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Wasserfallen Christian · Nationalrat · 2016-06-09

Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2016-06-09

Wortprotokoll

Ich möchte bei diesem Geschäft vorausschicken, dass es sich um mehrere Neuheiten handelt, obwohl die BFI-Botschaft ja an und für sich als Geschäft und als Gefäss bekannt ist. Es ist die erste BFI-Botschaft, die wir diskutieren, die nach den Kriterien bzw. Prozeduren des neuen Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes aufgebaut wurde. Das heisst, dass man dann eigentlich via die Rektorenkonferenz die Anträge in der Hochschulkonferenz behandelt. Dieses Mitbestimmungsrecht der neuen Gremien wurde auch schon in anderen Bundesbeschlüssen sichtbar.

Die Botschaft umfasst Mittel in der Höhe von rund 26 Milliarden Schweizerfranken über die vier Jahre verteilt. Im Kern geht es um Folgendes: Es geht um die Finanzierung der bundesseitigen Massnahmen zur Förderung der Berufsbildung, der Hochschulen - das umfasst namentlich den ETH-Bereich, die kantonalen Universitäten und die Fachhochschulen - und der Weiterbildung sowie von Forschung und Innovation. Sie sehen, der BFI-Bereich ist sehr breit, und es ist der grösste Verpflichtungskredit unter den Geschäften, die man finanzpolitisch diskutiert.

Die Förderschwerpunkte in dieser Periode sind die vier folgenden - ich fasse sie einfach auf vier zusammen, weil die Zeit sonst nicht reicht -:

Der erste Schwerpunkt ist, die höhere Berufsbildung zu stärken, insbesondere im Bereich der Finanzierung der Prüfung der höheren Berufsbildung. Das ist wahrscheinlich die grösste Neuerung. Der Bund verpflichtet sich hier, mit der Änderung des Berufsbildungsgesetzes, den Leuten, die einen Vorbereitungskurs für eine Prüfung der höheren Berufsbildung besuchen, stärker unter die Arme zu greifen.

Der zweite Schwerpunkt betrifft den wissenschaftlichen Nachwuchs. Es ist immer mehr so, dass bei verschiedenen Hochschultypen der wissenschaftliche Nachwuchs zu wenig gefördert werden kann. Es ist auch spürbar, dass bei einigen Hochschultypen vor allem ausländisches Personal eingestellt werden muss, weil es an inländischen Leuten fehlt, die eine akademische Karriere machen wollen. Es ist auch ein zentrales Anliegen dieser Vorlage, dass man den eigenen Leuten im Land eine solche Karriere ermöglichen bzw. erleichtern kann.

Der dritte Schwerpunkt ist die Ausbildung in Humanmedizin. Man versucht insbesondere im ETH-Bereich, die Humanmedizinausbildung zu stärken. Denn wie Sie ja wissen, bilden wir zu wenige Hausärzte aus. Mit dieser BFI-Botschaft kann ein effektives positives Momentum genutzt werden, indem man diesen Teil integriert und dann auch die entsprechenden Finanzen bereitstellt.

Der vierte Schwerpunkt, den ich erwähnen möchte, ist die Investition in Forschung und Innovation. Wir haben erst kürzlich, d. h. gestern, die Differenz beim neuen Innosuisse-Gesetz ausgeräumt. Die Innosuisse, die ja die Nachfolgerin der KTI ist, wird über den Bereich, den wir heute diskutieren, finanziert. Ebenfalls finanziert wird der Schweizerische Nationalfonds, und in Vorlage 9 werden dann die verschiedenen Tatbestände nach dem Forschungs- und Innovationsförderungsgesetz finanziert, namentlich die Technologiekompetenzzentren. Dort entstehen auch neue Dinge.

Das ganz kurz zum Inhaltlichen dieses Geschäftes.

Gesetzlich haben wir auch noch einige Vorgaben zu erfüllen. Der Bund hat einen 25-prozentigen Anteil an den öffentlichen Berufsbildungsausgaben zu finanzieren, und diesen 25 Prozent will diese Botschaft nachleben. Es geht auch darum, das habe ich teilweise schon erwähnt, dass man im Rahmen dieser Botschaft fünf verschiedene Bundesgesetze anpasst. Darunter sind das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit des Bundes mit den Kantonen im Bildungsraum Schweiz, das ETH-Gesetz und das Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz, die angepasst werden, um nur drei von ihnen zu nennen. Diese sehen Sie dann ab Vorlage 11. Alle Vorlagen nach Vorlage 10, also die Vorlagen 11 bis und mit 16, beinhalten materielle Änderungen von Bundesgesetzen. Die ersten zehn Vorlagen betreffen Verpflichtungskredite, über die wir jeweils einzeln abstimmen werden.

Bezüglich des Ablaufs der Beratungen hat die Präsidentin vorhin ausgeführt, dass erstmals auch die Finanzkommission gleichberechtigt bzw. antragsberechtigt ist. Es ist so, dass die Finanzkommission diese Vorlage am 22. März 2016 diskutiert hat, aber ausschliesslich aufgrund von finanzpolitischen Argumenten; sie hat sonst keine inhaltliche Debatte geführt. Die Beratungen in der WBK fanden am 15. April mit Anhörungen bzw. am 26. und 27. Mai mit der Eintretensdebatte und der Detailberatung statt.

Die Diskussion in der Kommission hat sich etwa wie folgt ergeben: Die WBK des Nationalrates hat ja mit der Motion 15.3011 bereits einmal einen Vorstoss gemacht, um den BFI-Bereich in der Periode 2017-2020 ausreichend mit finanziellen Mitteln auszustatten; dies aus folgenden Gründen: Wir haben uns schon damals gesagt, dass es wichtig ist, einerseits das Wachstum bei den Studentenzahlen finanzieren zu können, andererseits aber eben auch die neuen Aufgaben, von denen ich Ihnen vorhin Teile erläutert habe, ausreichend alimentieren zu können. Das war ganz grundlegend in etwa die Ausgangslage in der Kommission.

Bei den finanzpolitischen Argumenten ist es so - das ist eine ganz wichtige Botschaft, die ich Ihnen heute Morgen mitgeben möchte -: Wir haben einen vierjährigen Verpflichtungskredit vor uns. Wenn Sie die Botschaft des Bundesrates lesen, sehen Sie, dass dort eine sehr, sehr wichtige Aussage gemacht wird. Diese Aussage lautet, dass die beantragten Verpflichtungskredite nur bei einer positiven Entwicklung der Haushaltlage finanzierbar sind bzw. der Zahlungsrahmen als Obergrenze gilt. Das heisst, wenn man über Verpflichtungskredite bei der Entwicklungszusammenarbeit, bei der Sicherheit oder bei anderen Dingen spricht, muss man sagen, dass hier das genau gleiche Prinzip gilt. Wir haben letzte [PAGE 944] Woche der Vorlage zur Entwicklungszusammenarbeit ein sehr weites Korsett gegeben. Es wäre schade, wenn man dann ausgerechnet bei der Bildungspolitik, bei der es um die Inländer, um unser inländisches Potenzial geht, schon mit dem Nachteil eines engeren Korsetts in die Budgetberatungen steigen würde. Das wäre äusserst bedauerlich. Das ist ein zentrales Argument, das ich Ihnen mitgeben möchte. Es ist ein vierjähriger Verpflichtungskredit, der nur ausgefüllt werden kann, sofern es die Haushaltlage des Bundes zulässt. Denken Sie in den nächsten paar Stunden darüber nach, was das bedeuten könnte.

Ich möchte bei den bildungspolitischen Herausforderungen zum Schluss noch zwei Dinge erwähnen. Erstens ist der BFI-Bereich international das Prunk- und Sahnestück unseres Landes. In den wenigen Jahren, da ich in diesem Hause politisieren durfte, konnte ich Delegationen aus Deutschland, Frankreich, Finnland, den USA, China und Korea begrüssen, um nur ein Thema zu diskutieren: die duale Berufsbildung und den dualen Hochschulraum. Das ist international das Sahnestück dieser Bildungslandschaft. Zweitens sind alle Massnahmen, die wir in diesem Saal beim Inländervorrang oder bei irgendwelchen Dingen zur Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative diskutieren werden, wo man vielleicht ein Inländerpotenzial erschliessen kann, im Vergleich zu dieser Botschaft absolute Peanuts, wie sie feststellen, wenn Sie die Zahlen ansehen. Absolute Peanuts!

Wenn man einen funktionierenden Bildungsraum hat, in welchem jede Person ihren eigenen Weg gehen kann, der fein verästelt ist, in dem Passerellen entstehen zwischen theoretischer Grundausbildung und praktischer Hochschulbildung und umgekehrt, dann ist dies der Zeitpunkt, diese Botschaft zu bereinigen, und zwar in der Fassung der Mehrheit. Deshalb schlägt Ihnen die WBK-NR denn auch vor, bei diesem Geschäft ein durchschnittliches Wachstum von 3,2 Prozent einzustellen. Das ist nicht vermessen, wenn man daran denkt, dass die Hochschulen bis 2024 zu etwa 4 Prozent bei den Universitäten, 11 Prozent bei den Fachhochschulen und 23 Prozent bei den pädagogischen Hochschulen im Wachstum begriffen sein können - dies die Zahlen des Bundesamtes für Statistik, damit Sie sie auch mitnehmen. Wie gesagt, geht es eben auch darum, dass verschiedene Bereiche neu hinzukommen; ich habe sie vorhin erwähnt.

Ausreden gelten übrigens auch keine mehr. Es wurde viel davon gesprochen, die Milchkuh-Initiative würde der Bildung schaden. Die Milchkuh-Initiative wurde jetzt abgelehnt. Diese Ausrede zählt auch nicht mehr - nur um das auch noch zu sagen.

Zum Schluss möchte ich einfach noch einen Satz in den Raum werfen: Die Schweiz hat ein einziges Potenzial, und das ist die graue Masse zwischen den Ohren, das Gehirn. Deshalb ist es sehr wichtig, dass man hier die nötigen finanziellen Mittel einstellt. Um es auf einen Satz zu konzentrieren: Die Schweiz hat nur dann Erfolg, wenn wir etwa 10 Prozent besser sind als Deutschland und zehn Jahre früher sind als China. Nur dann hat unser Land Erfolg. Heute können wir diesen Erfolg mitgestalten.