Graf Maya · Nationalrat · 2016-06-08
Graf Maya · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2016-06-08
Wortprotokoll
Am 20. März 2015 hat die Internationale Agentur für Krebsforschung die Zusammenfassung einer Studie publiziert, in der das weltweit am häufigsten verwendete Pflanzenschutzmittel Glyphosat als "vermutlich krebserregend" eingestuft wurde. Seither wird die Debatte über eine allfällige Schädlichkeit des Stoffes weltweit, in der EU und auch in der Schweiz intensiv geführt. Es wurden zahlreiche Vorstösse und Petitionen zu diesem Thema auch hier eingereicht. Denn auch in der Schweiz ist Glyphosat mit 300 Tonnen jährlich das meistverkaufte Herbizid. [PAGE 941]
Unsere WBK hat am 18. Mai 2015 dem Vorsteher des WBF in einem Schreiben Fragen zu den Risiken von Glyphosat und zum weiteren Vorgehen gestellt. Der Bundesrat sah keine wissenschaftlichen Gründe, die für eine sofortige Einschränkung des Verkaufs des Pflanzenschutzmittels sprachen. Die Kommission entschied sich an ihrer Sitzung vom 29. Juni 2015, Anhörungen durchzuführen. Frau Margret Schlumpf, Privatdozentin für Pharmakologie und Humantoxikologie der Universität Zürich, und Frau Eva Reinhard, stellvertretende Direktorin des Bundesamtes für Landwirtschaft, referierten über den Wissensstand bezüglich der möglichen Risiken von Glyphosat für die menschliche Gesundheit und über geplante Analysen der Bundesämter.
Ein Teil der Analyse wurde der WBK dann am 6. November letzten Jahres vorgelegt. Der Bundesrat teilt dabei die Meinung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, dass Glyphosat ein in der Verwendung zwar sicherer Wirkstoff ist, von dem aber keine chronischen Risiken ausgehen. Aber unsere zuständigen Bundesämter, das Bundesamt für Landwirtschaft und das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, werden prüfen, warum zwei international anerkannte wissenschaftliche Gremien zu unterschiedlichen Resultaten bei der Beurteilung der Gefährlichkeit von Glyphosat kommen.
Nun ist diese Debatte hochaktuell. Am Montag dieser Woche hätte die zuständige EU-Behörde über eine Erneuerung der Bewilligung von Glyphosat abstimmen sollen, da diese im Juni dieses Jahres ausläuft. Nicht einmal eine befristete Verlängerung von 18 Monaten kam zustande, nachdem sich Deutschland, nach innenpolitischen heftigen Diskussionen über die Gefährlichkeit von Glyphosat, der Stimme enthalten hat. So - es wurde nicht alles öffentlich bekannt - haben sich unsere Nachbarländer entweder enthalten, oder sie haben gegen eine Zulassung von Glyphosat entschieden.
Ich sage Ihnen dies, weil es heute auch für die Schweiz ein aktueller Hintergrund des Postulates Ihrer WBK ist. Die Kommission stellte fest, dass noch sehr viele Fragen bezüglich Auswirkungen von Glyphosat auf die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt offen sind. Vor allem aber fehlt das Wissen über mögliche Rückstände in unseren Lebens- und Futtermitteln, insbesondere auch bei den Importen. Die WBK des Nationalrates hat daher an ihrer Sitzung vom 6. November 2015 entschieden, ein Kommissionspostulat einzureichen, welches eine Studie über die Auswirkungen von Glyphosat in der Schweiz fordert. Es fordert unter anderem die Untersuchung von Glyphosatrückständen in Lebensmitteln sowie in importiertem Mehl aus Korn, das im Ausland vor der Reife häufig mit dem Herbizid behandelt wird. Es möchte, dass eine Untersuchung von Glyphosatrückständen auch in Futtermitteln von Nutztieren gemacht wird. Es soll uns einen Überblick über den privaten und gewerblichen Absatz und Einsatz von Glyphosat in der Schweiz geben. Und - ganz wichtig - es soll allfällige Möglichkeiten aufzeigen, das Unkraut mit anderen Mitteln als mit Glyphosatprodukten zu bekämpfen.
Sie sehen es: Das Postulat ist umfassend formuliert, denn es soll in erster Linie Wissen generieren. Es soll aufzeigen, wo, wie viele und welche Rückstände allenfalls auch in unserem Essen und im Tierfutter sind. Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass wir diese wissenschaftliche Datengrundlage brauchen, um einen allfälligen Handlungsbedarf aufzuzeigen und dem Vorsorgeprinzip sowie dem Schutz der Gesundheit der Bevölkerung Rechnung zu tragen. Dieser Meinung ist auch der Bundesrat, der beantragt, das Postulat anzunehmen.
Eine Minderheit der Kommission beantragt die Ablehnung des Postulates. Sie ist der Meinung, dass die Informationen von Bundesrat und Verwaltung genügen und auch das Monitoring der Behörden in diesem Bereich zurzeit genügend ist. Sie befürchten, dass immer neue Aufgaben der Verwaltung Folgekosten auslösen.
Die Kommission beantragt Ihnen mit 13 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung, dem Postulat zuzustimmen.