Abate Fabio · Ständerat · 2016-06-07
Abate Fabio · Ständerat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion · 2016-06-07
Wortprotokoll
Es geht hier um die Anfechtung des Entscheides des Bundesrates über die Erteilung der Konzession. Bei Artikel 11 beantragt eine Minderheit, dass der Entscheid über die Erteilung der Konzession nicht anfechtbar ist. Die Mehrheit der Kommission hat dagegen der Anfechtbarkeit zugestimmt, weil seit dem 1. Januar 2007 die Rechtsweggarantie in Artikel 29a der Bundesverfassung gilt. Dieses Prinzip ist für den Bereich der Geldspiele als angepasst betrachtet worden.
Bei Artikel 12 sieht der Entwurf des Gesetzes vor, dass eine Beschwerde gegen die Verlängerung oder Erneuerung einer Konzession keine aufschiebende Wirkung hat. Die Mehrheit hat den Ausschluss der aufschiebenden Wirkung bestätigt, um eine jahrelange unsichere Situation mit erheblichen und bedeutsamen Folgen zu vermeiden. Es ist aber wichtig zu präzisieren, dass für eine Beschwerde gegen die Nichterneuerung oder Nichtverlängerung der eigenen Konzession und gegen die Erteilung der Konzession an konkurrierende Anbieter immer das ordentliche Verfahrensrecht gilt, und zwar hat die Beschwerde dann eine aufschiebende Wirkung.
Dem Entwurf des Bundesrates ist bei beiden Artikeln mit 6 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt worden.