Föhn Peter · Ständerat · 2016-06-07
Föhn Peter · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-06-07
Wortprotokoll
Es geht mir eigentlich ähnlich wie vorhin beim Einzelantrag Fetz. Meiner Meinung nach muss unbedingt eine Differenz geschaffen werden, möglicherweise könnte dann der Nationalrat, mit Bundesrat und Verwaltung, noch eine bessere Formulierung vorlegen. Was wir aber hier auf dem Tisch haben, das kann so nicht sein.
Ich möchte dem Herrn Kommissionssprecher klar sagen: Mein Antrag widerspricht in keiner Art und Weise Artikel 106 der Bundesverfassung, man kann ja entsprechende Auflagen einbauen. Ich sage jetzt nicht, dass alles erlaubt sein muss. Es dürfen natürlich Auflagen gemacht werden, es soll überwacht werden. Unter "Auflagen" sehe ich natürlich auch eventuelle Abgaben zugunsten von gemeinnützigen Organisationen. Das ist letztendlich eine Frage des Handhabens dieses Artikels.
Ich bin zwar kein Spieler und habe in meinem Leben noch keine zehn Lottoscheine ausgefüllt, trotzdem habe ich mir nach einem Treffen mit der Präsidentin eines Gewerbevereins im Kanton Schwyz die Mühe genommen, den Entwurf des Bundesrates und die Fahne etwas genauer unter die Lupe zu nehmen. Bei Artikel 61 Absatz 1 bin ich tatsächlich stutzig geworden. Weshalb ist Föhn hier stutzig geworden?
Das neueingefügte Verbot - ich sage es noch einmal: das neueingefügte Verbot - der gewerblichen Organisation von Spielgemeinschaften zur Teilnahme an Grossspielen durch Dritte zementiert die bereits bestehende Monopolstellung der beiden Grossanbieter Swisslos und Loterie Romande und erschwert oder verunmöglicht gar anderen Anbietern das Geschäft. Ich frage Sie: Warum braucht es gerade im Spielgeschäft Monopole, die sonst im Interesse einer wettbewerbsstarken Wirtschaft überall bekämpft werden?
Das gilt auch für meine Branche, die Möbelbranche, die auch unter der Billigkonkurrenz aus dem Ausland mit weniger strengen Produktionsvorschriften ziemlich stark leidet. Das Tüpfelchen auf dem i wäre dann bei mir, wenn nebst einem Möbeleinfuhrverbot in der Schweiz nur Möbel von Föhn eingekauft oder eingebaut werden dürften. Genau so etwas will man hier. Ein anderes Beispiel sind die einheimischen Lebensmittel, die auch von der Importkonkurrenz, vom teuren Schweizerfranken und vom Einkaufstourismus stark betroffen sind.
Um es klarzustellen: Ich bin nicht grundsätzlich gegen diese Gesetzesgrundlage. Aber der besagte Absatz stört mich. Es geht, ich sage es noch einmal, um Artikel 61 Absatz 1. Er [PAGE 386] hat zwei negative Konsequenzen, die ich als Schwyzer Unternehmer nie akzeptieren kann:
Erstens würde der Euro-Lotto Tipp AG mit Sitz in Brunnen das Geschäftsfeld völlig entzogen, dies mit der Folge, dass direkt etwa zwanzig und indirekt über die Vertriebskanäle über achtzig Arbeitsplätze verlorengehen würden. Ich frage Sie: Ist es sinnvoll, ohne Not oder Druck aus dem Ausland in dieser schwierigen wirtschaftlichen Situation via Gesetzesänderung einem Unternehmen seine Existenzgrundlage zu entziehen?
Zweitens würden die nun neu in der Schweiz verbotenen Tätigkeiten einfach von Unternehmen mit Sitz in der EU weiterhin und sehr wahrscheinlich intensiver angeboten werden. Das Geld würde im Ausland ausgegeben und dann in der Schweiz fehlen. Denn sämtliche bereits aktiven ausländischen Anbieter sind vom Gesetz nicht oder kaum betroffen bzw. würden wie bis anhin nicht verfolgt - wieder einmal ein klassisches Eigentor. Das können wir uns kurz vor der EM in Frankreich nun wirklich nicht leisten. Wir sollten auch in der Politik Tore und nicht Eigentore schiessen.
Leider hat dieses Anliegen jetzt kein Gehör gefunden, obwohl die Beschränkung des Angebots für Spielgemeinschaften auf Lotterieveranstalter eigentlich verfassungswidrig ist, wie mehrere Rechtsgutachten aufgezeigt haben. Als aktiver KMU-Unternehmer habe ich einen entsprechenden Einzelantrag eingereicht. Er verlangt, dass die gewerbliche Organisation von Spielgemeinschaften zur Teilnahme an Grossspielen durch Dritte nicht verboten wird, sondern möglich bleibt, allerdings - da habe ich einen zusätzlichen Satz angefügt - nur unter "der Aufsicht und Kontrolle der interkantonalen Behörde". Damit sollen unlautere Geschäfte verhindert werden. Damit können die in der Botschaft geäusserten Bedenken in Bezug auf die fehlende Aufsicht und Kontrolle ausgeräumt werden.
Ich bitte Sie, mein Anliegen im Interesse einer freiheitlichen Wirtschaftsordnung und des Werkplatzes Schweiz zu unterstützen. Damit könnten Sie heute schon ein schönes Tor für die Schweiz schiessen; denn den bestehenden Gesetzentwurf erachte ich - es sei noch einmal gesagt - als klassisches Eigentor. Wird hier drin dem totalitären System des Monopols zugestimmt, werde ich auch in anderen Bereichen solche oder ähnliche Monopole anstreben und entsprechende Vorstösse vorbereiten. Ich will dann sehen und bin gespannt, wie Sie reagieren werden, wenn es um privatwirtschaftliche Monopole geht; denn in einem Bereich wie diesem können wir uns ein Monopol auf keinen Fall leisten.
Nochmals: Wie bin ich zu diesem Antrag gekommen? Eine Gewerbevereinspräsidentin kam auf mich zu und beklagte, dass es um Dutzende von Arbeitsplätzen gehe. Es kann und darf doch nicht wahr sein, dass wir hier die Bearbeitung eines ganzen Geschäftsfeldes verbieten. Wir sollten es nicht verbieten, sondern dafür sorgen, dass dieses Geschäftsfeld unter Aufsicht gestellt wird. Dieses Verbot erachte ich persönlich als gesetzwidrig. Ich kann Ihnen auch sagen, dass mir diese Bedenken vonseiten des Weko-Sekretariates bestätigt wurden.
Was ich mit meinem Antrag will, ist einzig und allein, allen ähnlich oder gleich lange Spiesse zu geben. Im Besonderen will ich, dass keine Arbeitsplätze ins Ausland verlagert oder gar vernichtet werden. Denn ein totales Verbot der Organisation von Spielgemeinschaften durch Dritte killt Dutzende von Arbeitsplätzen. Da es insbesondere den Kanton Schwyz betrifft, habe ich mir erlaubt, einen Antrag zu stellen.
Nochmals: statt eines Verbots klare Vorgaben und entsprechende Kontrollen! Ich danke Ihnen für die Unterstützung meines Antrages zu Artikel 61 Absatz 1.