Hösli Werner · Ständerat · 2016-06-08
Hösli Werner · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-06-08
Wortprotokoll
Es gehört zur Politik, dass man über Sachen diskutiert, die aufgrund der Entwicklung und der wissenschaftlichen Faktenlage eigentlich klar wären. Aber sehen wir es einmal positiv: Das macht das Ganze wahrscheinlich auch interessant.
Das Thema der periodischen vertrauensärztlichen Kontrolluntersuchung ab dem 70. Altersjahr ist für mich ein solcher Fall. Sie alle oder mindestens jene, welche sich etwas näher mit diesem Thema auseinandersetzen, wissen, dass wir Menschen in der Schweiz nicht nur immer älter, sondern auch bei besserer Gesundheit älter werden. Wenn wir uns also in dieser Sache mit einer Regelung befassen, die seit Anfang der Siebzigerjahre des letzten Jahrhunderts gilt, so sind diese gerontologischen Erkenntnisse unbedingt zu berücksichtigen. Die Wissenschaft sagt uns unwidersprochenerweise, dass unsere Lebenserwartung alle zehn Jahre um etwa ein Jahr steigt. Zur Wiederholung: Sie steigt nicht nur, wir sind dabei auch gesünder. Allein schon aus arithmetischen Gründen ist die Anpassung bei der Kontrolluntersuchung vom 70. auf das 75. Altersjahr absolut logisch.
Aber das war nur der rechnerische Teil, es gibt auch sonst noch sachliche und faktische Gründe. Wenn jemand Anfang der Siebzigerjahre im 70. Altersjahr zur Kontrolluntersuchung musste, fuhr sie oder er damals im Schnitt wahrscheinlich seit maximal zehn Jahren Auto. Für jemanden, der heute siebzig wird, ist Autofahren auch im dichteren Verkehr eine Alltagsherausforderung wie die Schuhe binden, weil sie oder er das schon seit fünfzig Jahren mehr oder weniger tagtäglich macht. Wahrscheinlich fällt Schuhebinden einigen sogar schwerer als Autofahren.
Es ist mir natürlich auch klar: Ein Auto zu fahren ist lebensgefährdend. Somit ist es absolut richtig, die anerkannten wissenschaftlichen Erkenntnisse betreffend Unfallraten beizuziehen. Dabei zeigt sich jedoch flächendeckend, dass in Staaten mit gar keinen oder lockeren Vorgaben zur Fahreignungsüberprüfung bei Seniorinnen und Senioren, wie z. B. in Deutschland, in den Niederlanden oder in Grossbritannien, die Unfallraten in diesem Alterssegment niedriger sind als in Ländern mit strengeren Vorgaben, wie z. B. in Finnland, Schweden, Dänemark, Norwegen und eben in der Schweiz. Dies, so das wissenschaftliche Fazit, spricht nicht für den Wirksamkeitsnachweis obligatorischer Fahreignungskontrollen oder ärztlicher Untersuchungen. Und es legt eindeutig dar, dass durch solche Massnahmen die Verkehrssicherheit nicht erhöht werden kann.
In einem spezifischen Vergleich zwischen der Schweiz und Deutschland zeigt sich für Deutschland, wo es keinerlei Vorschriften bei den Seniorinnen und Senioren gibt, nur eine Risikogruppe, nämlich jene der Junglenker von 18 bis 24 Jahren. Die 70-jährigen und älteren Fahrzeugführer sind gar keine Risikogruppe. In der Schweiz ist die Hauptrisikogruppe ebenfalls diejenige der Junglenker. Es zeigt sich jedoch noch ein Trend zu einer Risikogruppe der über 75-Jährigen. Hier noch eine Klammerbemerkung - es tönt in dieser Sache fast zynisch -: Die älteren Leute sind in der Schweiz die Gruppe mit dem höchsten Risiko als Fussgänger.
Die wichtigste und entscheidendste Sicherheitsmassnahme liegt gemäss sämtlichen Erhebungen in der Eigenverantwortung der fahrzeugführenden Person. Wenn man weiss, dass gerade die Medikamenteneinnahme, und zwar in jeglichem Alter, ein relativ hohes Sicherheitsrisiko ist, wäre der Arzt ja eigentlich immer in der Verantwortung, um zu beurteilen, ob jemand noch Auto fahren kann, soll oder darf. Das ist ein Ding der Unmöglichkeit. Deshalb wiegt auch die ärztliche Untersuchung die Fahrzeuglenker generell in einer falschen Sicherheit, denn die Studie bezüglich der Schweiz und Deutschlands kommt zu folgendem Schluss: Die Eigenverantwortung wird bei Autofahrenden in der Schweiz durch die Beurteilung einer Fachperson, eben des Arztes, möglicherweise abgeschwächt. Das könnte dem Fahrzeugführer ein falsches Sicherheitsgefühl geben. Dies würde wiederum zu einer Selbstüberschätzungstendenz führen, was vermehrt unfallgefährdend wäre.
Nun komme ich wieder an den Anfang meines Votums betreffend politische Diskussionen über Sachen, die eigentlich eine klare Sprache sprechen, denn nichts, aber auch wirklich gar nichts spricht dagegen, die ärztliche Kontrolluntersuchung für Fahrzeuglenkende vom 70. Altersjahr, wie es vor [PAGE 410] nahezu fünfzig Jahren festgelegt worden ist, auf das 75. Altersjahr zu verschieben. Sogar das Bundesamt weiss das bestens, und ein Vertreter hat denn auch in der Kommission ausgeführt, dass man im Zweifelsfall die älteren Personen weiterhin Auto fahren lasse, denn sie seien nicht die Gruppe mit hohen Risiken. Aber es sei besser, wurde gesagt, man gehe früher zum Arzt als später. Gut, diese Aussage stammt vom UVEK und nicht vom BAG, welches sich mit den Krankenkassenprämien befasst.
Ich bitte Sie, die Minderheit zu unterstützen und der parlamentarischen Initiative "Heraufsetzung der periodischen vertrauensärztlichen Kontrolluntersuchung für Senioren-Autofahrer vom 70. auf das 75. Altersjahr" Folge zu geben.
Auch das ist in der Tendenz noch eher ein bisschen willkürlich und trägt dem Stand der Wissenschaft kaum Rechnung. Aber es gibt mindestens in unserem Land eine Tendenz, die aussagt, dass über 75-jährige Lenkerinnen und Lenker eine Risikogruppe sein könnten. Für gesunde 70-jährige Personen hat die Kontrolle schikanöse Tendenzen und führt höchstens zu weniger Eigenverantwortung, falsch verstandener Sicherheit und höheren Gesundheitskosten.