Fetz Anita · Ständerat · 2016-06-09
Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-06-09
Wortprotokoll
Die Finanzkommission hat die Staatsrechnung 2015 und den Nachtrag I zum Voranschlag 2016 an der Sitzung vom 19. Mai im Beisein von Bundesrat und Finanzminister Ueli Maurer beraten, nachdem wie üblich ihre Subkommissionen die Rechnungen und Nachträge der Departemente sowie der Behörden und Gerichte geprüft hatten. Ihre Finanzkommission stimmt dem Antrag des Bundesrates auf Genehmigung der Staatsrechnung und der Sonderrechnungen einstimmig zu. Zudem beantragt sie Ihnen mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung Zustimmung zum Bundesbeschluss zu den Nachträgen.
Vorweg, einfach zur Erinnerung, erwähne ich Artikel 74 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes, der besagt, dass Eintreten auf Rechnung und Nachtrag obligatorisch ist.
Zur Staatsrechnung im Einzelnen: Die Rechnung 2015 schliesst in der ordentlichen Finanzierungsrechnung besser ab als budgetiert. Mit ordentlichen Ausgaben von gut 65,2 Milliarden Franken und Einnahmen in der Höhe von knapp 67,6 Milliarden Franken schliesst die Rechnung mit einem Überschuss von doch flotten 2,3 Milliarden Franken ab. Budgetiert war ein Überschuss von 411 Millionen Franken. 2014 war ein kleines Defizit von minus 124 Millionen Franken zu verbuchen.
Das im Vergleich zum Vorjahr um knapp 2,5 Milliarden Franken bessere Resultat ist vor allem auf die Entwicklungen bei den Einnahmen zurückzuführen. Nach dem unerwarteten Einbruch im Jahr 2014 verzeichneten diese im letzten Jahr wieder einen kräftigen Zuwachs. Die Finanzierungsrechnung unter Einschluss der ausserordentlichen Einnahmen und Ausgaben schliesst mit einem satten Überschuss von 2,8 Milliarden Franken ab. 2015 gab es keine ausserordentlichen Ausgaben. Die ausserordentlichen Einnahmen belaufen sich auf 493 Millionen Franken. Diese stammen aus einer Sanktion der Weko gegen die Swisscom, 186 Millionen Franken; der zweiten Zahlungstranche aus dem Verkauf von Mobilfunklizenzen aus dem Jahr 2012, 139 Millionen Franken; aus - stellen Sie sich vor - der Swissair-Nachlassliquidation, 135 Millionen Franken; sowie aus kleineren Beträgen im Gesamtumfang von 33 Millionen Franken.
Zur Schuldenbremse: Zum Jahreswechsel 2014/15 befand sich die Schweizer Wirtschaft noch in einer soliden Verfassung. Mit der Aufgabe des Euromindestkurses durch die Schweizerische Nationalbank Mitte Januar 2015 änderte sich dies schlagartig. Seither zeigen insbesondere Industrie, Tourismus und Detailhandel deutliche Schwächesignale. Dies führte zu einer Erweiterung des fiskalpolitischen Spielraums des Bundesbudgets gemäss Schuldenbremse. Das konjunkturell zulässige Defizit belief sich im letzten Jahr auf 0,7 Milliarden Franken. Beim Budget war noch ein Überschuss nötig gewesen. Trotz schlechter Konjunkturlage konnten die budgetierten Einnahmen jedoch realisiert werden. Dies ist mit der verzögerten Reaktion bei der direkten Bundessteuer und bei der Verrechnungssteuer sowie mit den Auswirkungen der Negativzinsen zu erklären. Gleichzeitig blieben die Ausgaben unter dem Budget.
Mit einem Finanzierungsüberschuss von 2,3 Milliarden Franken werden folglich die Vorgaben der Schuldenbremse problemlos eingehalten. Das konjunkturell zulässige Defizit von 0,7 Milliarden Franken plus der Finanzierungsüberschuss von 2,3 Milliarden Franken ergibt einen strukturellen Überschuss von 3,1 Milliarden Franken. Dieser wird dem Ausgleichskonto gutgeschrieben, womit sich dessen Stand neu auf rekordhohen 24,5 Milliarden Franken befindet.
Dem Amortisationskonto werden die ausserordentlichen Einnahmen von 493 Millionen Franken gutgeschrieben. Sein Stand beträgt per Ende Dezember letzten Jahres rund 2,1 Milliarden Franken.
Zur Erfolgsrechnung: Diese schliesst beim ordentlichen Ergebnis mit einem Überschuss von 1,3 Milliarden Franken ab. Damit fällt das ordentliche Ergebnis im Vergleich zum Vorjahr um 269 Millionen Franken höher aus. Das operative Ergebnis von 2,1 Milliarden Franken wurde durch das negative Finanzergebnis um 809 Millionen Franken geschmälert. Dies gründet auf geringeren Bucherträgen aus namhaften Beteiligungen.
Zur Investitionsrechnung: Die Investitionsausgaben kamen im letzten Jahr auf 7,6 Milliarden Franken zu liegen, was im Vergleich zum Vorjahr einem geringen Rückgang von 0,3 Prozent entspricht. Der Gesamthaushalt ist hingegen in derselben Zeit um 1,9 Prozent gewachsen. Folglich hat der Anteil der Investitionsausgaben an den gesamten Ausgaben leicht abgenommen. Der Rückgang ist auf gegenläufige Entwicklungen zurückzuführen. Im Bereich Bildung und Forschung sind die Investitionsausgaben gesunken.
Zu den Schulden: Der Trend des Schuldenabbaus setzte sich auch 2015 wieder fort. Die Bruttoschulden wurden im vergangenen Jahr um 5 Milliarden Franken auf neu 103,8 Milliarden Franken reduziert. Der Rückgang der Nettoschulden ist mit 5,3 Milliarden Franken leicht höher, da das Finanzvermögen um 0,3 Milliarden Franken anstieg. Die Nettoschulden betragen nun 71,3 Milliarden Franken. Die Schuldenquote brutto beträgt neu noch sagenhaft geringe 16,2 Prozent, was im internationalen Vergleich "rekordniedrig" ist.
Zu den Entwicklungen der Einnahmen: Der Voranschlag sah Einnahmen von 67,5 Milliarden Franken vor. Tatsächlich eingegangen sind nun rund 100 Millionen Franken mehr. Gegenüber dem Vorjahr haben die ordentlichen Einnahmen um 5,8 Prozent zugenommen, somit haben sich die ordentlichen Einnahmen entgegengesetzt zum nominellen BIP entwickelt.
Interessant sind die Angaben zu den Einnahmen in Bezug auf die einzelnen Einnahmeposten. Die direkte Bundessteuer schlägt 2015 mit 20 Milliarden Franken zu Buche. Das sind 2 Milliarden bzw. 12 Prozent mehr als im Vorjahr 2014. Sowohl bei der Gewinnsteuer als auch bei der Einkommenssteuer gab es einen starken Anstieg. Das erfreuliche Rechnungsergebnis ist jedoch nicht allein auf die relativ gute konjunkturelle Entwicklung während der Jahre 2013/14 zurückzuführen. Eine massgebliche Rolle spielt auch das [PAGE 413] aktuelle Negativzinsumfeld, welches die Steuerpflichtigen dazu veranlasst, die Steuerschulden bereits im Voraus abzuliefern. Auch die Kantone leiten die Erträge möglichst rasch an den Bund weiter, was natürlich unseren Finanzminister freuen dürfte.
Die Einnahmen aus der Verrechnungssteuer betragen 6,6 Milliarden Franken. Damit liegen diese deutlich über dem Voranschlag und der Rechnung 2014. Zahlreiche Steuerpflichtige nutzten das Jahr 2015, um mittels der Verrechnungssteuer den Auswirkungen der Negativzinsen der Schweizerischen Nationalbank zu entgehen.
Die Einnahmen aus der Mehrwertsteuer liegen mit rund 22,5 Milliarden Franken unter dem Ergebnis des Vorjahres und 1,3 Milliarden unter dem Budgetwert. Diese Abweichung bei den Einnahmen aus der Mehrwertsteuer hat zwei Gründe: Einerseits blieb das Rechnungsergebnis 2014 deutlich hinter den Erwartungen zum Zeitpunkt der Budgetierung für das Jahr 2015 zurück, und andererseits fiel auch das Wirtschaftswachstum tiefer als prognostiziert aus.
Die Entwicklungen zu den einzelnen Aufgabengebieten werden Ihnen von den Referentinnen und Referenten der jeweiligen Subkommissionen präsentiert. Von meiner Seite nur so viel: Die Departemente haben eine hohe Ausgabendisziplin an den Tag gelegt. Es resultierten Minderausgaben von rund 1,9 Milliarden Franken gegenüber dem Budget.
Zu den Schlussfolgerungen: Zusammenfassend kann gesagt werden, dass der Bund das Jahr 2015 mit einem ordentlichen Überschuss von 2,3 Milliarden Franken abschliesst. Budgetiert war ein Überschuss von 0,4 Milliarden Franken, was natürlich schon ein sehr grosser Gap ist, aber ich habe Ihnen das besondere Umfeld erklärt. Dies ist auf die tieferen Ausgaben zurückzuführen. Natürlich, im Vergleich zur Legislaturfinanzplanung 2017-2019 haben sich die Haushaltperspektiven leicht verbessert. Für die Jahre 2018 und 2019 bestehen aber, wie die meisten von Ihnen wissen, nach wie vor grosse Fehlbeträge, insbesondere wenn die Räte - als Präsidentin der Finanzkommission muss ich Ihnen das sagen - mehr Belastungen beziehungsweise Mindereinnahmen gegenüber der Linie des Bundesrates beschliessen sollten, namentlich bei der Unternehmenssteuerreform III, beim Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds, bei der Reform der Altersvorsorge oder bei der Besteuerung landwirtschaftlicher Grundstücke.
Die Eidgenössische Finanzkontrolle hat die Rechnung des Bundes, die Sonderrechnungen des Fonds für die Eisenbahn-Grossprojekte, des Infrastrukturfonds und der Eidgenössischen Alkoholverwaltung geprüft und empfiehlt deren Genehmigung ohne Einschränkung.
Alle Subkommissionen haben festgestellt, dass die Verwaltung eine gute Ausgabendisziplin hatte. Dafür darf ihr, darf den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung, die ja sonst nicht immer mit Lob überschüttet werden, im Rahmen unserer Finanzdebatte auch explizit einmal Danke gesagt werden! Die Finanzkommission dankt dem Bundesrat, der Verwaltung sowie den Behörden und Gerichten für den sorgfältigen Umgang mit den öffentlichen Mitteln und beantragt Ihnen einstimmig die Genehmigung aller entsprechenden Bundesbeschlüsse.