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Salzmann Werner · Nationalrat · 2016-06-08

Salzmann Werner · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-06-08

Wortprotokoll

Im Namen der Kommissionsminderheit beantrage ich Ihnen, am Beschluss des Nationalrates festzuhalten und eben nicht dem Ständerat zu folgen.

In der Vernehmlassung über die Revision des Landesversorgungsgesetzes ist die Abgabe auf das erste Inverkehrbringen von Nahrungs- und Futtermitteln in fast allen Antworten kategorisch abgelehnt worden. Dennoch wird sie in der Vorlage zur Revision des Landesversorgungsgesetzes als Option für die Finanzierung der Pflichtlager vorgesehen. Die Abgabe auf das erste Inverkehrbringen diskriminiert die inländische Wirtschaft, daher muss die Erhebung für Nahrungs- und Futtermittel im neuen Landesversorgungsgesetz eben ausgeschlossen werden.

Begründung: Für die Landwirtschaft bleibt auch bei der Neuausrichtung der wirtschaftlichen Landesversorgung die Vorratshaltung durch Pflichtlager ein zentrales Element. Zur Finanzierung der Pflichtlager von Nahrungsmitteln, hauptsächlich Zucker und Pflanzenöl, aber auch Brot und Futtermittel, werden heute bei deren Einfuhr Garantiefondsbeiträge erhoben. Die Garantiefondsbeiträge werden von der Réservesuisse erhoben. Diese Einfuhrabgaben - das heisst: Garantiefondsabgaben plus Zölle - werden vom Bundesamt für Landwirtschaft gemäss den im Landwirtschaftsgesetz festgelegten Marktordnungen festgelegt. Unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen - bestehender Grenzschutz, tiefe Weltmarktpreise - ist die heutige Finanzierung der Pflichtlager mit Garantiefondsbeiträgen weiterhin möglich und unverändert weiterzuführen.

Der beschriebene Mechanismus zeigt auf, dass die Pflichtlager dieser Waren heute durch eine Einnahmenminderung der Bundeskasse finanziert werden, weil die Garantiefondsbeiträge von den Einfuhrabgaben abgezogen werden. Finanzierungsprobleme für die Pflichtlager entstehen, wenn die Einfuhrabgaben unter den Betrag der benötigten Garantiefondsbeiträge sinken. In diesem Fall wird kein Zoll zuhanden der Bundeskasse erhoben, und die tatsächlich erhobene Einfuhrabgabe deckt die benötigten Garantiefondsbeiträge nur noch zum Teil.

In den Jahren 2008 bis 2011 ist dieser Fall teilweise eingetreten. Aufgrund von Verknappungssituationen und zunehmender Volatilität auf den internationalen Märkten ist mit einem vermehrten Eintreten solcher Situationen zu rechnen. Die Finanzierung der Pflichtlager muss in diesem Fall aus der Bundeskasse erfolgen und keinesfalls über eine Erstinverkehrbringer-Abgabe.

Eine Erstinverkehrbringer-Abgabe auch für im Inland produzierte Lagergüter - Zucker, Brot und Futtergetreide - hat die Wirkung einer neuen Steuer auf diesen Produkten und führt zu einer Diskriminierung der Inlandproduktion und der inländischen Lebensmittelindustrie. Die Erstinverkehrbringer-Abgabe kann nur auf den der Vorratshaltung unterstellten Produkten - zum Beispiel eben Zucker, Getreide und Futtermittel -, nicht aber auf importierten verarbeiteten Lebensmitteln wie Fertigteig zum Backen, Brot, zuckerhaltigen Lebensmitteln und allen Lebensmitteln tierischer Herkunft erhoben werden. Dadurch würde die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wertschöpfungskette, nicht nur jene der Landwirtschaft, geschmälert. [PAGE 924]

Gemäss einer Schätzung des Schweizer Bauernverbandes würde die Inlandproduktion von Brot und Futtergetreide, Ölsaaten und Zuckerrüben bei einem Ersatz der heutigen Garantiefondsbeiträge durch eine Erstinverkehrbringer-Abgabe insgesamt um rund 32 Millionen Franken verteuert. Sofern diese Mehrkosten nicht auf die Abnehmer überwälzt werden könnten, würde der Verdienst der Produzenten bei diesen Kulturen um diesen Betrag geschmälert. Die übrigen rund 25 Millionen Franken würden auf die Importe entfallen und würden bei den Futtermitteln zu einem erheblichen Teil die tierische Veredelungsproduktion verteuern. Die Erstinverkehrbringer-Abgabe würde einen enormen administrativen Mehraufwand für die Getreidebranche bedeuten. Es müssten rund 20 000 Getreideproduzenten mit einer neuen Abgabe belastet werden. Heute unterstehen einige Hundert Firmen im Bereich Nahrungs- und Futtermittel der Pflicht, Garantiefondsbeiträge zu zahlen.

Ich danke Ihnen bestens für die Unterstützung der Minderheit.