in den Berggebieten nur saisonal betrieben werden und dass das Publikum, das solche Casinos besucht, zahlenmässig eh schon eingeschränkt ist. Entsprechend sind wir dem Bundesrat dankbar, dass er unabhängig von dieser Gesetzgebung bereits im Rahmen einer Verordnungsanpassung die Angebotsverpflichtungen in der Nebensaison reduzieren möchte. Das trägt zu einer besseren Wirtschaftlichkeit bei.

Mein Kollege Schmid hat im Verlaufe der Kommissionsberatungen verschiedene Vorschläge eingebracht, wie die Wirtschaftlichkeit der Bergcasinos verbessert werden kann, immer mit dem Ziel, diese zu erhalten. Wenn der Bundesrat selber erklärt, dass es ihm wichtig sei, dass es in den Berggebieten weiterhin Spielbanken gibt, weil sie die touristische Attraktivität erhöhen, weil sie die Wirtschaft dieser Randregionen stärken und auch eine Einnahmequelle für den Standortkanton und den Bund darstellen, so müssen wir diesem Bekenntnis auch entsprechende Taten folgen lassen. Das ist im Rahmen dieser Gesetzgebung geschehen. Ich glaube, das ist auch ein Bekenntnis gegenüber diesen Randgebieten, für die diese Casinos ein touristisches Angebot darstellen, auf das man nicht ohne Not verzichten sollte.

Ich bin für Eintreten.

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