Kuprecht Alex · Ständerat · 2016-06-07
Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-06-07
Wortprotokoll
Gestatten Sie mir zuerst eine Bemerkung zur Frage der Verfassungsmässigkeit: Die Bewilligung, wie sie in Artikel 106 der Bundesverfassung vorgesehen ist, wird natürlich nach wie vor durch die Kantone zu erteilen sein. In Bezug auf die Zulassung durch die Eidgenössische Spielbankenkommission scheint es mir sinnvoll zu sein, im Kapitel "Spielbanken" festzuhalten, dass die Aufsicht in der Spielbank selbst durch die Spielbankenkommission vorgenommen wird. Sie muss wissen, was in einem Casino, für das sie zuständig ist, passiert. Darum wäre es logisch, dass sie auch die Aufsicht übernähme. Sie hat auch zu prüfen, ob die Vorgaben zur Zuführung allfälliger Spielsüchtiger zu den Sozialkonzepten eingehalten werden. Schlussendlich ist es auch eine Frage der Aufsichtsverantwortung, und diese liegt ganz eindeutig bei der Eidgenössischen Spielbankenkommission.
Gemäss dem Gesetzentwurf dürfen alle, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, Geschicklichkeitsspiele durchführen, aber ausgerechnet die Schweizer Spielbanken dürfen es nicht. Zu diesen Spielen gehören das Online-Jassen und neuartige, im Internet angebotene Spiele, die immer stärker nachgefragt werden. Es ist meines Erachtens kein Grund ersichtlich, warum nicht auch die Spielbanken Geschicklichkeitsspiele durchführen dürfen. Es wäre eine Rechtsungleichheit, wenn sie es nicht tun dürften. Bereits heute dürfen Casinos Geschicklichkeitsspiele anbieten, wenn der Standortkanton diese Spiele auf seinem Gebiet zulässt. Geschicklichkeitsspiele tragen zur Differenzierung des Spielangebotes und somit zur Attraktivität der Schweizer Casinos bei. Das geltende System hat sich bewährt. Es besteht kein Grund für eine entsprechende Änderung.
Zudem nähern sich die Geschicklichkeits- und die Spielbankenspiele immer stärker an Schweizer Casinos an; man sollte diese nicht von diesem zukunftsträchtigen Wachstumsmarkt ausschliessen. Ein Ausschluss würde zu einem grossen Wettbewerbsnachteil führen und wäre für die Spielbanken äusserst negativ, vergleichbar mit dem Online-Verbot im geltenden Spielbankengesetz. Die Schweizer Spielbanken haben in den letzten Jahren ein Drittel der Umsätze an illegale Angebote im Internet und in Spielclubs sowie an ausländische Anbieter verloren. Diese Einbussen hatten erhebliche Auswirkungen auf die Höhe der geleisteten Spielbankenabgaben an die AHV. Vor diesem Hintergrund sind Regulierungen, welche die Attraktivität der Casinos ohne Grund herabsetzen, zu vermeiden. Vielmehr soll das neue Spielbankengesetz den Schweizer Spielbanken ein wettbewerbsfähiges und attraktives Angebot ermöglichen. In ihren Räumlichkeiten gewährleisten die Schweizer Casinos die Prävention von Spielsucht und stellen durch ihre Zutrittskontrollen sicher, dass keine Minderjährigen und keine gesperrten Personen an den Spielen teilnehmen.
Die Zulassung von Grossspielen in Casinos wird von den Lotteriegesellschaften Swisslos und Loterie Romande unterstützt. Ein entsprechendes Schreiben haben Sie ebenfalls erhalten.
Ich möchte Sie bitten, meinen Antrag zu unterstützen.