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Arslan Sibel · Nationalrat · 2016-06-08

Arslan Sibel · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion · 2016-06-08

Wortprotokoll

Der aktuell angespannte Wohnungsmarkt fordert Anpassungen im Mietrecht. Deshalb unterstützt die grüne Fraktion die bundesrätliche Vorlage, welche mehr Transparenz bei Wiedervermietungen anstrebt.

Es geht hier darum, wie einfach wir es den Bürgerinnen und Bürgern machen wollen, zu ihrem unbestrittenen Recht zu kommen. Artikel 270 OR schreibt vor, dass ein Vermieter die Miete für die gleiche, unveränderte Wohnung bei einem Mieterwechsel nicht erheblich erhöhen darf. Nur mit der Bekanntgabe der Vormiete ist es den Mieterinnen und Mietern überhaupt möglich, eine missbräuchliche Erhöhung zu erkennen. Darum braucht es die Transparenz.

Der Wohnungsmarkt ist aktuell ein Markt mit sehr verzerrtem Kräfteverhältnis. Die Leerwohnungsziffer, also der Anteil an zu vermietenden Wohnungen in der Schweiz, lag 2015 nur knapp über der Marke von 1 Prozent, unter der man von einer Wohnungsnot spricht. In allen grösseren Städten liegt die Leerstandsquote deutlich unter 1 Prozent. Dies führt dazu, dass Mieterinnen und Mieter, sei es aus Unwissenheit oder aus einer Notlage heraus, Gefahr laufen, missbräuchliche, das heisst nicht gerechtfertigte und übersetzt hohe Mieten zu bezahlen. Wir dürfen nicht vergessen, dass es Personen mit kleinen Einkommen gibt und dass es für sie sehr schwierig ist, eine Wohnung zu finden, die bezahlbar ist und die zu ihrem Budget passt.

Die Gegner der Transparenz sagen, dass die Vermieter bereits heute nach Artikel 256a Absatz 2 OR verpflichtet sind, den Mietern Auskunft über die Vormiete zu geben, sofern sie dies explizit verlangen. Sie unterschlagen dabei, dass sich das Mietrecht von anderen Gesetzgebungen darin unterscheidet, dass es eine Missbrauchsgesetzgebung ist. Der Gesetzgeber geht darin klar von einer schwächeren und einer stärkeren Partei aus, und er hat den Auftrag, die schwächere Partei zu schützen. Um genau dieser Pflicht nachzukommen, sollen die Vermieter auch unaufgefordert die Vormiete offenlegen müssen.

Die obligatorische Transparenz bezüglich der Vormiete ist im aktuellen OR auch schon als mögliche Option für die Kantone vorgesehen, wenn die Leerstandsquote unter 1,5 Prozent sinkt. Sieben Kantone machen bisher von diesem [PAGE 932] Recht Gebrauch, darunter so unterschiedliche Kantone wie die Waadt, Genf, Nidwalden und Zürich.

Ich sage Ihnen das auch, um aufzuzeigen, dass dieses Anliegen keineswegs ein spezifisch linkes Anliegen ist. Im Kanton Nidwalden stellen SVP, CVP und FDP zusammen 80 Prozent der Mitglieder des Kantonsparlamentes und 100 Prozent der Regierungsmitglieder. Aber auch der Kanton Nidwalden ist der Meinung, dass für einen funktionierenden Wohnungsmarkt Mieterinnen und Mieter zwingend transparent über die Höhe der Vormiete informiert werden müssen.

Es steht auch die Befürchtung im Raum, dass die Transparenz bezüglich der Vormiete dazu führen wird, dass die Anfangsmieten öfter angefochten werden. Aber seit wann ist es in einem Rechtsstaat ein Problem, wenn Bürgerinnen und Bürger ihre Rechte kennen und wahrnehmen? Genau das wollen wir, die Fraktion der Grünen, unterstützen, denn mehr Transparenz führt zu mehr Rechtssicherheit. Vermieter, die sich korrekt verhalten, und das sollte doch die grosse Mehrheit sein, haben davon auch gar nichts zu befürchten.

Im Kanton Zürich, der das Obligatorium als letzter eingeführt hat, stieg die Anzahl der Anfechtungen tatsächlich an. Aber zum einen konnten fast alle Fälle aussergerichtlich und einvernehmlich vor der Schlichtungsstelle geregelt werden. Zum andern müssen wir daraus schliessen, dass vor der Einführung der Transparenz viele missbräuchliche Mieten aus Mangel an Informationen gar nicht erkannt wurden.

Unter dem Strich verbessert das offizielle Formular, wie es der Bundesrat vorschlägt, die Markttransparenz, klärt die Mieterinnen und Mieter über ihre Handlungsmöglichkeiten auf, bremst missbräuchliche Mietzinserhöhungen und erleichtert die Rechtsdurchsetzung. Mit diesem einfachen Formular schaffen wir nicht mehr Rechte für Mieterinnen und Mieter, aber wir ermöglichen es ihnen, zu ihrem unbestrittenen Recht zu kommen.

Bitte treten Sie auf die Vorlage ein.