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Minder Thomas · Ständerat · 2016-06-08

Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-06-08

Wortprotokoll

Auch wenn wir der Botschaft zum Rüstungs- und zum Immobilienprogramm heute zustimmen, so hat sie doch einen faden Beigeschmack. Wie Sie vom Kommissionssprecher gehört haben, beantragte der Bundesrat einmal mehr einen Zahlungsrahmen von 18,8 Milliarden Franken. Dieser bundesrätliche Versuch, das Armeebudget über Jahre zu kürzen, ist nunmehr der vierte Akt in diesem Bundesbern-Theater. Die Motion Müller Leo 13.3568, die von beiden Räten angenommen wurde, die Motion der SiK-NR 12.3983, "Konsequente Umsetzung des Bundesbeschlusses vom 29. September 2011 zum Armeebericht", die ebenfalls von beiden Räten gutgeheissen wurde, und der Bundesbeschluss im Rahmen der Weiterentwicklung der Armee vom 18. März 2016 genügten dem Bundesrat nicht, die Entscheidungen des Parlamentes endlich zu respektieren. Er versuchte im Annex zur heutigen Armeebotschaft erneut, den Zahlungsrahmen zu drücken.

Dass der Bundesrat nun endlich einlenkt, ändert am Polittheater, im wahrsten Sinne des Wortes, nichts. Für das Funktionieren und das Zusammenspiel von Legislative und Exekutive ist diese Kritik mehr als angebracht. Die Argumente des Bundesrates für einen tieferen Zahlungsrahmen sind nicht stichhaltig, denn das Parlament kannte die Finanzlage des Bundes und das Entlastungsprogramm zum Zeitpunkt seiner Entscheidungen. Die Frage, was zuerst da war, das Huhn oder das Ei, stellt sich hier also nicht. Das Parlament hat in voller und guter Abwägung diesen 20-Milliarden-Kredit mehrmals bestätigt. Ich bin erleichtert, dass dieses Hickhack nun ein Ende hat, die Kommission einen Nichteintretensentscheid gefällt hat und der Bundesrat somit auch nicht mehr an seinem Entwurf festhält: Mieux vaut tard que jamais!

Der Kommissionsentscheid, am Bundesbeschluss vom März in Sachen Weiterentwicklung der Armee festzuhalten, hat einen weiteren wichtigen Grund, jenen nämlich, Kreditreste auf die folgenden und späteren Jahre übertragen zu können. Sie erinnern sich: Die Kreditreste sind ebenfalls ein langjähriger Dauerbrenner. Im Bundesbeschluss vom März zur Weiterentwicklung der Armee figurierte in Artikel 1 ein Absatz 2, welcher dem VBS diese Umschichtung während der Budgetierung ermöglicht. Umso unverständlicher ist es, dass der Bundesrat uns in dieser Botschaft mit dem tieferen Zahlungsrahmen einen Entwurf ohne diesen Absatz 2 vorgelegt hat. Daher ist der Nichteintretensentscheid der Kommission doppelt begründet. Weshalb der Bundesrat auf diese Flexibilität bezüglich der Kreditreste verzichten wollte, lasse ich ihn selbst beantworten.